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shelly
Lv 4
shelly fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

wieviel trennungsunterhalt?

wieviel nachpartnerschaftlichen trennungsunterhalt müsste man bei einem bruttoeinkommen von ca 2700 euro( netto ca 1600 euro) zahlen und wo liegt die pfändungsgrenze? 5 jahre ehe, 1 kind von ihr aus 1. ehe.

Update:

nee, das kind ist nicht meins. ist aus ihrer ersten ehe. lebte aber die ganzen 5 jahre in meinem haushalt. sie kann aus gesundheitlichen gründen nicht arbeiten. wie hoch ist der selbstbehalt?

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo,

    in diesem Jahr hat es einige Umstellungen gegeben, was ja auch in den Medien sehr breit getreten wurde.

    In Deutschland ist es so, dass die Ehedauer eigentlich überhaupt keine Rolle spielt. Bei dem Kind käme es darauf an, ob Du es adoptiert hast und deswegen unterhaltspflichtig bist oder ob das Kind von seinem leiblichen Vater Unterhalt erhält oder erhalten müsste (dann wärst Du das Kind betreffend sozusagen aus dem Schneider).

    Ist das Kind schon etwas größer und gesund, hat die Frau grundsätzlich erstmal gar keinen Anspruch auf Unterhalt, weil sie ja eigentlich arbeiten gehen kann. Da hat das Gesetz ja den Männern ein wenig "zugespielt".

    Bei der Trennungsunterhaltsberechnung spielt nicht nur das Einkommen eine Rolle. Es geht u. a. auch um Zahlungsverpflichtungen (gemeinsame Schulden z. B., die von einem getilgt werden), es können berufsbedingte Aufwendungen abgezogen werden (z. B. Fahrten zur Arbeit, allerdings insgesamt nur mit 5 %), sodann muss die Wohnsituation berücksichtigt werden. Wohnt sie z. B. im gemeinsamen Haus und hat dadurch einen so genannten Wohnvorteil? Das sind alles eine ganze Menge Sachen, die man da berücksichtigen muss.

    Die Düsseldorfer Tabelle betrifft nur Kindesunterhalt, also nicht irreführen lassen, zumal ab dem 01.01.10 eine neue DT in Kraft tritt.

    Letzten Endes wirst Du wohl nicht umhin kommen, einen Anwalt zu konsultieren, der das alles mit Dir durchgeht und auch die Gegenseite auffordert, Auskunft über Einkommens- und Vermögenssituation zu erteilen (zumal ja auch noch der Zugewinnausgleich ansteht, falls der gesetzliche Güterstand besteht).

    Der Selbstbehalt dürfte grundsätzlich etwas um die 1.000,00 € liegen.

    Grundsätzlich gilt eigentlich immer: Kindesunterhalt ist bevorrechtigt. Hier kann auch auf Antrag der Selbstbehalt, sprich die Pfändungsfreigrenze verschoben werden.

    Leider ist diese Frage so auf Anhieb nicht zu beantworten, da mehr Faktoren wichtig sind, als nur das Einkommen.

    Hoffe dennoch, das hilft Dir einigermaßen.

    LG

    Quelle(n): mein Job ;-)
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Gibt es das noch ?

    Für das Kind Unterhalt - ja. Aber für die Partnerschaft ? Nur wenn die Frau nix arbeitet.

    Ich denke mal, nach abzug des Kindesunterhaltes wirst du an der Selbstbehaltsgrenze stehen und hast keinen Ehegattenunterhalt mehr zu leisten.

    Genaueres sagt dir ein Anwalt. Und... googel mal nach "Düsseldorfer Tabelle".

  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Je nach Arbeitsweg hat er einen Selbstbehalt von ca. 1100 Euro. Ist das Kind über drei Jahre mußt du allerdings deine Bewerbungsbemühungen offen legen. Ist das Kind krank oder ihre Vermittlungschancen sinnlos kann man auch noch Nachscheidungsunterhalt verlangen.

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