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Was geht, was geht nicht?

Könntet ihr mir sagen welches falsch und welches richtig ist?

A Ein Bundestagsabgeordneter übt nebenbei seinen erlernten Beruf als Richter aus.

B Als Abgeordneter gehört Frau S. zur Legislative und als Frau Minister zur

Exekutive.

C Der Bundeskanzler erkläre, im Verfassungsstreit über eine Verlängerung des

Zivildienstes gegenüber dem Wehrdienst werde er selbst den Vorsitz bei Gericht

übernehmen.

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Also, ich bin nicht zu 100% sicher, aber mit etwa 90%iger Sicherheit würde ich sagen:

    A: Geht

    B: Geht nicht

    C: Geht nicht

    Bei uns in der Schweiz wär's auf jeden Fall so. Und die Grundform von Demokratien ist ja nicht so verschieden, besonders weil ich das deutsche Politik-System etwas kenne und Deutschland und die Schweiz ja auch Nachbarländer sind.

    Erklärung:

    A: Bundestagsabgeordneter ist kein Beruf, sondern lediglich ein politisches Amt. Wenn Herr Meier Richter ist, muss er SOWIESO neutral sein, was seine persönliche, politische Weltansicht angeht, ob er jetzt einer Partei angehört oder nicht, ober jetzt im Bundestag sitzt, oder nicht.

    B: Das geht nicht, da es das System der Gewaltenteilung untergraben würde.

    C: Auch das hat mit Gewaltenteilung zu tun. Denn dieser Bundeskanzler wäre dann ja nicht sowieso Richter, sondern er würde in EXAKT DIESEM FALL Richter sein wollen - womit er quasi prädestiniert ist, eine subjektive, statt eine objektive Entscheidung zu fällen.

    Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren, sollte das so nicht stimmen.

  • Buch aufschlagen bzw. google fragen und eigenständig suchen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich finde alles geht nicht.Diese Positionen werden so gut bezahlt dass keine weitere Tätigkeit notwendig ist.Außerdem sehe ich die Möglichkeit für Interessenskonflikte.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    @micha

    Eine zweite Tätigkeit ist unabdingbar, da ein Gehalt für diese Gangster nicht ausreichend ist.

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