Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Original Dokumente per Post oder per Anwalt schicken?
Hallo alle zusammen,
ich habe eine Frage an Euch, ich muss ein Paar Original Unterlagen an eine Person der ich nicht vertraue schicken und meine Sorge ist, dass obwohl er sie bekommt - wird er das Gegenteil behaupten.
Soll ich die Unterlagen per Post persönlich in die Hand mit Unterschrift (aber, wenn es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommen würde, dann könnte er doch sagen, dass er einen Briefumschlag bekommen hat, aber ohne Unterlagen) oder über einen Anwalt schicken?
Bitte um Rat.
Danke schön.
11 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Beglaubigte Kopien, Originale gibt man eigentlich nicht aus der Hand. Schon gar nicht, wenn die Person so "drauf" ist, wie von Dir beschrieben.
Sollte das ganze wichtig werden für eine Gerichtsverhandlung, geh doch mal am Amtsgericht in Deiner Nähe vorbei und frag nach, ob sie es für Dich absenden können. (Rechtspfleger)
Bei einem "Leeren Briefumschlag", den Du dem anderen ja anscheinend zutraust, hast Du dann denn Vorteil eines sehr glaubwürdigen Zeugen.
P.S. Die Mitarbeiter bei Gerichten sind auch Menschen: Hingehen, Problem schildern, dann klappt das schon. Hab' ich auch schon so gemacht. ;-)
Quelle(n): Erfahrung, eigene ;-) - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn du dieser Person nicht vertraust, dann würde ich niemals ihm die Originale senden. Beglaubigte Kopien reichen da völlig. Ansonsten wirklich ein paar Euro opfern und das ganze über einen Notar oder Anwalt machen, du weiÃt ja: Sicher ist sicher.
gruÃ
Franky
- MerlinLv 4vor 1 Jahrzehnt
Einschreiben - auch mit Rückschein - ist viel zu unsicher ,weil nicht dokumentiert wird, um welche Dokumente es sich handelt. Nur der Empfang des Briefumschlags wird bestätigt, nicht der Inhalt.
Rechtsanwälte, Notare etc. sind keine Briefträger - das geht also nicht.
Der SICHERSTE Weg ist die Zustellung der offenen Dokumente durch einen Gerichtsvollzieher. Damit hast du den unwiderlegbaren Beweis, dass es sich genau um die Dokumente handelt, die die betreffende Person auch erhalten soll. Ob ggf. in Form einer beglaubigten Kopie oder die Originale - das ist egal. Begl. Kopien (bei der Gemeindeverwaltung beglaubigt) wären besser ...
Der Gerichtsvollzieher bestätigt mit Siegel, dass die Dokumente auch wirklich zugestellt sind.
Geh' mal zu deinem Amtsgericht und frage nach der Gerichtsvollzieherverteilungsstelle. Dort kann man dir sagen, wie du vorgehen musst. Die Gebühren sind gering.
- sagabonaLv 5vor 1 Jahrzehnt
>Anwälte sind keine Briefträger. Sie geben ihre Schreiben auch der Post. Schicke Kopien per Einschreiben. Das genügt.
Oder wie schon gesagt mit Gerichtsvollzieher oder manche wichtigen Dokumente nur als beglaubigte Abschriften.
Siehe auch :
"Mahnung und andere Willenenserklärungen rechtssicher zustellen:"
Wenn diese per Einschreiben gesendet werden, dann würde ich auch die wichtigen Orginale kopieren und einen Zeugen hinzuziehen, der den Versand bestätigt in dem er die Dokumente selbst in den Umschlag packt und zur Post bringt und auf den Dokumenten den Versand vermerkt. Ein Anwalt wäre auch nur ein Zeuge.
Ein Anwalt weià allerdings wie man hinterher bei Gericht am besten lügen muà und wie man das straffrei machen am besten machen kann:
Focus Nr. 30, 21.07.2008, Seite 54 "Es ist egal, ob ich Recht habe. Der Jurist Christoph Arnold erklärt den täglichen Betrug vor Gericht und wie Rechtsirrtümer Anwälte reich machen."
"Ich wäre sicherlich ein schlechter Anwalt, würde ich nicht in jedem Fall versuchen, mein Recht zu bekommen. Dabei spielt es heutzutage kaum noch ein Rolle, ob ich tatsächlich im Recht bin. ...Das Recht ist eine dehnbare Formel, ein abstrakter Begriff, der mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat. Im Prozess geht es um das, was ich beweisen kann und was nicht. Da wird gelogen, dass sich die Balken biegen. "
Rechtsirrtümer als Arbeitsbeschaffungsmassnahme.
Focus Nr. 30, 21.07.2008, Seite 86 Leserbrief Dr. Behne (Tagebuch: Zu langsam für Gerechtigkeit).
Seitdem ich Zeuge war, wie ein Anwalt seinem potenten Klienten sagte: Besorgen Sie sich doch einen schwurfesten Zeugen, seitdem ich mehrhfach erlebte, wie verwerflich kriminiell die Anwaltschaft sein kann, nehme ich an, dass Jurastudenten systematisch gelehrt wird, wie man mit Winkelzügen und Deutung von Paragrafen das Recht verdrehen und missbrauchen kann.
Quelle(n): http://justiz.ju.funpic.de/ - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- vor 1 Jahrzehnt
Man kann auch einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung solcher Schreiben beuftragen. Der macht eine Kopie der Dokumente und bestätigt, dass er die Originale zugestellt hat. So hat man den Beweis, dass die Dokumente angekommen sind.
Kostet ca. 20,- €. Einfach beim nächsten Amtsgericht nachfragen.
Quelle(n): § 132 BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__132.html - SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Tüte die Papiere mit einem Zeugen ein, der auf den Kopien bestätigt, dass alles im Kuvert war. Mit Ihm gehe zur Post und schicke den Brief Einschreibe mit Rückschein. Hier hast Du ein Zeuge, dass die Papiere im Umschlag waren und von der Post schriftlich, dass der Brief angekommen ist.
- Stephan mLv 4vor 1 Jahrzehnt
also ih würde es ohne notar oder anwald nicht machen
gebe nie orginal dokumente aus der hand auch wenn es der beste freund oder verwandte ist
- ?Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Einschreiben mit Rückantwort funktioniert. Jedoch könnte es dann heiÃen das der Umschlag leer war. Wahrscheinlich brauchst du dann noch einen Zeugen der den Inhalt bestätigt.
Das sicherste wird wohl ein Anwalt sein.
- vor 1 Jahrzehnt
Schicke dieser Person lieber eine Kopie , über den Anwalt.
Sicher ist sicher .
Liebe GrüÃe Lea
- ?Lv 5vor 1 Jahrzehnt
Würde ich auch sagen..
Falls es nicht zu weit entfernt ist, könntest Du auch einen persönlichen Boten mit einer Empfangsbestätigung hinschicken, so daà er direkt unterschreiben muÃ, daà er diese Unterlagen (im einzelnen aufgelistet) bekommen/angenommen hat..