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Darf ein Vermieter ohne Absprache in die Gemeinschaftsräume (Küche,Flur,Bad) einer WG?
Vielen Dank für die Antworten.
11 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Das kommt darauf an, ob du ein Zimmer gemietet hast mit Küchen- und BAdbenutzung (dann darf er)
oder
ob du die Wohnung gemietet hast und die anderen WGler sind Untermieter von dir (dann darf er nicht).
- SokratesLv 6vor 1 Jahrzehnt
Wenn die Gemeinschaftsräume einer WG zu den Wohnräumen gehören und hinter der Eingangstüre liegen, darf er da nur nach vorheriger Absprache mit der WG hinein. Schon gar nicht darf er mal so eben mit einem Schlüssel die Tür öffnen und überfallartig sehen, was da vor sich geht.
Das ist keine Kleinigkeit. Das ist Hausfriedensbruch!
- vor 1 Jahrzehnt
Nein, darf er nicht. Niemand darf deine Wohnung ohne erlaubnis von dir betreten, auch nicht der vermieter. das gilt auch für eine wg. nur die polizei darf in ausnahmefällen deine wohnung betreten:
1. bei Gefahr in verzug
2. mit einem Durhsuchungsbefehl
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- NudibranchiLv 4vor 1 Jahrzehnt
Nein, darf er nicht, er muà es mit dem Mieter, der den Mietvertrag unterschrieben hat, absprechen,
- vor 1 Jahrzehnt
Nein, selbstverständlich darf er das nicht!
Die Polizei darfs ja auch nicht ohne besonderer Genehmigung.
- Maeve DragonLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nein!
Wie kommt der da unverschämterweise rein? Hat der etwa einen Schlüssel?
Den müsste er sofort abgeben. Wenn der Vermieter ohne vorherige Absprache die Wohnung betritt, kann er verklagt werden. Das ist Hausfriedensbruch!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein. Sie sind mitvermietet und er ist nicht mehr Besitzer dieser Räume und hat hier nicht mehr das Hausrecht. Er begeht Hausfriedensbruch. Besitzer ist der Hauptmieter. Und der übt auch das Hausrecht aus. Schmeià ihn raus und tausch das Wohnungstürschloà aus.
- HausverwalterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wie sollte er ohne Absprache in die Räume kommen ?
Sind die Räume vermietet, darf er keinen Schlüssel haben.
Sollte er ohne Genehmigung in den Räumen sein, ist dies Hausfriedensbruch.
Wohnt der Vermieter innerhalb der WG, dürfen die Räume von ihm mitbenutzt werden.
- No NameLv 4vor 1 Jahrzehnt
was für eine dreistigkeit ist das denn, unfassbar.
natürlich darf er das nicht, tztz wo leben wir denn heute?