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Wie lange darf man als Bäcker/Konditor Arbeiten?
Ich habe auf dem Fernseh sender Arte einen Film gesehen wo hiess mit dem Zug durch die Schweiz. Im Film erschien ein Lokführer der eigentlich mit 65 Pensioniert wurde aber er durfte bis ins alter von 70 Jahren Arbeiten. Es wurde auch gesagt dass Lokführer mit 70 Jahren gesetzlich in Pension treten müssen! Wie ist das bei Bäcker/Konditoren bis in welches alter dürfen die Arbeiten?
4 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
keiner muss aufhören zu arbeiten, wenn er die Pensionierungsgrenze erreicht hat. Wenn man eine Beschäftigung findet, darf man bis zum Umfallen arbeiten.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Da Bäcker und Konditoren nur wenig Schaden anrichten können, auÃer daà einem die Backwerke nicht schmecken, dürfen die arbeiten, solange sie wollen, allerdings am Tag niemals mehr als 24 Stunden und auch höchstens 7 Tage in der Woche. Aber altersmäÃig gibt es kein Limit wie bei Leuten, die aktiv am Verkehr teilnehmen.
- E.T.Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Anspruchsvoraussetzungen
Anspruchsberechtigt sind alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer in Bäckereibetrieben, gleich welche Funktion sie dort ausüben. Auch Familienangehörige gehören zu dem Kreis der Anspruchsberechtigten, wenn sie in einem Arbeitnehmerverhältnis zum Betriebsinhaber stehen.
Vollrentenanspruch
Einen Vollrentenanspruch hat derjenige, der bis zum 31. Dezember 2003 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (Erwerbsunfähigkeitsrente) oder Altersrente (Altersruhegeld) aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält und unmittelbar bis zum 31. Januar 2003 eine 10jährige ununterbrochene Arbeitnehmertätigkeit in Bäckereibetrieben nachweisen kann. Dabei ist es gleichgültig, ob diese Zeit in einem oder mehreren Betrieben nachgewiesen wird. Als Unterbrechung zählen nicht:
-Zeiten der Arbeitslosigkeit
-Beschäftigung in einem Betrieb der Brotindustrie
-Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsunfähigkeit (Berufsunfähigkeitsrente)
Vorstehende Zeiten werden aber bei der Berechnung der Wartezeit nicht mit angerechnet. Insgesamt muss eine Tätigkeit von mindestens 10 Jahren in Betrieben des Bäckerhandwerks nachgewiesen werden. Eine Rente aus der Privatversicherung berechtigt nicht zum Bezug einer Zusatzrente.
Teilrentenanspruch
Voraussetzung hierfür ist:
-10jährige ununterbrochene sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmertätigkeit in ein und demselben Bäckereibetrieb bis zum 31.01.2003
-Vollendung des 35. Lebensjahres bei Ausscheiden aus diesem Betrieb bzw. bei Beschäftigung über den 31.01.2003 hinaus spätestens am 31.01.2003
-Ausscheiden aus diesem Betrieb nach dem 21.12.1974
-Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (Erwerbsunfähigkeitsrente) oder Altersrente (Altersruhegeld) aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
http://www.baeckerhandwerk.de/Zusatzversorgungskas...
GruÃ