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Wirtschaftlicher Totalschaden wie läuft das ab?

Ich hatte vor ein paar Tagen ein unverschuldeten Unfall.

Laut meiner Beurteilung ist es das Blech und die Heckschürze die Gewechselt werden müsste.

ca. 300€ wenn man es selbst macht.

Jetzt hatte ich heute einen Termin beim Gutachter der sich den Schaden angeschaut hat. Dabei kam raus das ich einen Wirtschaftlichen Totalschaden habe.

Genaue Werte habe ich bis jetzt noch nicht bekommen aber ich gehe davon aus das der Wiederbeschaffungswert min. 1400 ist. Auto ist 9 Jahre alt Sonderausstattung mit wenig Mängel.

Wenn jetzt der Restwert ca. 1000 Betragen würde und der Schaden bei 1600 wie läuft das ganze dann ab?

Das Auto ist noch fahrbar und verkehrstauglich hat noch Tüv bis 6/2011 hat von außen nur sichtbar die kaputte Plastikschürze.

Wenn ich es aber weiterbenutzen will was bekomm ich an Geld wenn ich es selbs reparieren würde und darf ich das überhaupt? Oder wenn ich in eine Werkstatt gehe die den Schaden reparieren soll bis wieviel Euro darf es dann kosten?

6 Antworten

Bewertung
  • SUE
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du bekommst für dein Fahrzeug den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert

    und dann gibt es noch die 130 % Regelung:

    http://www.unfall-recht.de/pageID_2535202.html

    Sollte es sich nicht um einen Kakso-Schaden handeln, dann kannst du noch eine Unkostenpauschale (ca. 20-25 EUR) und Nutzungsausfall geltend machen.

    Grüßle

    SUE

  • vor 1 Jahrzehnt

    hay urban,

    sei froh über die beurteilung

    1.rechne mit der gegnerischen versicherung per gutachten ab.

    bei selbstreparatur fällt die mwstr. weg

    2. kauf dir die teile und machs selbst

    wenn du in eine werkstatt gehst, zahlst du smtliche kosten, du hast ja zuvor den wirtschfl. totalschaden erhalten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also, mann muss unterscheiden, was man selber machen kann, was man in einer " Freundeswerkstatt " billig machen lassen kann, - was MEIN GUTACHTER -für meine Zwecke feststellt - oder was die gegnerische Versicherung von einem GUTACHTER ( möglichst billigen Schaden ) feststellen lässt. Da kann es schon eine Menge Preisunterschiede geben, obwohl alles ein und das selbe Auto und der selbe Schaden ist. - Frag mal beim ADAC nach - rate ich dir !

  • vor 1 Jahrzehnt

    die reparaturkosten können einen bestimmten prozentsatz den wert des autos übersteigen bevor es ein wirtschaftlicher totalschaden ist.

    ich glaube der satz liegt bei 30%.

    wenn es aber ein wirtschaftl. totalschaden ist und dein auto zB. noch 1000€ restwert hat und der wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen autos bei 2000€ liegt bekommst du nur die differenz ausgezahlt also 1000€.

    wenn du es weiter nutzen und selber reparieren willst, was du auch machen darfst, dann bekommst du zB. die 1000€.

    auch wenn du die reparaturkosten bekommen solltest und dein auto selber reparierst dann bekommst du nicht die mehrwertsteuer und die ausfallkosten für die zeit der reparatur ausbezahlt.

    an deiner stelle würde ich zu einem freien gutachter gehen da der das beste für DICH raus holt und nicht für die versicherung.

    du kannst dir selber einen gutachter suchen auch wenn manche versicherungen versuchen dir etwas anderes einreden zu wollen.

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  • k l
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    dann bekommst du das Geld was der Gutachter gesagt hat für den Wirtschaftlichen Totalschaden. Was er geschrieben hat für einen Wert von Fahrzeug.

    Angenomme der Wagen würde ca. 1.200€ kosten wenn man ihn kauft, und der Schaden bei 2.000€ ist, dann bekommst du die 1200€ bzw was auch der Gutachter auch noch dazu geschrieben hat,für den Unfall.

    Mit der Bezahlung ist dann alles erledigt. Du kannst dann das Fahrzeug selber richten lassen, oder verkaufen, verschrotten oder was du willst. Bei einen Verkauf musst du dann angeben das er eine Unfall hatte, da der Wagen dann bei der Versicherung als Unfallwagen registriert ist.

    Wie gesagt gib der Versicherung Bescheid das du den Unfall an Hand von den Gutachten verrechnet haben möchtest.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Verlange das Formular vom Gutachter auf dem die genaue Schadenssumme steht. Anschliessend kontaktiere die Versicherungsgesellschaft deines Unfallgegners und VERHANDLE!

    Wenn der Reparaturwert des Schadens den Zeitwert des Autos übersteigt spricht man von einem Wirtschaftlichen Totalschaden. In diesem Fall ist die Versicherungsgesellschaft verpflichtet, Dir nur den Zeitwert des Fahrzeugs vor dem Unfall zurückzuerstatten anstatt die evt. höheren Reparaturkosten inklusive Wertminderung. Macht sie das aber, kauft sie Dir das Auto quasi ab und erhält volle Besitzrechte.

    Auf jeden Fall empfielt es sich den Versicherungseigenen Gutachter untersuchen zu lassen und aufgrund dieses Gutachtens der Versicherung das Auto um wie Du sagst ca. 1400 zu "verkaufen" um anschliessend das Auto mit einem kalkulatorischen Wert von 0 oder weniger (Verschrottungskosten) zurückzukaufen. Die Versicherung muss sich darauf aber auch einlassen.

    DAHER: VERHANDLE und hol soviel für Dich raus wie geht bevor Du irgendwas unterschreibst!

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