Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Neue Adresse meines ex-mieters herausfinden - WIE?
Hallo!
mein mieter will frühzeitig ausziehen - will sich nicht an den mietvertrag halten (3 monate kündigungsfrist) sondern einfach innerhalb der nächsten tage verschwinden...
er hat auch schon ne neue wohnung und bildet sich ein er kann mir einfach sagen, das er bis ende dez nicht mehr bei mir in miete wohnt sondern wo anders.
seine neue adresse will er mir nicht geben.
wenn ich anrufe legt er auf.
alte mietschulden sind auch noch da.
ausserdem kommt doch noch die abrechnung der nebenkosten, die er zahlen muß.
ich denke mal das das ein handfester streit wird.
aber was kann ich machen?
ich habe seine neue adresse nicht...
wie soll ich auf sowas reagieren?
danke euch!
14 Antworten
- schleich_erLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Dein Mieter muß sich am neuen Wohnort anmelden und das wird auch dem Einwohnermeldeamt deiner Gemeinde gemeldet. Dort bekommst du die entsprechende Information. Aber wenn du schon einen handfesten Streit vorhersiehst, warum übergibst du die Angelegenheit nicht gleich einem Anwalt? Der weiß genau, wie er vorgehen muß und erspart dir eine Menge (nicht allen) Ärger.
- vor 1 Jahrzehnt
Ich denke mal, daß das Einwohnermeldeamt ( gegen eine Gebühr) da helfen kann oder die Polizei.
- vor 1 Jahrzehnt
Sofort zum Rechtsanwalt,und dann muss der einen Titel wg. den Mietschulden erwirken.Mehr möglichkeit gibt´s glaub ich nicht.Aber der RA weiß vielleicht noch einen anderen Ausweg.Nur am besten noch heute zum Anwalt.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hi, das kannste wirklich nur über eine EMA (Einwohnermeldeamtsanfrage) machen. Kosten bis zehn Euro! Lg ;o)
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Lass die Adresse von der Post überprüfen. Wenn er einen Nachsendeantrag abgegeben hat, teilt die Post Dir die neue Adresse mit. Auch das Einwohnermeldeamt kann Dir die neue Adresse sagen, sobald er sich um gemeldet hat. Auch möglich eine Schufaanfrage, ob die dann noch gesetzlich ist kann ich Dir nicht sagen.
- vor 1 Jahrzehnt
Die einzige, mir bekannte Möglichkeit :
Die gesamten Fragen in einem Schreiben zusammenfassen, per Einschreiben mit Rückschein an den "Noch-Mieter". Dann kann er sich schon mal nicht auf Weissnich (evtl Nix deitsch) rausreden.
Sobald halbwegs klar ist (Möbel raustragen oder so) das er sich vom Acker macht Gericht + Gerichtsvollzieher beauftragen (Vermieter-Pfandrecht), die Bude dicht machen. Das liesse sich auch über die Polizei und eine Anzeige wegen versuchten Betruges machen, wenns schnell gehen soll, wie vermutet. Verdacht auf "Miet-Nomade" ! Wenn Kontakte zu einem Anwalt bestehen, über diesen die Briefe schreiben. Es ist leider etwas teurer ein Vermieter zu sein, aber Du hast sonst wenig Chancen. Aber seh zu, das Du den Vogel erwischt.
Quelle(n): Ich bin so etrwas wie ein "House-Keeper" in einer 15-Einheiten-Anlage. Da hier auvch kleine, im Kostenbereich der ARGE liegende Einheitgen dabei sind, haben wir das ganze Programm schon mehrmals durch, mit unterrschiedlichem Erfolg. EILE TUT NOT !!! - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Bin mir sicher du hast eine Rechtsschutz -Versicherung die wirst du wenn es drauf an kommt brauchen um Gelder ein zu fordern.Adresse Einwohnermeldeamt.
- vor 1 Jahrzehnt
@rainer20 hat recht versuche es beim Einwohnermeldeamt,es gibt eine Meldepflicht
,Dein Mieter muß sich ummelden,.die info kostet ca. 5 euro,ich hoffe das Du Dein Geld bekommst,wenn nicht geh zum Anwalt.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Beim Einwohnermeldeamt nachfragen. Wenn er nicht gemeldet ist,Detektiv beauftragen. Die Kosten trägt der Mieter, da er dir die Adresse mitteilen muss.
- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, hat Anspruch auf die gewünschten Daten vom E-Amt.