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Rohrbruch! Wer zahlt entstandenen Schaden?

Hallo,

folgendes Problem.

Ein Freund von mir wohnt in der 4. Etage eines Altbaus. Seine und die Nachbarwohnung sind vor knapp 10 Jahren nachträglich auf der 4. Etage geschaffen worden. Vorher war da Speicher. Darüber ist noch ein kleiner Dachboden. Für die beiden Wohnungen wurde somit auf dem Dachboden eine zusätzliche Wasserleitung (oder wie das heißt) gelegt, die nur die beiden darunter liegenden Wohnungen mit warmem Wasser versorgt. Der Dachboden ist allerdings überhaupt nicht isoliert, wodurch es im Winter dort oben sehr, sehr kalt ist.

Jetzt war vergangenes Wochenende ja -14 Grad und eins der Rohre hat das nicht überlebt. Es ist geplatzt irgendwann in der Nacht. Mein Freund war nicht zuhaue und ist Sonntag Mittag informiert worden, das es einen Rohrbruch gab. Seine ganze Wohnung stand unter Wasser. Alle Wände, alle Böden und vor allem die Möbel und Elektrogeräte sind nicht mehr brauchbar.

Wer zahlt denn jetzt den entstandenen Schaden an der Einrichtung? Der Vermieter sagt, er kommt für Sanierung auf, aber nicht für das Mobiliar und auch nicht für die Elektrogeräte. Das müsse die Hausrat tragen, da es ja nicht Verschulden des Vermieters war.

Aber auf einem nicht isolierten Dachboden mit Minusgraden im Winter eine Therme hin zu bauen, ist doch grob fahrlässig, oder? Man musste doch damit rechnen, das die Rohre die Temperaturen nicht aushalten. Kann man da rechtlich nicht doch was über die Gebäudeversicherung des Vermieters machen, weil eine Hausratversicherung hat mein Freund nicht.

Kennt sich da jemand aus und kann mir da helfen?

Schon mal danke

Und allen jetzt schon mal ein frohes Weihnachtsfest.

Update:

Die Rohre sind nicht in seiner Wohnung, sondern darüber auf dem Dachboden und er hat keine Hausratversicherung.. dumm - das weiß ich selber

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    hallo,

    ich bin selber gas- und wasserinstallateur und ich gebe dir recht. die therme dort oben unter diesen umständen anzubringen ist auf jeden fall fahrlässig ! ob es grobe fahrlässigkeit war, weiß ich nicht, aber das ist glaube ich sehr wichtig.

    dein freund sollte eine kostenlose rechtshilfe (gibts in jeder stadt) in anspruch nehmen.

    eine hausratversicherung ist aber eine pflicht - die sollte jeder haben.

    ein beispiel, ein kunde von mir hat in seiner mietswohnung selbst eine waschmaschine angeschlossen. die ist nun kaputt gegangen und insgesamt ist an 3 wohnungen erheblicher wasserschaden entstanden. folge : er hatte keine hausratvers. und muß nun den gesamten schaden selber zahlen.

    ich hoffe dein freund hat mehr glück !

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Keine lange Diskussion da unfachmännischer Ausbau und Leitungsinstallation. Ganz klare Vermietersache auch die Folgeschäden. Sofort Rechtsanwalt nehmen!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ....vermieter zahlt....falscher einbau, rohre und dach nicht isoliert....der vermieter hätte den ordnungsgemässen einbau prüfen müssen....ab zum anwalt, der vermieter wird sich mit händen und füssen wehren..............

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Vermieter steht in der Pflicht siehe auch § 535 BGB. Da sich der Vermieter weigert seiner Haftung nachzukommen wird man um einen Anwalt nicht herum kommen.

    Seit dem Schaden darf die Miete gemindert werden. Bei nicht mehr bewohnbar zu 100%. Eventl. kommen noch Schadenersatzansprüche auf den Vermieter hinzu.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da kann nur ein Anwalt helfen. Da geht es um sehr viel Geld. Da kann und will ich keine Ferndiagnose stellen. Es muss die Schuldfrage geklärt werden, sowie, wer wer, welche Kosten trägt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Haftpflichtversicherung

  • vor 1 Jahrzehnt

    Jeder Mieter muss für die Sicherheit seiner Rohre sorgen.- Notfalls hätte er den vermieter darauf aufmerksam machen müssen, dass die Rohre einfrieren können. Es ist also schon kulant, wenn er den Gebäudeschaden übernimmt. Wenn ihm durch ein Gericht eine Schuld nachgewiesen wird, muss er nur den Zeitwert bezahlen. Melde es Deiner Hausratversicherung, die zahlt den Neuwert. Wenn die Versicherung meint, dass der Vermieter dafür aufkommen muss, nimmt sie ihn in Regress

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