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Wenn ich mir etwas gegen Leihgebühr ausleihe....?
...es aber dann doch nicht brauche / benutze(Weihnachtsmannkostün), habe ich dann Anspruch auf Rückzahlung der gesammten Leihgebühr.
(35.- für 3 Tage incl.Reinigungspauschale mit Kaufoption)
Ich habe es am nächsten Tag ungebraucht zurückgebracht und es wurden mir nur 15.- von 35 .- zurück erstattet.....aus Kulanzgründen wie man mir sagte.
Gibt es hier irgendwelche Präzidensfälle oder ähnle Erfahrungen.
Danke Ihr da drausen.
5 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Das war kulant.
Der Vertrag ging über 3 Tage.
Wenn Du es nicht oder weniger brauchst, dann ist das Dein Problem.
Sie hätten die 35 € verlangen können!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja, da musst du natürlich alles zurückbekommen und auch die Fahrtkosten müssen dir ersetzt werden. Das ist schließlich überall so, denn ich habe mir letzten Freitag beim Metzger 200 Gramm Aufschnitt geholt und ihn gleich am Samstag früh zurück gebracht, da der Gast erkrankt war und ich ihn so nicht mehr brauchte.
Der Metzger war ganz begeistert und meinte: "Prima, da kann ich ja heute noch etwas verkaufen!" und als Dank für meine Wohltat, hat er mir 500 Gramm gekochten Schinken aufgeschnitten und geschenkt!
Träume weiter!
- Wolke7Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Dir wird eigentlich nichts zurück erstattet....da hast du Glück gehabt....Du hast das Kostüm geliehen, egal ob du es an hattest oder nicht.....Das Kostüm muß trotzdem gereinigt werden....
- HausverwalterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Es gibt keine Leihgebühr.
Eine Leihe ist die auf einem Vertragsschluss basierende unentgeltliche Überlassung einer Sache für eine bestimmte Zeit, siehe § 598 BGB.
Es gibt eine Mietgebühr.
In Deutschland gibt es keine Präzidenz- und auch keine Präzedenzfälle.
In Deutschland gibt es Gesetze und Rechtsprechung, ergo höchstrichterliche für Instanzgerichte bindende Urteile.
Du hast einen Vertrag abgeschlossen, wenn in diesem Vertrag dein Verhalten nicht sonderlich geklärt ist, hat der Vertragsgeber kulant gehandelt und man sollte glücklich sein, so einen Vertragspartner gefunden zu haben.
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- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du hast einen Mietvertrag abgeschlossen. Den vertrag musst Du und der Vermieter einhalten. In Deinem Fall war der Vermieter sehr kulant.