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ALG II...Wer hat Erfahrung mit Sanktionen?
Hallo Zusammen!
Leider bin ich seit kurzen ALG2 Empfänger und konnte, da ich in meinem Nebenjob arbeiten musste nicht zu einem Termin bei der ARGE erscheinen.
Nun wurde mir diesen Monat das Geld gestrichen (Alles bis auf Miete)...Da ich nun meinen "Guten Willen" bewiesen habe, wurde die Sanktion aufgehoben und mir wird wohl das Geld jetzt doch rückwirkend überwiesen. Weiß jemand von euch wie lange das dauert?
Und hat jemand von euch schonmal eine Bewerbungskostenrückerstattung beantragt? Wie lange dauert die Bearbeitung dabei?
Bin dankbar über Antworten von euch!
Aber auf Antworten wie "geh arbeiten§ etc. kann ich gut verzichten!
Danke!
Mein Geld wurde mir nicht um 100% gekürzt, da ich ja meine Miete (warm) bezahlt bekommen habe. Außerdem verdiene ich ja ca. 400euro nebenbei, die ich ja bekommen habe, daher wurden mir nur ca. 200euro abgezogen. Ich hab ja nie gesagt das mir komplett ales gekürzt wurde, eben nur das Geld zum Lebensunterhalt wurde mir gestrichen.
6 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Es ist eine frechheit das die Arge dir termine während deiner arbeitszeit gibt.
Aber normalerweise weiß man früh genug bescheid und kann dann der Arge mitteilen das man diesen Termin nicht wahrnehmen kann und Arbeit ist ein wichtiger Grund.
was die sanktionen angeht da schau mal hier:http://www.gegen-hartz.de/
- TDI FahrerLv 6vor 1 Jahrzehnt
normaler weise dürfen sie dir beim ersten mal nur 30% kürzen.
wie lange es dauert bis du deine nachzahlung bekommst kann ich dir nicht sagen.
wegen der berwerbungskosten ist es bei uns so wenn du es anfang des monats abgibst dann hast du es anfang nächsten monat.
wenn du es aber erst mitte des monats abgibst dann dauert es eben anderthalb monate.
nochmal zu deiner nachzahlung wenn du das geld unbedingt brauchst dann bestehe darauf das du es bar ausgezahlt bekommst.
und noch ein kleiner tip für den nächsten termin vorher beim amt anrufen und wegen neuem termin fragen ansonsten ist der termin beim amt wichtiger als dein nebenjob.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Da du deinen Nebenjob ja angemeldet hast weià dein Sachbearbeiter das du Geld zur verfügung hast , also wird er sich kaum auf eine Barauszahlung einlassen, meistens wird in so einem Fall das Geld im darauffolgendem Monat mit überwiesen.
Unabhängige Informationen bekommst du z.B. hier
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
hey, also bewerbungskosten kann man beantragen, sanktionen würd ich sagen unter www.tacheles.de kenn dafür deine situation zu wenig,
grüÃe
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- vor 1 Jahrzehnt
wegen 1 versäumniss wird nicht 100% gekürzt ,erzähl das jemandem der die Hose mit der Beisszange anzieht !!!
Ehrlichkeit deinerseits würde sich auch in der Beantwortung niederschlagen ,aber sooo ......
Hast du den Nebenjob wenigstens gemeldet ??
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Soviel ich weià darf dir nicht 100 % gekürzt werden . Zwischen 30 - 60 %. Wenn du wartest kann es passieren das du bis Weihnachten 2010 wartest. Hole dir auch die Rechte vom Arbeitsamt und deine Pflichten. Und nächste mal leg dich nicht wieder mit denn an. wer die MACHT hat, hat das sagen auch wenn es nur 30 Tage dauert, tut es weh. Das muss doch eine Broschüre geben. Also renne denen die Bude ein und sage das du was zu Essen & Trinken brauchst. Ich glaube da wird man nur verarscht. Man ist ja der schwächere kleine dumme Mensch.