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Kristina fragte in TiereHunde · vor 1 Jahrzehnt

Geld oder Hund zurück??? WAS TUN?

hallo, ich habe mir am 9.1.2010 einen chihuahuawelpen von privat gekauft. der verkäufer zeigte keinen kaufvertrag und erwähnte nichts davon, sodass wir einen mündlichen vertrag abgeschlossen haben. die verkäufer wussten von vornherein bescheid das wir 2 katzen besitzen und es evtl probleme geben könnte. als wir mit dem welpen zu hause waren reagierten die katzen aggressiv (fauchten und stellten ihr fell auf), sodass wir angst um den kleinen welpen bekamen. ich rief am nächsten tag (10.1.2010) die verkäufer an und schilderte die situation. ich fragte nach ob man den hund wieder im größten notfall zurückkaufen könnten, da wir den tieren stress ersparen wollten. die verkäufer sagten zu und wir fuhren daraufhin mit dem welpen zu ihnen. ich kam in das haus der verkäufer, da haben sie mir den hund aus der hand gerissen und gefragt ob ich denn einen kaufvertrag gemacht habe und das ich ihn lesen soll. im vertrag steht das keine rückerstattung gewährleistet ist. ich bekam 100 euro (390 euro weniger) und die verkäufer bezeichneten sich dann noch als kolant. daraufhin habe ich gesagt das ich entweder mein geld oder den hund will, doch die verkäufer hörten nicht zu und verwiesen mich aus dem haus. die verkäufer drohten uns am 11.1.2010 per anruf am abend, da wir uns informiert haben (das haben die verkäufer rausgefunden), das sie sowieso in der überzahl wären und wir keine chance haben was dagegen zu machen. und das ist nicht wahr, denn beidseitig war die gleiche anzahl an personen anwesend (beim kauf). bei der abgabe des welpen war nur ich anwesend und die verkäufer waren in der überzahl.

was kann ich tun?

ist der verkäufer damit im recht nichts von einem kaufvertrag zu erwähnen und ihn trotz fehlender unterschrift von mir in kraft zu setzen?

habe ich eine chance, entweder geld oder hund zurück zu bekommen?

zählt das zu betrug?

ist der mündliche vertrag nicht auch gültig?

ich würde mich besser fühlen wenn ich weiß wie meine chancen stehen, denn ich hatte den welpen nur einen tag.

ich durfte den hund nicht einmal mehr sehen, da er weggesperrt wurde!!!

13 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    geh zu den bullen und evtl zu einem anwalt, so läuft das nicht. derzeit gehört der hund dir, man kann ihn dir nicht einfach abnehmen und 100 euro dafür geben. selbstverständlich ist der mündliche vertrag gültig!

    wenn du zeugen hast oder die sog. verkäufer so was öfter abziehen dürftest du gute chancen haben dein geld wiederzubekommen. auf jeden fall solltest du strafanzeige stellen wegen irgendwas. betrug, raub... es gibt verschiedene straftaten die in frage kommen, die bullen werden es schon wissen.

    @diverse leute die anscheinend nicht lesen können: ja, rückgabe ist kulanz, aber nicht so. die käuferin hat hier einen anspruch entweder auf den hund, oder auf die rückzahlung des vollen kaufpreises.

  • Lene
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Warum geht ihr nicht einfach zur Polizei und tragt dort das Ganze mal vor. Einschüchtern lassen ist nicht drin, damit kommt ihr nicht weiter.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Für mich stellt sich zuerst einmal die Frage, was in jemand vorgeht, der bereits zwei Katzen hat und sich dazu noch einen Kleinsthund ins Haus holen muß, der schon aufgrund seiner "Größe" gegenüber den beiden überhaupt keine Chance hat. Das nenne ich unverantwortlich. Ein Tier ist keine Ware, die man bei Nichtgefallen einfach zurück gibt oder tauscht. Wenn man dann auch noch so naiv ist, dieses Tier ohne Vertrag zu erwerben und sich für den Kaufpreis keine Quittung geben zu lassen, dann ist das durch nichts zu toppen. Grundsätzlich ist es aber so, daß ein derartiges Geschäft nicht zwingend der Schriftform bedarf. Aber der Nachweis wird schwierig, denn die Rückabwicklung müßte mündlich vereinbart worden sein. Da reicht es nicht, wenn der Verkäufer von den beiden Katzen wußte, sondern es muß ganz klar vereinbart worden sein. Ich würde den Verkäufer mit Einschreiben anschreiben, eine kurze Frist für die Erstattung des Betrages setzen und nach Fristablauf einen Anwalt beauftragen. Aber: Die Chance ist gering!! Und Anwaltskosten fallen auf jeden Fall an.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das die Katzen am ersten Tag fauchen usw ist ja wohl ganz klar man kann nach einem Tag nicht beurteilen ob das gut gehen kann.

