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sigi fragte in Gesellschaft & KulturEhrenamt · vor 1 Jahrzehnt

Wer kann mir sagen, welches Geld das Sozialamt einem Obdachlosen bezahlt?

Update:

@rainer20

7 Euro pro Tag x 30 Tage = 210 Euro, also hat @kurt j unrecht?

@merce200

Woher hast du dein Wissen?

@hardy

Was denn jetzt? Bekommen sie nicht? oder Wollen sie es nicht bekommen?

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Transferleistungen, sprich Geld vom Amt, wird nur auf ein Bankkonto überwiesen, ohne Wohnung kein Bankkonto ohne Bankkonto kein Geld vom Staat. Würden Obdachlose Geld vom Staat bekommen, bräuchten sie ja nicht betteln gehen und müssten auf der Straße unter Brücken und in Hauseingängen schlafen. Das ist ein schrecklicher Teufelskreis aus dem man alleine sehr schwer rauskommt. Weil die Ämter immer eine Bankverbindung benötigen, auf die das Geld von der jeweiligen Landeskasse hin überwiesen wird.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Obdachlose bekommen sogenanntes tagesgeld ca 7,-€ bei der arge wo sie sich gerade aufhalten!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn ich obdachlos wäre, würde ich kein Geld vom Sozialamt fordern. Und wer mal eine der vielen Obdachlosenzeitschriften gekauft hat, wird feststellen, daß die genau deswegen verkauft werden - Macht Euch unabhängig vom Sozialamt, steht da immer drin.

    Obdachlose sind sehr auf Selbständigkeit bedacht; vielleicht sind sie ja gerade deswegen obdachlos. Deswegen würde ich mal vermuten, daß die meisten von denen gar kein Geld vom Sozialamt bekommen oder bekommen wollen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Im Normalfall sollte eine Obdachloser Mensch - genau wie die anderen auch- 359 € erhalten. Dabei bleibt es dann aber auch, denn es entstehen ja keine Mietkosten, etc.

    Erkundige Dich aber lieber noch einmal genau beim Amt. Vielleicht haben die schon wieder Sonderregeln erfunden. In diesem Land ist ja gar nichts unmöglich. Von daher ist diese Antwort ohne Garantie.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    den H4 Satz ohne Mietzahlungen

  • vor 1 Jahrzehnt

    den vollen Regelsatz von 359,00 € plus Mehrbedarf bei ärztlich attestierten und für MB anerkannte Erkrankungen - Voraussetzung: - wie bei allen anderen Leistungsempfängern auch - die Errreichbarkeit, die dadurch sicher gestellt werden kann, daß sich der Obdachlose täglich eimal bei der ARGE meldet oder eine Anlaufadresse , etwa eine Arbeitsloseniniative nennt und diese ihm bescheinigt, daß er dort regelmäßig seine Post vom Amt abholt und deren Mitarbeiter auch die Möglichkeit haben bei Arbeitsangeboten den Obdachlosen "aufzufinden" -

  • vor 1 Jahrzehnt

    Niemand muss in Deutschland auf der Straße leben.

    Wenn man allerdings keinen festen Wohnsitz hat, ist es oft schwer Gelder zu beantragen.

    Vermutlich bekommen die meisten Obdachlosen überhaupt kein Geld vom Staat.

    Andererseit glaub ich nicht, dass alle, die betteln gehen, auch Obdachlos sind.

  • kurt j
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    die nicht sesshaften/ Obdachlosen, bekommen die gleiche währung wir wir "normalos" und werden mit euro`s € unterstützt und würde einmal sagen minimal hartz4 "Rest" ergo nur geld zum leben.

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