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Wir wohnen im Mietshaus mit 8 Mietparteien.Heute gab es eine Verstofpung .?
Unsere Nachbarwohnung ist voll mit Abwasser usw (Fäkalien )gelaufen .Trotz schneller Hilfe durch den Hausmeister sind diese auch in die Keller gelaufen.Es stingt zur zeit im Ganzen Haus nach Urin usw. Montag sollen Firmen Kommen Estrich aufschneiden und Trockner aufstellen.Doch geruch wird sich über Wochen Halten. Kann ich meine Miete Kürzen und wenn Ja um welche Prozentzahl.
10 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Kommt drauf an, ob der Vorfall durch einen Baumangel verursacht wurde. Durch Baumängel verursachte Schäden muss sich der Vermieter grundsätzlich anlasten lassen. Allerdings müsst ihr auch in der Lage sein, den euch entstandenen Schaden zu belegen. Dein Nachbar wird es da leichter haben, weil sich der Schaden in seiner Wohnung durch den Abwasseraustritt einfacher objektivieren lässt. Geruch lässt sich in seiner Intensität ja schlecht messen und ob etwas gut oder schlecht riecht, liegt letztlich auch in der Nase des Betrachters. Was den einen nicht weiter kümmert, treibt dem anderen vielleicht sein Frühstück wieder hoch. Pauschale Empfehlung bezüglich Mietkürzung gibt's da nicht. Wenn ihr euch im Recht seht, würde ich sagen 'Versuch macht kluch'. Ist ja auch eine Frage der Kulanz des Vermieters.
- Sonja BLv 6vor 1 Jahrzehnt
Naja...um eine Verbindliche Antwort zu erhalten, solltest du entweder beim Mieterbund nachfragen oder einen Anwalt für Mietrecht fragen.
Denn man muss damit schon vorsichtig sein. Deshalb immer einen verbindlichen Rat von Fachleuten einholen!
- HausverwalterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Die Miete kann je Beeinträchtigung des Mangels gemindert werden und zwar ab dem Zeitpunkt an dem der Schaden gemeldet wurde und solange wie der Mangel besteht.
Es gibt nur Trendwerte und keine exakten Richtwerte, sodass eine vorsichtige Schätzung vornzunehmen ist. Ca. 30 % von der Bruttowarmmiete kann hier durchaus als angemessen gesehen werden. Ist die Wohnung kaum mehr nutzbar kann die Minderung auch sehr viel höher ausfallen.
Bei aller Minderung ist es immer unerheblich ob der Vermieter den Schaden zu vertreten hat oder nicht. Schadensersatzansprüche muss dann der Vermieter an den Verursacher stellen.
Ãbrigens, Amtsgerichtsurteile sind immer Einzelurteile. Dasselbe Gericht kann in der gleichen Angelegenheit völlig anders entscheiden.
Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter - SokratesLv 6vor 1 Jahrzehnt
Stinkt es in EURER Wohnung? Dann könnt Ihr die Miete um 10 % bis 15 % kürzen. Hier zwei Referenz-Urteile:
Riecht es in den Wohnungen im Erdgeschoss derart nach Heizöl, dass täglich deswegen mehrmals gelüftet werden muss, dann dürfen Mieter eine Mietminderung von 15% durchführen (Amtsgericht Augsburg, Az. 73 C 2242/01, aus WM 2002, S. 605).
Leitet ein Mitbewohner die Abluft seines Wäschetrockners nach auÃen, dann darf der dadurch gestörte Mieter die Miete um 10% kürzen (Landgericht Köln, aus WM 1990, S. 385).
Quelle(n): Quellen stehen in Klammern hinter dem jeweiligen Urteil. - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Alle Prozentzahlen die Du im Internet findest, sind Einzelurteile. Es muss für jeden Fall einzeln ermittelt werden (Hamburger Tabelle) Dabei kommt es auf die Geruchsbelästigung an und wo Du es in der Wohnung wie stark riechst. Du musst ferner dem Vermieter eine Frist setzen bis wann alles erledigt ist und dann wirst Du berechtigt die Miete zu mindern. Da alles so kompliziert ist mache es nicht ohne einen Anwalt.Ob sich die Anwaltkosten rentieren steht auf einem anderen Blatt
Der Vermieter kann sich die Mietminderung auch vom Verursachewr wiederholen. Dein Nachbar freut sicher sicher
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ist der Geruch in deiner Wohnung? Dann solltest du die Wohnungstür schlieÃen. Sollte die Geruchsbelästigung erheblich sein, dann ist evtl. eine Mietkürzung von 1-3% drin, mehr mit Sicherheit nicht. Dazu ist es aber notwendig, dass diese Geruchsbelästigung nachweislich über Wochen besteht. Allein aufgrund deiner Vermutung, dass dies so sein könnte, ist die Mietkürzung nicht durchsetzbar. Hinzu kommt, dass die Hausverwaltung ja umgehend bemüht war, das Problem sofort zu beseitigen und du ihr keinerlei Versäumnis vorwerfen kannst. Ganz abgesehen davon wird man dann die Verursacher in Regress für deine Mietkürzung nehmen, was sicher enorm zum Hausfrieden beitragen wird.
- vor 1 Jahrzehnt
Eine Mietminderung kannst Du nur durchsetzen, wenn dem Vermieter ein Versäumnis anzulasten ist, also wenn er die Mängel nicht beseitigt, obwohl er darüber Kenntnis hat (oder haben müsste) oder die Schäden selbst herbeigeführt hat. Das ist wohl nicht der Fall und "vorsorglich" kannst Du die Miete nicht kürzen.
Wenn Dir ein Schaden entstanden ist, müsstest Du zuerst herausfinden, wer dafür verantwortlich war und ggf. vom Verursacher Schadensersatz verlangen. Mit einer Mietkürzung wäre ich vorsichtig, wenn nicht geklärt ist, dass der Vermieter die Beeinträchtigung zu verantworten hat. Im Zweifelsfall informiere Dich zuerst beim Mieterbund oder einem Anwalt, bevor Du vorschnell handelst und Dir zusätzliche Probleme einhandelst.
- Wolke7Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Du kannst nicht einfach deine Miete kürzen, solange du keinen "Schuldigen" nachweisen kannst....
Und wenn im Nachbarhaus ne Leitung geplatzt ist oder defekt ist kann keiner was dafür....
- vor 1 Jahrzehnt
Verstopfungen in Mietshäusern entstehen gerne durch Tampons, die die Mieterinnen einfach im Klo entsorgen
- WilkenLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nein, weil es höhere Gewalt ist, das kann man dem Vermieter nicht anlasten. Ich hoffe, dass Du eine Elementarschadensversicherung hast.