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Jenny fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Ist das ein Verbrechen?

Ist es ein Verbrechen wenn mein Freund jemanden erschiesst, der mich mit einem Messer bedroht?

Update:

mit bedrohen meine ich - er hält mir ein Messer an die Kehle.

Update 2:

Ich habe kein Freund - ich bin single. Und mir ist einfach langweilig :P

Wollte es einfach mal mit meinen Überlegungen vergleichen.

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Bei einer Bedrohung, d.h. Androhung von Gewalt, auf keinen Fall ... erst im Falle von Notwehr .

    Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen GEGENWÄRTIGEN rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren.

    Ein "gegenwärtiger rechtswidriger Angriff" ist jede unmittelbar bevorstehende, gerade stattfindende oder fortdauernde Verletzung des höchsten Rechtsgutes ... Deiner körperlichen Unversehrtheit.

    Und jeder der in solch einer Stresssituation einen gezielten Schuss in das Bein des Angreifers fordert, oder sogar das aus der Hand schiessen des Messers a la Hollywood fordert, sollte einmal nachdenken in welcher Schnelligkeit eine Messeratacke erfolgt ... der Angreifer haelt da bestimmt nicht still damit gutmenschlich konform ein kontrollierter Schuss in das Bein abgesetzt werden kann.

    Aber der Staatsanwalt wird mit gutem Recht nachfragen warum denn zu diesem Zeitpunkt eine Waffe zugrffsbereit gefuehrt wurde.

    @Kirby

    Zitat (Kirby):

    "Notwehr bzw. Nothilfe (wenn man jemanden anderen beschützt) ist dann, wenn man sich selbst oder andere beschützt. Dabei DÜRFEN NUR MITTEL VERWENDET WERDEN, DIE NOTWENDIG SIND; UM DIE GEFAHR ZU VERHINDERN UND NICHT ÜBERTRIEBEN SIND (z.B. darf ich bei einer Beleidigung keinen erschießen)."

    Zitat Ende

    BTW, Beleidigung ist im Gegensatz zu einer Messeratacke kein "gegenwärtiger rechtswidriger Angriff".

    Gehen wir einmal von einem sich unverhofft, und nicht vorsaetzlich herbeigefuehrtem Fall von Notwehr aus:

    - Hast Du zu der von Dir genannten Einschraenkung der Mittel zu einer Notwehr, z.B. im Falle der o.g. Messeratacke, eine Quelle / Gesetzestext ???

    - Geht hier wirklich Taeterschutz vor Opferschutz ???

    - Soll wirklich, wie vielleicht mit mittlerweile gutmenschlichlich korrekter Einschraenkung der Mittel zur Notwehr, zugesehen werden wie das Opfer getoetet wird ?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich gehe jetzt davon aus, dass du mit bedrohen schon den Akt des Angriffes selbst meinst, den das alleinige bedrohen kann man nicht mit erschießen als den von mir unten beschriebenen Sachverhalt deuten.

    Nein, da er ein Leben gerettet hat und das somit eine Art Selbstverteidigung ist.

    Jedoch kann ein Richter/Staatsanwalt der Meinung sein, dass der Freund nicht ,wie im Gesetz steht, mit dem angemessenem Mitteln verfahren ist.

    Dies ist jedoch nicht sehr wahrscheinlich.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Zum teil ja.

    -Entweder es war selbstverteidigung

    oder

    -Mord

    Das wird das Gericht beuzeugen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Was ist denn das für eine Frage?

    Wenn ich es richtig verstehe, fragst Du, ob er in der Zukunft jemanden erschießen darf. Das hört sich für mich schon nach Vorsatz an.

    Zum oben geschriebenen:

    Notwehr bzw. Nothilfe (wenn man jemanden anderen beschützt) ist dann, wenn man sich selbst oder andere beschützt. Dabei DÜRFEN NUR MITTEL VERWENDET WERDEN, DIE NOTWENDIG SIND; UM DIE GEFAHR ZU VERHINDERN UND NICHT ÜBERTRIEBEN SIND (z.B. darf ich bei einer Beleidigung keinen erschießen).

    Wie Du die Situation schilderst, denkst Du, dass so etwas passieren wird. Ich würde so schnell wie möglich!!!! zur Polizei gehen. Auch in dem hoffentlich unwahrscheinlichen Fall, dass es schon passiert ist, würde ich die Polizei kontaktieren. Verschleiern bringt nichts! und man macht sich strafbar!

    Frage: Willst Du/Dein Freund wirklich, dass er einen Menschen TÖTET?

    Gruß, Kirby

    @Georg Elser:

    Ich habe eine anders lautende Quelle. Bei Interesse mich bitte über mein Profil kontaktieren und eine E-Mail-Adresse für die Antwort anzeigen (da ich keine Mail über Ihr Profil senden konnte)

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein wenn du einer akuten Lebensgefahr ausgesetzt bist wird der Richter wohl zu euren Gunsten entscheiden.

    Doch ohne Waffenschein würde er trotzdem eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffenschutzgesetz bekommen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja,es sollte reichen ihm das Messer aus der Hand zu schießen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, ein Schuss ins Bein um den Verbrecher ausser Verkehr zu setzen reicht ja wohl auch.

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