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Anonym
Anonym fragte in Gesellschaft & KulturReligion & Spiritualität · vor 1 Jahrzehnt

Schweizer Muslime haben gegen das Minarett-Verbot beim Europäischen Gerichtshof für?

Menschreichte Beschwerde eingelegt. Die große Mehrheit der Schweizer hatte sich dagegen ausgesprochen Warum diese Klage? Was soll erreicht werden? Soll das Gericht für Menschenrechte dieses Urteil aufheben?

26 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Erstmals es ist ein Entscheid vom Volk der Schweiz! Was meinen eigentlich diese Muslime sie können in die Schweiz kommen und befehlen.

    Ein Minarett ist ein Zeichen der Macht,und solche Spielchen werden in der Schweiz nicht toleriert.Heute wird ein Minarett gebaut und morgen ruft der Muezin vom Turm. Die Schweizer sind jeder Religion gegenüber tolerant,solange keine Gewalt dahinter steckt. Ich weis von was ich rede,ich war 21 Jahre Legionär und in Muslimischen Ländern stationiert. Ich weis wie in diesen Ländern mit den Katholiken umgegangen wird. Kirchen werden abgefackelt oder für Stallungen für Tiere genützt. Leute die dem katholische Glauben angehören werden, mit dem Tode bedroht! Das Leben der Frauen ist überhaupt nichts wert.. Menschenrechte gelten dort überhaupt nichts.Ein kleines Beispiel:

    In Algerien musste ein 15Jähriges Mädchen einen 70Jährigen Mann heiraten gegen ihren Willen.Weil Sie diesem Mann nicht in jeder Beziehung unterwürfig war wurde sie von der Familie gesteinigt,und fasst zu Tode geprügelt. Per Zufall kam ich mit 35ig Söldnern unter meiner Führung an diesem Ort des Geschehens vorbei, und setzte diesem unerhörtem Vorfall ein Ende! Wir nahmen dass fast tote Mädchen mit und brachten es in einen Militärhospital der Französischen Armee. Bei der Behandlung stellten die Aerzte fest, dass ein Bein und beide Arme gebrochen waren.Diverse Platzwunden wurden mit 256 Stichen genäht. Diese junge Frau konnte nie mehr in Ihr Dorf zurück und lebt heute in Frankreich unter einem neuen Namen. Die Fanatiker des Dorfes drohten die jungen Frau mit Benzin zu übergiessen und bei lebendigem Leib zu verbrennen.Solche Fälle hab ich noch und noch erlebt. Und nun wollen mir diese Muslimen mir als Schweizer etwas über die Menschenrechte erzählen.Wen es Ihnen nicht passt können Sie gehen,schliesslich sind sie freiwillig hier.Ich bin stolz ein Schweizer zu sein,und sage meine Meinung wann und wo ich will.Und nun mal ehrlich viele Länder wünschen solch ein Demokratie wie es in der Schweiz fabriziert wird darunter ist auch Deutschland.Zur Zeit habe ich mit über 800 Ex-Legionären aus Deutschland im Internet Kontakt und bin sehr gut informiert was das Deutsche Volk denkt.Wenn die Muslimen Minarette wollen,müssen sie halt in Ihre Heimatländer zurück.In der Schweiz gilt wass das Volk will,und wir geben Ihnen nicht den kleinen Finger,ansonsten nehmen Sie morgen die ganze Hand.

    Wem meine Meinung nicht passt muss trotzdem damit leben!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es gehört zum Wesen eines Rechtsstaates, dass Entscheidungen juristisch nachprüfbar sind. Auch ein Volksvotum muss im Prinzip rechtlich überprüfbar sein. Natürlich können Muslime den Klageweg gehen, das schult auch im Demokratieverständnis. Vielleicht sehen sie auch ein, dass westliche Werte doch nicht so abwegig sind, denn die Sharia liesse ein Revision durch höhere Instanzen gar nicht zu. Besser der Rechtsweg, denke ich als andere Aktionen.

    Im übrigen halte ich das Ganze für einen Symbolstreit, es geht eigentlich um Inhalte, nicht so sehr um Äusseres. Und keine Schweizer Stadt - übrigens auch keine Deutsche - ist städtebaulich so äshtetisch konzipiert, dass da nicht ein paar Türmchen hinein passen würden. Nur mal zum Nachdenken: viele amerikanische Städte haben sogenannte Chinatowns ohne dass deswegen die Leute aufeinander einprügeln. Deutsche dürfen sich ihre Bierdörfer bauen, Iren ihre katholische Kirchen. Alles geht, wenn man nur gelassen genug ist.

    Wenn es um die weltanschaulichen Werte geht, bin ich klar aufgestellt. Da entscheide ich mich für den Humanismus und das säkulare Prinzip. Was die Präsenz sakraler Bauten angeht stört mich Glockengeläut genauso wie der Ruf des Muezzin, ich kann auf beides verzichten.

    Ich fasse es nicht, was ich hier lese. Wenn einer den Rechtsweg geht ist er also "intolerant" oder ein "Trickser". Toll, was man hier lernen kann. Und solche Leute wollen andere belehren, was ein demokratischer Rechtsstaat ist.

