Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Gibt es Probleme mit Bafög und sozialhilfe?
ich habe eine ganz wichtige frage.zurzeit wohne ich noch bei meiner mutter (alleinerziehend).sie ist die nächsten 2 jahre aus privaten gründen freigestellt und bezieht sozialhilfe.ich möchte ab dem wintersemester 10/11 anfangen zu studieren und da die uni 3 stunden zugfahrt von mir entfernt ist,wollte ich in das dortige wohnheim ziehen.natürlich erstmal nur für die 6 semester.bekäme meine mutter dann probleme?ich würde ja an den wochenende hin und wieder nach hause kommen und in den semesterferien.würde man ihr das geld,was sie eigentlich für mich bekommt nun abziehen?oder sogar mit dem bafög verrechnen(nach online-rechner würde ich 566 euro bekommen und das ist nicht wenig)?wir wohnen in einer 3 zimmer wohnung.ich hab angst,dass man sie rausschmeißt,weil ich ja nicht mehr permanent dort wohne für die nächsten 3 jahre und die wohnung für einen eigentlich zu groß ist.
wisst ihr vielleicht mehr?
das ist doch mist.was ist denn wenn ich nach hause kommen will??
ob das wirklich hartz IV ist bezweifle ich.wir bekommen geld,weil sie erwerbsunfähig ist
2 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Auch in diesem Fall kann ich nur ganz dringend raten: Geht bitte beide zu einer unabhängigen Sozialberatung und klärt Euren speziellen Fall mit den Profis vor Ort.
1. Sitzen dort Menschen, die sich in der Regel schon seit mehreren Jahren mit Sozialberatung und Sozialgesetzgebung auseinandersetzen und die wahrscheinlich alle Neuerungen in den Gesetzgebungen kennen.
2. Kann man dort offen und unverblümt reden und seine Probleme wirklich mal auf den Tisch legen, ohne die ganze Zeit Angst haben zu müssen, dass sich das nachteilig auf die Sozialberechnung auswirken könnte.
3. Kennen die menschen dort auf Grund ihrer langen Erfahrung viele viele Hintertürchen und Lücken und können so oft unbekannte Möglichkeiten offerieren.
Was Euer Wohnungsproblem angeht, das auf Euch zukommen wird: Dem BAföG-Amt ist es relativ egal, ob Deine neue Wohnung Dein Erst- oder Dein Zweitwohnsitz ist. So lange Deine Mutter unterhaltspflichtig Dir gegenüber ist, sollte es eigentlich kein Problem sein, eine Dreiraumwohnung weiter halten zu können, aber in dem Fall muss man wohl auch ein paar Dinge beachten, damit es wirklich unproblematisch ist. Wenn deine Mutter z. B. Hilfe benötigt, sollte es ein Einfaches sein das dritte Zimmer zu begründen. Sehr wahrscheinlich allerdings, wird sich die Höhe des Grundsatzes Deiner Mutter ändern, da Du über BAföG ja dann anrechenbares Einkommen hast. Aber wie gesagt: da können Euch nur Menschen mit Sachkenntnis vor Ort wirklich helfen. Jede Online-Beratung wäre vage und ineffektiv.
Onlinerechner sind immer nur ein Anhaltspunkt und 566€ ist schon ganz nah am BAföG-Höchstsatz dran. BAföG ist eben genau wie Leistungen nach SGBII (in Eurem Fall das so genannte Hartz IV-Geld) nicht mehr als eine Grundsicherung. Reich wird man davon nicht und zurück zahlen muss man es zur Hälfte auch. Der große Schock wird in jedem Fall, auch wenn man es vorher eigentlich weiß, dann auf Dich zukommen, wenn Du Deine erste Rückzahlungsrechnung bekommst. Nur gut, dass die Bundessozialkasse wirklich noch sozial ist ,-)
- Wolke7Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Da hast du vollkommen Recht....Deine Mutter wird sich eine kleinere Wohnung nehmen müÃen...Und falls sie HarztV bezieht, denn Sozialhilfe gibt es nicht mher....So wird dein HarztV Anteil auch abgezogen....