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Ist Selbstmord in Deutschland "ungesetzlich?

Ich vermeide, "strafbar" , dürfte jedem klar sein warum.

Meine Frage zielt auf Sterbehilfe. Vorher möchte ich aber wissen, ob Selbstmord grundsätzlich verboten ist.

13 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Für den Selbstmörder ist es wie in Österreich und der Schweiz straffrei, für etwaige Helfer ist die Situation kompliziert. Besser ist es, darauf zu verzichten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Selbstmord (Suizid) ist in Deutschland nicht ungesetzlich. Jeder kann mit seinem Körper tun und lassen was er will. Werden Suizidabsichten anderen bekannt, wird meistens ein Arzt hinzugezogen, der eine Einweisung in die Psychiatrie vornimmt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Selbstmord ist nicht verboten . Wenn du mit deinen leben völlig unzufrieden bist mach es. wenn es aber so aus sieht als hätte dich jemand ermordet dann wird ein verfahren gemacht ob es Selbstmord war oder nicht .also würde ich an deiner oder von anderen stellen zeigen das tot unglücklich bist und einen brief hinterlassen oder jemant einweihen. das niemand denkt das du ermortet wurtest.

    wenn du lebend davon kommst wirst du zu bei spiel in gericht gefragt ob du den selbstmord versuch vordführen willst

  • vor 1 Jahrzehnt

    Selbstmord wird in Deutschland schon seit Jahren nicht mehr bestraft und steht auch nicht mehr als Delikt im StGB. Das Unverständliche aber ist, dass die Beihilfe zu der "Nichtstraftat" immer noch unter Strafe steht. Damit will man Sterbehilfe verhindern.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Nach deutschem Recht ist der Selbstmord als Akt der freien Selbstbestimmung nicht verboten. Weder der Versuch des Selbstmords noch die Teilnahme daran ist strafbar. Strafbar macht sich jedoch unter Umständen, wer die Selbsttötung eines Willensunfähigen oder Irrenden veranlasst oder geschehen lässt.

    Die Abgrenzung von der strafbaren Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) richtet sich danach, ob der Lebensunwillige beim Selbstmord die Tatherrschaft hat, z. B. wenn er eine todbringende Dosis Schlaftabletten zu sich nimmt, die ihm ein anderer gegeben hat (dann strafloser Selbstmord), oder ob die Tatherrschaft ein anderer hat (z. B. ein Arzt gibt dem Lebensunwilligen die tötende Spritze, dann ist der Arzt nach § 216 strafbar).

    Rettung des Lebensunwilligen durch Dritte (z. B. Polizei) ist zulässig, wenn der Dritte - wie das meistens der Fall ist - nicht zu erkennen vermag, ob der Lebensunwillige eigenverantwortlich handelt.

    Aus kirchlicher Sicht war der Selbstmord lange Zeit verpönt. Die Leiche eines Selbstmörders wurde lange Zeit grundsätzlich nicht auf einem normalen Friedhof bestattet (kenne eine Ausnahme etwa 1965 in Stadeln bei Fürth/Bay. geschehen) und ein Pfarrer war schon überhaupt nicht anwesend. Diese Ansicht wurde erst 1983 (!) offiziell revidiert.

    Nach österreichischem (§ 78 StGB) und schweizerischem Recht (Art. 115 StGB) hingegen ist Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord strafbar (A: Vergehen, CH: U.U. Verbrechen). In der Schweiz sind für die Strafbarkeit selbstsüchtige Beweggründe des Anstiftenden bzw. Gehilfen erforderlich.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es ist nicht verboten auf sein Recht auf leben zu verzichten. Und wenn es nicht klappt ist es auch nicht strafbar.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Zuwiderhandlungen werden mit dem Tod bestraft

  • vor 1 Jahrzehnt

    Jemand gesetzlich zu verbieten sich selbst umzubringen ist ja wohl ein bißchen sinnfrei!

    Und das Sterbehilfe bei uns verboten ist, ist denk ich auch bekannt!

  • Norrie
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, denn im Artikel 2 Grundgesetz steht: Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

    Tust du es trotzdem bekommst du Lebenslänglich. Stört dich aber nicht mehr weil du ja schon Tot bist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also ich habe mal gehört, dass es eine Straftat ist, sich umzubringen. Der Versuch wird nicht geahndet.

    Allerdings kann ich dir da auch keine Quellen anbieten ^^

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