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Hilfe bei Erbschaftsausschlagung?
Ich wurde vom Amtgericht darüber informiert, dass ich als Erbe vermerkt bin. Dieses Erbe möchte ich aber ausschlagen. Nun habe ich aber folgendes gelesen:
"Wenn ein Erbe die Erbschaft ausschlägt, wird an seiner Stelle derjenige zur Erbschaft berufen, der dann Erbe geworden wäre, wenn derjenige, der die Erbschaft ausgeschlagen hat, vor dem Erblasser verstorben wäre (siehe die obigen Ausführungen zu den Angaben bei der Testamentseröffnung). Dieser sollte vom Ausschlagenden angegeben werden, denn das Nachlassgericht ist verpflichtet, ihn vom Anfall der Erbschaft zu benachrichtigen. Innerhalb der o.g. Frist hat er dann ebenfalls die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen."
Heißt dass, das ich für meine Kinder und meinen Ehepartner auch eine Ausschlagung beantragen muss?
Und hat jemand Erfahrung, was so eine Ausschlagung kostet?
Danke schon mal für eure Hilfe!!!
4 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn du das Erbe ausschlägst, werden automatisch Deine Kinder die Erben, die müsstest Du dann auch ausschlagen, da muss der Vater der Kinder einverstanden sein. Dein Mann selbst muss das Erbe nicht ausschlagen, da er mit Deinem Erbe nichts zu tun hat, es sei denn, er ist auch Erbe. Falls Deine Kinder schon Kinder haben sollten, werden die Erben.
Wenn Du und Deine Kinder das Erbe ausgeschlagen haben, werden weitere Erben gesucht, z.B. Deine Geschwister, wenn nicht die, dann deren Kinder oder halt Verwandte des Verstorbenen.
Auch die Eltern, Großeltern, Nichten, Neffen von dem Verstorbenen werden als mögliche Erben angeschrieben.
Überleg Dir das gut ob Du das Erbe ausschlägst, es sei denn Du würdest Schulden erben.
Soviel ich mich erinnern kann kostet die Ausschlagung nichts, kann aber auch nicht mehr zurückgenommen werden, wenn, bräuchtest Du einen triftigen Grund - und der ist so gut wie nicht zu finden.
Kannst mich auch gerne anschreiben.
Quelle(n): Eigene Erfahrung - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Ausschlagung kostet nichts -. auÃer Porto.
- LeneLv 6vor 1 Jahrzehnt
Dein Mann kann kein Erbe sein, nur deine Kinder. Für die minderjährigen Kids musst du das Erbe ebenfalls ausschlagen.
Allerdings: Wenn du das Erbe nicht aus finanziellen Gründen (Schulden) ausschlägst, sondern weil du den Erblasser nicht leiden konntest, kann dir das Amt dazwischenfunken, was deine Kinder betrifft.
- vor 1 Jahrzehnt
Hi
Sofort Erbe ausschlagen.auch für deine Frau und deine Kinder. Wenn sie volljährig sind müssen sie unterschreiben . Sie haben nur 6 Wochen Zeit ab dem Zeitpunkt ab dem sie als Erbe benannt wurden ihre Frau /Kinder haben dann ab dem Zeitpunkt ab dem sie ausgeschlagen haben auch 6 Wochen . Aber dran bleiben sonst müssen sie für ev. Kosten aufkommen wie Schulden des Verstorbenen