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Joachim L fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Kann ich meinen Mietvertrag fristlos kündigen wenn im Haus Prostitution betrieben wird?

Bei mir klopfen und klingeln immer mal wieder Leute die entweder wissen wollen "Was kostet?" oder dann "doch falsch" sind bzw. mich darüber informieren, dass "die Nutten wohl doch im 2. Stock" sind.

Kann ich hier fristlos kündigen?

Also iwo anders einen Mietvertrag unterschreiben und dem Vermieter dann die Kündigung aus o.g. Grunde schicken?

Oder mache ich es mir auf diese Weise zu einfach?

PS: Es gibt Annoncen im Netz wo genau diese Adresse genannt wird.

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Erst einmal den Vermieter informieren und Abhilfe verlangen und ihn auf fristlose Kündigung hinweisen.. Vielleicht ist es ihm gar nicht bekannt. Auch eine Anzeige bei der Polizei kann hilfreich sein, wenn es ein reines Wohngebiet ist. Bringt das keine Abhilfe kann Du, da abgemahnt fristlos Kündigen. Aber habe dann schon eine Wohnung in Aussicht sonst steht Du auf der Straße

  • vor 1 Jahrzehnt

    Auch hier gilt die Standardantwort für nahezu alle juristischen Fragen.

    es kommt darauf an...

    Gegenfrage des Laien: worauf kommt es denn nun an?

    Antwort:

    genau das ist Gegenstand der juristischen Prüfung des Sachverhalts.

  • vor 1 Jahrzehnt

    musst halt das Klein gedruckte in deinem Mietvertrag lesen, wenn unklarheiten sind die du nicht verstehst geh zum Mieterverein der kann dir in jedem Falle helfen. Die haben nämlich die ausgefuchsten RA zur Hand

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde dem Vermieter bescheid geben, entweder er hat er erlaubt, dann könntest du kündigen, wenn er dir das nicht gesagt hat.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    kann mir vorstellen, daß es unwahrscheinlich lästig ist, in einem puff zu wohnen.

    solltest aber irgendeine mietervereinigung, oder einen rechtsanwalt aufsuchen, die können dir nach prüfung deines vertrages und der rechtslage auskunft geben. mfg

  • vor 1 Jahrzehnt

    Eine Mietminderung kommt für die Nachbarn dann in Betracht,wenn es im Haus tatsächlich zu konkreten Belästigungen der Mieter kommt.Andere Gerichte (LG Kassel WuM 87,122;AG Köln WuM 2003,145) geben dem Nachbarmietern sogar in solchen Fällen das Recht,seine eigene Wohnung fristlos zu kündigen.

    Umgekehrt kann aber der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen (vertragswidriger Gebrauch).

    Also: am besten wäre erst mal dem Vermieter zu sagen was los ist. Vielleicht weist er dieses ja gar nicht und kündigt dann diese "Nutten" fristlos.

    So hätte es sich für dich erledigt.

    Am sichersten wärst du natürlich mit einem Anwalt an deiner Seite. Gerichte entscheiden nämlich von Fall zu Fall!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist zwar möglich aber nur, wenn man es sofort nach Feststellung des Miss-Standes tut. Mir selbst wurde vom AG Nienburg nur gesagt: Nächstes Mal suchen Sie sich eine bessere Adresse aus.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Frage ist, ob durch den Geschäftsbetrieb eine unzumutbare Belästigung hervorgerufen wird. Das entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht, und da kann jeder Richter seine eigenen Vorstellungen von "unzumutbar" haben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es kommt darauf an ob das gewerbe angemeldet ist und ob sich das gewerbe in einem Wohngebiet oder einem Gewerbe Mischgebiet liegt .

  • vor 1 Jahrzehnt

    kannst du schon , aber die rechnung geht auf deine kosten , kann sehr teuer werden für

    dich .

    du stehst unter beweispflicht , fristlos geht nicht .

    alles andere kannst du aus deinem mietvertrag entnehmen .

    kaution , nachmieter, rufschädigung .

    ohne anwalt geht da nix , und der ist teuer , nicht überall

    greift deine rechtsschutzversicherung .

    vorsicht .

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