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Darf ein Vermieter ohne Absprache in die Gemeinschaftsräume (Küche,Flur,Bad) einer WG?

Update:

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11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das kommt darauf an, ob du ein Zimmer gemietet hast mit Küchen- und BAdbenutzung (dann darf er)

    oder

    ob du die Wohnung gemietet hast und die anderen WGler sind Untermieter von dir (dann darf er nicht).

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn die Gemeinschaftsräume einer WG zu den Wohnräumen gehören und hinter der Eingangstüre liegen, darf er da nur nach vorheriger Absprache mit der WG hinein. Schon gar nicht darf er mal so eben mit einem Schlüssel die Tür öffnen und überfallartig sehen, was da vor sich geht.

    Das ist keine Kleinigkeit. Das ist Hausfriedensbruch!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, darf er nicht. Niemand darf deine Wohnung ohne erlaubnis von dir betreten, auch nicht der vermieter. das gilt auch für eine wg. nur die polizei darf in ausnahmefällen deine wohnung betreten:

    1. bei Gefahr in verzug

    2. mit einem Durhsuchungsbefehl

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, er muss sich vorher anmelden.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, darf er nicht, er muß es mit dem Mieter, der den Mietvertrag unterschrieben hat, absprechen,

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nach Anmeldung und Terminabsprache, unangemeldet darf er das nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, selbstverständlich darf er das nicht!

    Die Polizei darfs ja auch nicht ohne besonderer Genehmigung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein!

    Wie kommt der da unverschämterweise rein? Hat der etwa einen Schlüssel?

    Den müsste er sofort abgeben. Wenn der Vermieter ohne vorherige Absprache die Wohnung betritt, kann er verklagt werden. Das ist Hausfriedensbruch!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein. Sie sind mitvermietet und er ist nicht mehr Besitzer dieser Räume und hat hier nicht mehr das Hausrecht. Er begeht Hausfriedensbruch. Besitzer ist der Hauptmieter. Und der übt auch das Hausrecht aus. Schmeiß ihn raus und tausch das Wohnungstürschloß aus.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wie sollte er ohne Absprache in die Räume kommen ?

    Sind die Räume vermietet, darf er keinen Schlüssel haben.

    Sollte er ohne Genehmigung in den Räumen sein, ist dies Hausfriedensbruch.

    Wohnt der Vermieter innerhalb der WG, dürfen die Räume von ihm mitbenutzt werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    was für eine dreistigkeit ist das denn, unfassbar.

    natürlich darf er das nicht, tztz wo leben wir denn heute?

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