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? fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

darf mein mitbewohner auch wohngeld beantragen?

ich lebe mit einem kumpel in einer gemeinsamen wohnung.

wir teilen uns die miete aber ich habe dazu noch wohngeld beantragt und bekomme es auch.

die frage ist, darf mein mitbewohner auch wohngeld beantragen?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Warst du denn ehrlich, oder ist das Wohngeld für die komplette Miete?

    Habt ihr jeder einen "halben" Mietvertrag, so kann dein Kumpel natürlich Wohngeld beantragen.

    Quelle(n): Lebe in München, bin Laie.
  • vor 1 Jahrzehnt

    NAtürlich - es sei denn, Du kassierst für die ganze Wohnung. Das nennt man dann Betrug.

  • Klaus
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn 2 Personen in einer Wohnung leben sind sie eine Bedarfsgemeinschaft und ihr Einkommen wird für die Berechnung des Wohngeldes zusammen gezählt. Wenn ihr beide verdient kann es sein das ihr gar kein Wohngeld mehr bekommt, bzw. es sogar zurück zahlen müsst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, ich hoffe aber, dass Du Deine "Mieteinnahmen" mit angegeben hast

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