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muss ich die Nebenkosten bezahlen?

Gestern haben wir überraschend Post von unseren alten Vermietern bekommen das wir noch Nebenkosten(Müll, Grundsteuern, Haushaftpflicht usw) aus dem Jahr 2008 nachbezahlen müssen obwohl das Haus letzes Jahr April verkauft wurde und sie gar keine Vermieter mehr sind zudem sind wir im Sommer kurz nachdem das Haus verkauft wurde umgezogen .. müssen wir die Rechnung überhaupt bezahlen wenn sie keine Vermieter sind und das schon 2 Jahre zurück liegt? danke für antworten

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wäre die Post am 31.12.09 gekommen, hättet ihr noch zahlen müssen, aber in dem Fall ist die Frist abgelaufen und der ehemalige Vermieter kann nichts mehr verlangen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der letzte Termin für eine Nachzahlung aus 2008 war der 31.12.09- Der Vermieter muss beweisen, dass der Brief rechtzeitig zugegangen ist. Hat er mit einem Zeugen den Brief am 31.12.09 in Deinen Breifkasten geworfen, musst Du zahlen. Kam er per Post, hast Du Glück.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Frist zum 31.12. kann unbeachtlich sein, wenn die Abrechnungsperiode nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt - ob das hier der Fall ist, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Für die Zahlungspflicht ist es jedenfalls unerheblich, ob das Haus jetzt noch im Besitz der ehemaligen Vermieter ist.

    Abgesehen vom rechtlichen Aspekt könnte man sich natürlich auch fragen, ob ein Vermieter auf seinen von euch verursachten Kosten sitzenbleiben soll, bloß weil er eine Frist um wenige Tage (falls überhaupt) überschritten hat.

  • vor 1 Jahrzehnt

    In § 556 (3) BGB ist geregelt bis wann der Vermieter/Verwalter die Betriebskostenabrechnung erstellen muss.

    Ist das Abrechnungsjahr auch das Kalenderjahr, dann wäre der 31.12.2009 der letzte Termin gewesen an dem der Vermieter die Abrechnung dem Mieter hätte zustellen können.

    Der Vermieter hat 12 Monate nach Abrechnungsjahr Zeit für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung.

    Der Mieter hat 12 Monate nach Zugang Zeit die Betriebskostenabrechnung zu beanstanden.

    Ist die Frist abgelaufen, müsst ihr keine Nachzahlung leisten. Wäre jedoch ein Gutschrift herausgekommen muss der Vermieter diese zahlen.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter http://www.betriebskosten-abrechnung.com/
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Diese Rechnung müsst Ihr wahrscheinlich noch bezahlen,aber informiert euch beim Mieterschutz die wissen es 100%ig.Viel Glück

  • vor 1 Jahrzehnt

    welches Datum trägt der Poststempel? Rechtlich gilt der Brief , drei Tage nach dem Absenden, als zugestellt.

    Zur Einhaltung der Frist muß der Brief rechtzeitig zugegangen sein. (3 Tage nach Absenden)

    Sicherlich kahm es über die Feiertage und Neujahr zu Verzögerungen bei der Post, diese "Ausnahmefälle" interresieren den Gesetzgeber aber nicht. Absenden + 3 Tage = Zugestellt

    wie lang die Frist genau ist kann ich so spontan nicht sagen. Einfach mal ins BGB schauen, Abschnit Mietrecht.

    Wenn es kein Einschreiben war könntet ihr auch behaupten das ihr den Brief nicht bekommen habt.

    (nur wenn er einen Poststempel hat)

    Wenn der Brief keinen Stempel hat wurde er persönlich eingeworfen. (dann könnte er einen Zeugen haben)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Haus wurde letztes Jahr April verkauft und ihr seid im Sommer 2009 ausgezogen? Ja, dann müsst ihr die Nebenkosten für 2008 noch bezahlen. Die Verjährungsfrist ist noch nicht abgelaufen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn nachprüfbare Unterlagen zu Grunde liegen, ist der Absender gleichgültig. Drückeberger nehmen solche Anlässe übrigens gern zum Anlass, sich vor Zahlung zu drücken. Spricht eigentlich für sich.

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