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Müssen Mieter für Schneeschaufeln zahlen?
Hallo!
Seit letzter Woche hängt bei uns im Flur ein Brief von der Hausverwaltung. Ungefährer Wortlaut: UNS sind 2 Schneeschippen und ein Straßenbesen abhanden gekommen. Das ist kein Privateigentum, sondern Allgemeingut. Wegen Neuanschaffung werden alle Mieter belangt.
Soweit ich weiß, sind diese Gerätschaften hier keinem Mieter zugänglich (die "Hausverwalter-Familie" wohnt in einem anderen Gebäude hier auf dem Gelände). Können wir trotzdem für solche verlustig gegangenen Gerätschaften zur Kasse gebeten werden?
Im Moment seh ich das garnich ein, gerade weil kein Mieter hier Schneeschippen braucht/ klaut/ überhaupt mal sieht!
Danke euch für Hilfe! :)
Alles klar, danke euch!
Dann werde ich nacher runterschleichen und meine Liste mit verlorenen Sachen drunterhängen... ;)
11 Antworten
- ♣Lv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Bei der Neuanschaffung solcher Geräte, und was so dazu gehört, wird es als Umlage auf die Mieter gelegt.
Wenn dem Hausmeister das Abhanden kommt, müsst Ihr NICHT Zahlen.
Er muss es unter Verschluss halten, so dass es keiner Klauen kann.
Das gilt für alle Dinge.
Die Versicherung, und Polizei, stuft das als Fahrlässigkeit ein, und der Hausmeister MUSS die Teile selber Bezahlen.
Er lässt sonst weiterhin alles stehen, und Ihr Bezahlt für seine Nachlässigkeit immer neues Gerät.
Wenn die Geräte aber dem natürlichen Verschleiß unterliegen, dann geht es wieder als Umlage an alle Mieter.
@ Street... nehme meine Liste mit dazu, mir fehlt es so an vielen Dingen
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nein müsst Ihr nicht. Der Vermieter kann niemand pauschal für Kosten verantwortlich machen.
- BolleLv 7vor 1 Jahrzehnt
Schneeschaufel und Streu,muà der Vermieter stellen.Er kann niemanden Geld abnehmen,für geklaute Sachen.Vermieter,versuchen es immer wieder,aber ich habe es in der Zeitung,den wir vom Mieterverein immer bekommen,gerade gelesen.Ob geklaut,oder nicht,keiner,muà es ersetzen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das sind die Arbeitsmaterialien für Angestellte der Hausverwaltung. Die sind umlegbar.http://www.morgenpost.de/printarchiv/immobilien/ar...
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- horschLv 6vor 1 Jahrzehnt
Nein, für die Geräte muss der Mieter nicht aufkommen, nur für die Tätigkeit!
- Stefan RLv 5vor 1 Jahrzehnt
Ojeoje, also fangen wir mal an:
1. das ist ein Diebstahl (egal ob versehentlich nicht versperrt oder so)
2. wenn die Dinger nicht versperrt waren, zahlt keine Versicherung (ansonsten ist es ja einfach)
3. eine Neuanschaffung muss sein (gesetzliche Pflicht zum Schneeschaufeln und vermutlich auch im Hausmeistervertrag)
4. Gerätschaften für den Hausmeister sind grundsätzlich umlagefähig
Letzlich stellt sich die Frage, ob der Hausmeister GROB fahrlässig gehandelt hat. Wenn nicht, ist eine Haftung ausgeschlossen, d.h. Ihr müsst zahlen. Wenn doch, kann er schadenersatzpflichtig gemacht werden, d.h. der Eigentümer (nicht Mieter!!!) kann sich das Geld (zur Not per Gericht) von ihm holen. Du kannst nur eine Zahlung verweigern und warten, ob Du verklagt wirst.
Aber jetzt mal ernsthaft: ein Gericht wegen Schneeschaufeln und Besen in Anspruch nehmen? Das wäre dann wohl ein Fall für RTL 2.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
wer schneeschaufelt hat auch für das Werkzeug zu sorgen ist im Preis enthalten
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja, zahlst du mit den Nebenkosten, führt kein Weg daran vorbei!
- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wer sich selbst nicht in der Lage dazu fühlt oder sich längere Zeit verweigert hat, der zahlt. Auch, wenn andere sich gedrückt haben. Dann ist der Vermieter berechtigt, im eigenen Interesse einen Dritten damit zu beauftragen und die Kosten auf die Zahl der Mieter umzulegen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja für die Neuanschaffung müsst ihr zahlen. So teuer ist das doch nicht. Sei froh, dass du nicht selbst frühs Schnee schippen musst.