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Die Petra fragte in Schule & BildungTrivialwissen · vor 1 Jahrzehnt

Wie würde die Anklage lauten ? Versuchter Mord , oder grober Unfug?

eine simple frage ... an den sohn meiner schwester der ein paar tage ungewollt zu besuch bei mir ist

der bub ist 13 jahre alt

schau mal in der küche nach , ob wir noch eine dose bohnen haben

dann kommt der dössbaddel zurück und sagt .. ich habe jetzt 8 dosen aufgemacht .. in keiner waren bohnen drin .

wie würde die anklage lauten wenn ich ihn würge ?

versuchter mord ? grober unfug ? ...

solangsam macht sich kriminelle energei bei mir breit .

mit welcher strafe müsste ich rechnen ?

Update:

was mache ich mit 4 grossen offenen dosen ananas ?

der kerl raub mir den letzten nerv .

meine schwester sagte noch der ist vom umtausch ausgeschlossen die garantie ist abgelaufen ..

man und ich sage noch .. kein prob , wir werden schon miteiander zurecht kommen die paar tage .

bin ich froh wenn der wieder im zug richtung heimat sitzt .

in diesem sinne euch einen guten rutsch

12 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich schmeiß mich weg! 8 Dosen aufgemacht... Aaaaaaa!

    Was gibt es bei dir heute abend als Beilage zum Silversterkarpfen?

    Ravioli, Pichelsteiner, Nudelsuppe, ...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du hast im Affekt gehandelt, das ist zwar Mord, aber zu dem Zeitpunkt warst du vermindert schuldfähig.

    Gruß

    Franky

  • wunderbar...er hat nun 8 Tage Essen...))))

    ansonsten kann ich LSE empfehlen...

    ohne esse innet Bett un im Keller anjekett

    http://www.youtube.com/watch?v=MSDo8DPxNBA

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist eindeutig Notwehr. Da gehst Du wahrscheinlich sogar straffrei raus.

    Gruß aus Braunschweich und einen guten Rutsch

    Johannes

    PS: aufpASSEn

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Mich hauts weg....würg ihn.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Groben Unfug hat er gemacht, doch Selbstjustiz wird nicht geduldet.

    Wenn du ihn deshalb aus Wut darüber würgst, ist es Körperverletzung oder versuchter Totschlag, wenn es so ausgelegt wird, aber kein versuchter Mord.

    Auf alle Fälle zahlt sich das nicht für dich aus.

    Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Bleib cool. Irgendwann ist er wieder weg, aber so eine Strafe hält sich länger als ein pubertierender Raubauke.

    Lass ihn aus den geöffneten Dosen selbst eine Mahlzeit zubereiten, die er auch selbst essen muss.:-))

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    hmm, ich würde sagen lebenslänglich. und im affekt hast du dann nicht mehr gehandelt da du dich ja hier bei yahoo clever informiert hast.....

    von daher geplanter mord.

    aber ob du lebenslänglich ins gefängniss möchtest, wegen 8 geöffneten dosen würde ich mir vorher überlegen.

    alles gute noch und nichts unüberlegtes tun.

    es ist ja nicht dein sohn, von daher musst du ihn ja auch nicht hüten;-)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Lebenslänglich.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Keine Panik, das faellt unter Notwehr.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ....sei froh, daß es nicht deine eigene brut ist....dann hättste jeden tag damit zu tun.....

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