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muss ich als frau mit 58 wenn ich arbeitslos werde an maßnahmen wie weiterbildund teilnehmen ?
8 Antworten
- vor 1 Jahrzehnt
Bin auch so alt wie du meine Rente wurde schon dreimal abgelent trotz Herzinfarkt und Badscheibenproblem .Bin jetzt in Harz 4 reicht kaum zu überleben .Wünsche dir viel Glück
- vor 1 Jahrzehnt
Ja Du muÃt teilnehmen,obwohl ich persönlich es für kompletten Schwachsinn halte.
Ab einem gewissen Alter ist das rausgeschmissenes Geld ( ist nichts gegen Dich persönlich ),
denn welcher Arbeitgeber stellt noch Leute in dem Alter ein.
Diese MaÃnahme ist doch nur für die Quote,MaÃnahme=nicht Arbeitslos.
Das Amt sollte sich mal an jüngere,ganz junge halten,besonders die die keine Lust zum arbeiten haben und die älteren die das ganze Leben gearbeitet haben ihre Ruhe lassen.
Quelle(n): Meine Meinung - vor 1 Jahrzehnt
Noch bist du nicht Arbeitslos ------> richtig ?
Du bekommst erst einmal ALG1 und das soviel ich weis 18 Monate in dieser Zeit ist es unwahrscheinlich dass du an einer MaÃnahme teilnehmen muÃt ,schlimm wird es erst wenn ALG2 greift da können die fast alles mit dir machen selbst 1 € job ist da drin,du wirst dann zu einem entrechteten Menschen gemacht............
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- BettyLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ja musst du, finde ich auch eigentlich gut so...nur Bewerbungstraining oder sowas, finde ich völlig daneben. Aber z.b. Fremdsprachen oder Excel-Word-intensiv oder Nutzung des Internets, wenn sich jemand nicht so gut auskennt. Das bringt aber niemanden etwas, der sowas nie braucht.
Mit 58 bekommst du 2 Jahre ALG1 und musst angebotene Massnahmen annehmen. Ich wünsche dir einen guten Ansprechpartner mit dem du dich abstimmen kannst. Du wirst es nicht glauben, aber sowas gibt es bei der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt)
Alles Gute für dich.
Betty
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ja, wenn sie vom Arbeitsamt angeboten wird. Du kannst aber auch einen Antrag stellen,. dass man Dich schon in die Vorrente schickt. Du hast Deine Ruhe musst Du aber regelmäÃig beim Amt melden.
- heuberka1980Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Das ist Bestandteil der sogeannten "Mitwirkungspflicht"
Erklärung: Mitwirkungspflicht beim Arbeitsamt
Die Mitwirkungspflicht bezieht sich auf Ihre Bereitschaft, an berufsfördernden MaÃnahmen aktiv teilzunehmen. Insbesondere Empfänger von Arbeitslosengeld II sind als "Langzeitarbeitslose" verpflichtet, diese Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen und damit zu signalisieren, dass sie bemüht sind, sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Von Ihrem Engagement und Ihrer Bereitschaft zur Mitwirkung werden auch die finanziellen Leistungen des Arbeitsamtes abhängig gemacht. Erfüllen Sie Ihre Grundpflichten gegenüber dem Arbeitsamt nicht, kann das zur Folge haben, dass Ihnen trotz Arbeitslosigkeit das Arbeitslosengeld I oder II gesperrt wird und Sie sogar einen Teil zurückzahlen müssen.
Du musst also, sei sei denn du bist durch Krankheit dazu nicht in der Lage oder bist bereits frühpensionsiert. Wenn du ablehnst, ist damit zu rechnen, dass man dir Leistungen kürzt.
Ich gehe aufgrund deiner Fragestellung davon aus, dass du noch nicht arbeitslos bist, aber damit rechnest es zu werden. Auch im Vorfeld gibt es da Einiges zu beachten.
Ich schicke den link zu meiner Quelle für weitere Information: http://www.vnr.de/b2c/arbeit-beruf/arbeitsamt-rech...
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Aber selbstverständlich! Wenn du dich arbeitslos meldest, sagst du doch, dass du Arbeit suchst und gerne arbeiten möchtest, sonst wärst du doch gar nicht arbeitslos.
Arbeitslosigkeit ist nicht als zwingende Voraussetzung gedacht, um fürs Nichtstun Geld zu bekommen. Das soll dir vielmehr weiterhelfen bis du wieder auf eigenen FüÃen stehen kannst. Wenn eine Weiterqualifikation dazu nötig ist, solltest du dankbar sein, dass du diese Chance bekommst. Ist dir das aber alles zuviel, dann kannst du Bescheid geben und deine offizielle Arbeitssuche zurückziehen.