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Kürzung von Arbeitslosengeld II?
Hallo Leute !
Frohe Weihnachten an alle !
Ich habe da mal ´ne Frage :
Was wird und muß das Arbeitsamt als wichtigen Grund akzeptieren um nicht gekürzt zu werden ,gilt hier nur der Krankenschein ?
Ich bin einer Einladung nicht nachgekommen und habe das auch eine Woche vor den Meldetermin mitgeteilt ,weil ich mich an den besagten Tag aus familiäeren Gründen bei meiner Mutter aufgehalten habe .
Einen formlosen Antrag habe ich ebenfalls 8 Tage zuvor gestellt.
Nun wurde ich vor Weihnachten gekürzt , mit der Begründung nicht rechtzeitig einen Antrag auf Ortsabwesenheit gestellt zu haben !
Ist das rechtens auch wenn ein Familienmitglied meine dringende Hilfe benötigt und ich desshalb den Medetermin nicht warnehmen konnte ?
Mit feundlichem Gruß
I.Schmidt
9 Antworten
- wowLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
@ Xrealpha: Täum weiter! und bitte noch den Link zum vermeintlichen Urteil hier eintippen, das es zu diesem Thema angeblich geben soll!)
Eine Meldung, z.B. Urlaub, Abwesenheit etc. muß immer vorher und nicht hinterher persönlich erfolgen. Besteht ein wichtiger Grund (z.B. Todesfall) - und eine Meldung war rechtzeitig nachweislich nicht mehr möglich, dann sprich (rechtzeitig) mit Deinem Sachbearbeiter. Sollte er seine Meinung nicht revidieren, kann immer noch Widerspruch eingelegt und im weiteren Verlauf der Klageweg beschritten werden.
- XrealphaLv 6vor 1 Jahrzehnt
Kleiner Tipp am Rande; Das Bundesgericht für Soziales hat vor einigen Wochen beschlossen, das ALG II nicht gekürzt werden darf, weil es sich um eine Grundsicherung(!) handelt. Das trifft auch dann zu, wenn ein ALG II Empfänger seiner Pflicht nicht nachkommt, sich regelmäÃig zu bewerben usw. (Wiedereingliedrungsvereinbahrung). Die von der ARGE dürfen also auch nicht mehr damit drohen(!), also lass dir das nicht gefallen und lege Widerspruch ein! Ãbrigens, endlich mal ein Gesetz das Sinn macht denn, Leute, ich bin erst seit 1994(!) Arbeitslos und, ich finde in der Region(!) nicht mal einen Job als Reinigungskraft oder so. Das liegt bestimmt nicht an mir nein, wir haben in der Region Brandenburg das, was Kohl uns damals versprochen hat, "Blühende Landschaften".... Nur, was soll ich da, ich bin kein Gärtner, und selbst für die gibt es keine Arbeit die bezahlt wird....
- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Die haben so viel Narrenfreiheit, dass Anwälte Widerspruch und Klagen immer gleich bündelweise abliefern. Nicht HartzIV ist mies sondern die Bestimmungen drumrum... insbesondere die Befugnisse der Nieten vor Ort.
- stadtleopardLv 4vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
das ist immer so eine Sache . Meldetermine sind wichtig !
Das man ausgerechnet an diesem Tag nicht kann ,wegen familiärer Angelegenheiten klingt bei der Zeit welche zur Verfügung steht in den Augen derer welche im Amt sitzen -schlicht unglaubwürdig .
Bei wichtigen Gründen wäre ein persönliches erscheinen und ein kurzes Gespräch besser gewesen als einen Antrag zu stellen . Bei den Briefen welche geschickt werden gilt der Eingangsstempel und nicht der Tag an dem ich diesen in den Briefkasten geworfen habe .
Die Gemeinschaft bezahlt und leistet pünktliche Zahlungen ! Deswegen sind Termine wichtig und insbesondere wenn diese vom Leistungsträger kommen .
Das ist nun mal so .
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- SternchenLv 7vor 1 Jahrzehnt
Soweit mir bekannt ist, stehen jedem ALG-II-Empfänger 21 Tage im Jahr zu, an denen er sich an einem anderen Ort aufhalten darf. Allerdings muss man das mindestens eine Woche vorher beim Arbeitsvermittler beantragen. Das heiÃt also, dass man sich auf den Weg machen und das schriftlich vereinbaren muss.
Hättest Du das getan, würde es keine Probleme geben.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nach den Vorschgriften des Arbeitsamtes musst Du immer erreichbar sein, d.h. abends die Post aus dem Kasten nehmen. Tagsüber kannst Du ja Bewerbungsgespräche haben, die notfalls von den firmen bestätigt werden. Sonst musst Du "Urlaub" einreichen und genehmigt bekommen.Wenn er nicht genehmigt wird, prüfen die sicher!!
- kleineVfBmausLv 5vor 1 Jahrzehnt
Wurden dir die Beine abgehackt, oder wie haben die dich gekürzt? Wenn der Grund wirklich dringend gewesen wäre, hätte man dir auch kein Geld gekürzt, oder es war nicht das erstemal, das du nicht zum Termin erschienen bist. Du kannst es ja mal mit Widerspruch versuchen, falls du keinen dringenden Termin hast. Ich finde das völlig in Ordnung. Wenn ich auf Arbeit fehle weil ich einen Termin bei Familienmitgliedern habe (ausser es ist einer gestorben), bekomme ich auch eine Abmahnung und kein Geld für den Tag.
Warum soll es dir da besser gehen?
PS.: Gruà an dein Arbeitsamt, sie sollten dich nochmal in einen Lehrgang für Grammatik und Rechtschreibung stecken.
- Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
Hartz IVler haben grundsätzlich keinen Urlaubsanspruch - Die ARGE genehmigt z u v o r
beantragte Ortsabwesenheit von bis zu 21 Tagen pro Jahr, die man dann auch urlaubsmäÃig nutzen darf - Dein Fehler: Du hast Dir keine Erlaubnis für die Ortsabwesenheit bei der ARGE eingeholt - Eventuell kommst Du mit einem blauen Auge davon, wenn es ein wirklicher familiärer Notfall war, was aber nachzuweisen ist -