Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Wenn ich mir etwas gegen Leihgebühr ausleihe....?

...es aber dann doch nicht brauche / benutze(Weihnachtsmannkostün), habe ich dann Anspruch auf Rückzahlung der gesammten Leihgebühr.

(35.- für 3 Tage incl.Reinigungspauschale mit Kaufoption)

Ich habe es am nächsten Tag ungebraucht zurückgebracht und es wurden mir nur 15.- von 35 .- zurück erstattet.....aus Kulanzgründen wie man mir sagte.

Gibt es hier irgendwelche Präzidensfälle oder ähnle Erfahrungen.

Danke Ihr da drausen.

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das war kulant.

    Der Vertrag ging über 3 Tage.

    Wenn Du es nicht oder weniger brauchst, dann ist das Dein Problem.

    Sie hätten die 35 € verlangen können!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, da musst du natürlich alles zurückbekommen und auch die Fahrtkosten müssen dir ersetzt werden. Das ist schließlich überall so, denn ich habe mir letzten Freitag beim Metzger 200 Gramm Aufschnitt geholt und ihn gleich am Samstag früh zurück gebracht, da der Gast erkrankt war und ich ihn so nicht mehr brauchte.

    Der Metzger war ganz begeistert und meinte: "Prima, da kann ich ja heute noch etwas verkaufen!" und als Dank für meine Wohltat, hat er mir 500 Gramm gekochten Schinken aufgeschnitten und geschenkt!

    Träume weiter!

  • Wolke7
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Dir wird eigentlich nichts zurück erstattet....da hast du Glück gehabt....Du hast das Kostüm geliehen, egal ob du es an hattest oder nicht.....Das Kostüm muß trotzdem gereinigt werden....

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt keine Leihgebühr.

    Eine Leihe ist die auf einem Vertragsschluss basierende unentgeltliche Überlassung einer Sache für eine bestimmte Zeit, siehe § 598 BGB.

    Es gibt eine Mietgebühr.

    In Deutschland gibt es keine Präzidenz- und auch keine Präzedenzfälle.

    In Deutschland gibt es Gesetze und Rechtsprechung, ergo höchstrichterliche für Instanzgerichte bindende Urteile.

    Du hast einen Vertrag abgeschlossen, wenn in diesem Vertrag dein Verhalten nicht sonderlich geklärt ist, hat der Vertragsgeber kulant gehandelt und man sollte glücklich sein, so einen Vertragspartner gefunden zu haben.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Du hast einen Mietvertrag abgeschlossen. Den vertrag musst Du und der Vermieter einhalten. In Deinem Fall war der Vermieter sehr kulant.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.