    Quelle(n): . . Nachtrag: der europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist kein Organ der EU. In der Schweiz stellt die EMRK direkt anwendbares Recht dar. Staatliche Grundrechte sind von jedem Bürger nicht nur aufgrund von verfassungsmäßigen Rechten einklagbar, sondern auch aufgrund von allfälligen Rechten, die jemandem aus der EMRK zustehen. .... soweit zum Bildungsstand einiger User. -> doodle.... ja, das ist ein echtes Dilemma. Darauf kann es aber nur 1 Antwort geben: Wer von der Idee des demokratisch legitimierten Rechtsstaates überzeugt ist, der wird auch in Krisensituationen nicht davon abrücken. Wenn Antidemokraten die Demokratie für ihre Zwecke benutzen oder Leute, die auf Gesetzesbücher ihre Notdurft verrichten sich auf den Inhalt der Normen berufen, dann darf all das nicht auf einmal ausser Kraft gesetzt werden. Demokratie funktioniert auch bei Regen, nicht nur wenn die Sonne scheint.
  • vor 1 Jahrzehnt

    So ist das nun mal in einer DEMOKRATIE!! Gegen einen akt staatlicher Gewalt kann man Beschwerde, Widerspruch oder Klage einreichen!

    Das ist wie mit dem Bußgeldbescheid, wo du innerhalb einer bestimmten Frist Klage beim Amtsgericht einreichen kann, oder nach dem Urteilsspruch eines Richters, kannst du Revision einlegen oder in Berufung gehen!

    Und nochmal. Es hat sich nicht DIE GROßE MEHRHEIT DER SCHWEIZ dagegen ausgesprochen, sondern DIE MEHRHEIT DER ABGEGEBENEN STIMMEN!

    Nachtrag

    Interessant ist, dass von Schweizern und Muslimen gesprochen wird. Wusste gar nicht, das "Schweizer" eine Religionsgemeinschaft ist. Haben die Rumschreier hier mal daran gedacht, dass es auch viele viele SCHWEIZER MUSLIME gibt???

    Tja, so ähnlich fing es vor über 70 Jahren auch an. Bin mal gespannt, wann die ersten Moscheen brennen! Wie heißt es doch so schön..? Geschichte wiederholt sich!

    In diesem Sinne....

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    die Klage wird wahrscheinlich abgewiesen, denn die Ausübung der religion ist ja in keinster weise beeinträchtigt. Ansonsten würde es ja bedeuten, dass wenn eine Religionsgruppe, nur in einem 1000m langen Tunnel beten kann, weil es ihr Guru oder Prophet so bestimmt und man ihr nicht gestattet ein Land wie einen Schweizer Käse zu durchlöchern, sich in ihrer Religionsfreiheit beeinträchtigt fühlt.

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  • kaelon
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    "Die große Mehrheit der Schweizer ^^" entweder bist du falsch informiert, kannst nicht rechnen, oder behauptest mit Absicht die Unwahrheit. Die Wahlbeteiligung in der Schweiz lag bei 54 % davon haben 57% dafür gestimmt. Deine große Mehrheit beträgt also knapp 30 % der schweizer Bevölkerung. Zum Vergleich: In den meisten Europäischen Landern und auch in Deutschland kann die Verfassung nur mit einer 2/3 Mehrheit geändert werden

    Da auch die Schweiz die UN-Charta der Menschenrecht und etliche Europäische Abkommen unterzeichnet hat , die Religionsfreiheit, Minderheitenschutz und den Schutz der Grundrechte beinhalten. Müssen sie sich wohl vor dem Gerichtshof verantworten sollten sie das Verbot tatsächlich umsetzen(was eher unwarscheinlich ist da es gegen die Schweizer Verfassung verstöß).

    Ich bekomme Schmerzen wenn ich diesen Bockmist über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte lese.

    Hier mal ein paar Fakten.

    1. Der Gerichtshof ist in Strassbourg nicht in Brüssel.

    2. Hat das Ganze nichts, aber auch gar nichts mit der EU zu tun und ist der Nachfolger der Europäische Kommission für Menschenrechte die auf betreiben der SCHWEIZ 1953 und anderer europäischer Länder gegründet wurde.

    3.In der Schweiz stellt die EMRK direkt anwendbares Recht dar. Staatliche Grundrechte sind von jedem Bürger nicht nur aufgrund von verfassungsmäßigen Rechten einklagbar, sondern auch aufgrund von allfälligen Rechten, die jemandem aus der EMRK zustehen.

    Da kann die Schweiz gerne Verträge kündigen mit wem auch immer, nur die Menschenrechtskonventionen werden sie kaum kündigen können. Vor allem weil die Schweizer als einzige 2 Richter nach Strassbourg schicken dürfen.

    @Tom wie hat man denn solche Ergebnisse zu lesen ? Bin sehr gespannt auf deine Erläuterung und freue mich darauf das du mein Demokratieverständnis erweitern kannst. Liebster Tom da ich deiner Meinung nach falsch liege erläutere es mir doch bitte oder kann ich deine Meinung googlen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nun wird versucht den Zwang zu erzwingen !! und die Feder spannt sich !!

    UND

    es wird sich irgendwann wieder entladen !!

    und bestimmt nicht friedlich !!

  • vor 1 Jahrzehnt

    das ist ein normaler demokratischer weg

    lies mal im www unter gewaltenteilung

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich habe nichts gegen den Bau von Moscheen.

    Ein Minarett gehört zu einer Moschee, genauso wie der Glockenturm

    zu einer Kirche gehört.

    Schade das es Menschen gibt, die gegen den Bau von Moscheen sind.

    Aber vielleicht werden ihre Augen auch mal von der wahren Religion geöffnet .. ich sage nur INSALLAH.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja ja, hier bei uns in Europa kann man seine Menschenrechte einklagen.

    Wäre schön wenn die Europäer auch für die unterdrückten Menschen in Isalmischen Ländern die Menschenrechte einklagen könnten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    baut mal in der türkei einen dom die töten euch ;)

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