    Aber davon mal ab geh zur Polizei und zeige die Leute an das ist Betrug und dann haben sie dir auch noch gedroht.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich herrscht Vertragsfreiheit in Deutschland.

    Ein Vertrag kommt durch die Abgabe 2 übereinstimmender Willenserklärungen zustande.

    Dies kann schriftlich, mündlich oder durch "schlüssiges Handeln" erfolgen.

    DU hättest dir eine Quittung über die gezahlte Summe geben lassen sollen.

    Wenn du dann keinen schriftlichen Vertrag gehabt hättest, hätten sie dir die VOLLE SUMME zurückzahlen müssen.

    ABER: "Dummheit muss auch bestraft werden. WENN DU SCHON VORHER WEISST, dass deine Katzen EVENTUELL Probleme macht, dann schaff dir doch nicht auch noch Hunde an!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das geht ja mal gar nicht.

    Selbst, wenn Du einen solchen Vertrag unterschrieben hättest, wäre er ungültig, da sittenwidrig.

    Mach´s doch ganz einfach: Schreibe den Leuten einen Brief (Einschreiben) in dem Du Dein Geld, bzw. den Hund innerhalb von X Tagen zurückerstattet haben möchtest. Weise darauf hin, dass Hundezucht eine steuerpflichtige Erwerbstätigkeit ist, und Deines Wissens sie dafür bislang keine Steuern abgeführt hätten. (Wer weiss, wie viele Hunde die schon an der Steuer vorbei verkauft haben) Mache ihnen klar, dass bei Nichteinhaltung der festgesetzten Frist, Du zum einen eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung und zum Anderen eine Privatklage wegen Betruges gegen sie erstatten wirst. Weise darauf hin, dass die einfache Rückzahlung des Geldbetrages sie um ein vielfaches günstiger kommen wird, als die zu erwartende Strafe, Die Anwalts - und Gerichtskosten.

    Das sollte reichen.

  • kurt j
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    da du laut deinem bericht hier in der unter-zahl gewesen bist musst du beweisen das? es im mündlichen vertrag ausgemacht war den hund bei gewissen umständen zurückzugeben und den betrag zurück zu erhalten.

    ein mündlicher vertrag ist ein rechtmäßiger vertrag der auch vor gericht bestand hat.

    und dann, wenn ich schon 2 katzen im haus habe muss ich bei einem kauf eines hundes egal wie groß oder klein, wissen das katzen und hunde im normal fall sich nicht vertragen und es dein/euer können abverlangt es zu erreichen das diese tiere sich an einander zu gewöhnen und dann auch "vertragen"

    Quelle(n): Habe auch Hunde und Katzen zu gleich besessen es ist zu ereichen
  • vor 1 Jahrzehnt

    geh zu einem Anwalt und lass dich beraten, allerdings finde ich auch das du nicht richtig gehandelt hast, was hast du gedacht die Katzen fallen dem neuen Hausbewohner um den Hals ? Sicher brauchen die erstmal Zeit um sich aneinander zu gewöhnen Minimum 10 Tage, du hättest abwarten sollen und den Hund nicht sofort wieder zurück bringen dürfen .Jetzt wird der Verkäufer ihn dir nicht mehr zurückgeben, mit Recht, du hast völlig überzogen reagiert. Mit dem Geld muss ein Anwalt klären, der Hund tut mir allerdings mehr leid.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Katzen brauchen Zeit, um sich an den Hund zu gewöhnen. Ein Tag ist nicht genug, eher Wochen bis Monate.

  • vor 1 Jahrzehnt

    liebe Kristina, da würde ich sofort einen Anwalt einschalten. ein Hund ( oder Tier) ist ja keine Handels bzw. Wegwerfware.

    eine Tier hat eine Seele und wer weiss , was der kleine Welpe noch mitmachen muss.

    An Eurer Stelle hätte ich mit evtl. vorher überlegt, ob das gut geht. aber ich möchte euch keinen vorwurf machen. es ist passiert, aber nun ist guter rat teuer.

    was sind das für ganoven, die so handeln. denen muss das handwerk gelegt werden.

    Ihr müsst dringend etwas unternehmen.

    Ich wünsche Euch viel Erfolg, dass es gut ausgeht.

    Ganz liebe Grüsse Debby

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