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Gerichtsvollzieher droht mit Haftbefehl?
Guten Tag,
Vor 3 Wochen war der Gerichtsvollzieher bei uns,und wollte von meine Frau eine eidestaatliche Versicherung abnehmen. Ich habe Ihn nach 10 Min. gebeten zu gehen.
Weil sich meine Frau schwanger im 8. Monat befand sich nicht aufregen darf, und sich unbedingt schonen muß.Ein Termin nach der Geburt wurde von mir vorgeschlagen.
Da hat er schon mit Haftbefehl gedroht.
jetzt bekommt meine Frau einen Brief vom Rechtsanwalt des Klägers, das ein Haftbefehl gegen Sie erlassen wurde. Sollte bis zum 30.12.2009
nicht die erste Rate eingegangen sein, würde der Vollzug des Haftbefehls beantragt werden.
Was kann ich tun um die eidesstaatliche Versicherung bis nach der Geburt des Kindes auszusetzen?
15 Antworten
- ascalon2607Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Gar nichts,außer du gehst zum GV und gibst die eidestattliche Versicherung ab.
Der GV handelt im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten und Spielräume.
Erscheint der Schuldner im Termin zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nicht oder verweigrt er die Abgabe, so kann auf Antrag des Gläubigers gem. § 901 ZPO gegen ihn Haftbefehl erlassen werden.
Da Schuldner oftmals nicht freiwillig zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bereit sind, wird auf Antrag des Gläubigers gegen einen Schuldner, der zum Abgabetermin ohne Entschuldigung nicht erschienen ist oder sonst unberechtigt die Abgabe verweigert, vom Amtsgericht Haftbefehl erlassen. Hierfür muss der Gläubiger u.a. einen Haftkostenvorschuss entrichten. Mit dem Haftbefehl geht die Erlaubnis einher, die Wohnung des Schuldners zwangsweise zu betreten und diese nach dem Schuldner zu durchsuchen. Hiermit kann der Gerichtsvollzieher den abgabeunwilligen Schuldner verhaften und bis zu 6 Monaten in einer Haftanstalt unterbringen.
Gibt der Schuldner die eidesstattliche Versicherung nunmehr ab, ist die Haft sofort zu beenden. In der Praxis gibt der ganz überwiegende Teil der Schuldner die Versicherung nach Vorlegung des Haftbefehls ohne weiteres ab, so dass sich die tatsächliche Verbringung in die Haftanstalt erübrigt. Die tatsächliche Haftvollstreckung ist in weit weniger als einem Prozent der ergangenen Haftbefehle erforderlich.
Quelle(n): ZPO - BerkanaLv 5vor 1 Jahrzehnt
Sie ist schwanger, nicht krank. Bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht hat man auch schon viel Zeit vergehen lassen. Die eidesstattliche Erklärung hätte sie abgeben können. Termin bei der Schuldnerberatung bekommt ihr so schnell keinen.
- heinz 34Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Aber der oder die Gläubiger dürfen sich schon aufregen. Ist ist ja eine Unverschämtheit Deine Frau eine Unterschrift abzunötigen. Aber anderen Leuten ihr zustehendes Geld nicht zu geben ist normal - komische Einstellung.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
worin besteht die aufregung, dem gerichtsvollzieher ein paar fragen zu beantworten, und etwas zu unterschreiben?
die schwangerschaft hindert deine frau bestimmt nicht daran, die 1. rate zu überweisen! ausserdem hat sie weiss gott schon genug zeit gehabt, das zu machen.
da müssen auch schon mindestens 2 mahnungen eingegangen sein, bis der gerichtsvollzieher gekommen war. davon wird sie dir wohl nichts erzählt haben.
wenn sie es jetzt nicht zahlen kann, wie will sie es denn nach der geburt zahlen können? bei aller liebe: wie stellt ihr euch das vor?
warum zahlst DU nicht die 1. rate für deine frau?
was bist du denn für ein ehemann???
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Bis es zu einer eidesstattlichen Erklärung kommt ist schon eine Menge Zeit ins Land gegangen, da muß ich leider sagen, da hättet ihr eher drauf reagieren müssen. Die Schwangerschaft im 8. Monat jetzt als Grund zu nennen keine eidesst. Erklärung abzugeben schützt jetzt nicht zwangsläufig vor der Verhaftung. Das beste wäre sich selbst juristische Hilfe zu holen, die Zeit drängt, zum Gericht gehen und dort einen Berechtigungsschein für einen Anwalt zu beantragen, dann braucht ihr für den Anwalt nicht zu zahlen, wenn der euch in dieser Sache berät und für euch tätig wird. Also morgen direkt zum Amtsgericht gehen, benötigte Unterlagen mitnehmen, Lohnbescheinigung, Bescheid von der ARGE, Nachweis ob ihr HartzIV-Empfänger seid usw. Und dann direkt zu einem Anwalt gehen. Sinnvoll wäre vielleicht auch ein Attest vom Frauenarzt über den gesundheitlichen Zustand deiner Frau, dass z. B. aus gesundheitlichen Gründen nicht haftfähig ist. Immerhin gibt es eine Menge Frauen die schwanger ins Gefängnis kamen, da würde ich mich nicht drauf verlassen, dass die Schwangerschaft ausreicht nicht ins Gefängnis zu müßen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Bezahle endlich die erste Rate.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ist doch toll bei uns! Möchtest du deine Schulden nicht bezahlen, dann schwängerst du eben mal zum rechten Zeitpunkt deine Frau.
Stillen kann man auch im Knast.