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Unfallbericht schreiben, ja oder nein?

Ich bin beim Laufen gestürzt und habe mir deb Fuss verknackst. Ich bin DAK versichert. Bin ich gesetzlich verpflichtet, einen Unfallbericht zu schreiben?

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein.

    Du bist nicht mal verpflichtet, zum Arzt zu gehen, geschweige denn eine Versicherung in Anspruch zu nehmen. Für wen oder was solltest du also einen Bericht schreiben müssen?

    Wenn ich für jedes Mal, dass ich mir den Fuss verknackst habe, einen Bericht geschrieben hätte, dann wäre das Waldsterben mittlerweile endgültig abgeschlossen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nur wenn dich die DAK dazu auffordert.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Unfallbericht??? In d Krankenhaus bzw. Arzt wird danach gefragt wie diese Unfall geschah... Wenn es nicht um eine Unfall in Arbeitsstelle, Schule, Öffentliche Gebäude, Öffentliche Verkehrsmitteln usw. passierte, dann ist irrelevant!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein. Es sei denn, jemand hat Dich geschubst oder es war ein Arbeitsunfall.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, sie suchen jemanden den sie in Regress nehmen können

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, weil die KK ein Recht darauf hat zu erfahren, ob ein Dritter möglicherweise den Unfall verschuldet und damit in Haftung genommen werden kann -

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja:

    "Invalidität muss schnell an Versicherung gemeldet werden

    Amtsgericht München ( Az: 163 C 22609/08)

    Konrad Konzelbach hat sich bei einem Sturz schwer am Knöchel verletzt. Sein Arzt stellte einen Knöchelbruch fest, er geht aber nicht von einer bleibenden Beeinträchtigung aus. Genau dies meldet Herr Konzelbach vier Tage nach dem Vorfall seiner Unfallversicherung.

    Doch die Verletzung entwickelt sich schlechter als erwartet: Zwei Jahre später stellt die behandelnde Klinik fest, dass Herr Konzelbach auf Dauer zum Teil invalide bleibt. Erst zweieinhalb Jahre nach dem Unfall meldet er sein Invalidität an die Versicherung. Die beruft sich allerdings auf eine 15-Monats-Frist, die in jedem Vertrag einer Unfallversicherung enthalten sei. Diese sei überschritten - damit müsse man nicht zahlen.

    Am Amtsgericht München bekam die Versicherung Recht.

    Wer nach einem Unfall zum Invaliden wird, muss dies seiner Versicherung innerhalb von 15 Monaten mitteilen. Vergeht zwischen der Verletzung und der Meldung mehr Zeit, kann der Betroffene seinen Versicherungsschutz verlieren. Hintergrund ist es, die Haftung des Versicherers für Spätfolgen auszuschließen, da diese oft nur schwer aufzuklären sind.

    Herr Konzelbach bekommt also kein Geld von seiner Versicherung."

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja!

  • vor 1 Jahrzehnt

    mmmh gute frage ...........................

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