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Anonym
Anonym fragte in Kunst & GeisteswissenschaftGeschichte · vor 1 Jahrzehnt

Was darf ein Militär nutzen, im Falle einer Kriegssituation?

Hallöchen ihr Lieben,

In Geschichte wurde uns folgende Frage gestellt :

Was darf ein Militär nutzen, im Falle einer Kriegssituation?

Wir sollten uns im Internet ein wenig schlau machen, jedoch habe ich dort nichts gefunden.

Ich wäre über Antworten sehr dankbar. Vielen Dank schon einmal im Vorfeld.

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die „Urform“ des Krieges ist der totale Krieg, der in der Anwendung der Mittel grundsätzlich keine Regeln und keine Grenzen kennt und insbesondere auch keinen Unterschied zwischen kämpfender Truppe und Zivilisten macht.

    In der europäischen Neuzeit haben die europäischen Mächte für ihre Kriege untereinander einen Verhaltenskodex für eine zivilisierte Kriegführung entwickelt, der den Krieg, wenn man ihn schon nicht gänzlich abschaffen konnte, doch zumindest eingrenzen und humanisieren sollte. Grundlegend für das europäische Kriegsvölkerrecht war die Unterscheidung zwischen Soldaten (Kombattanten) und Zivilisten und das Bestreben, die Letzteren so weit wie möglich aus dem Krieg herauszuhalten.

    Es gab zwar keine gesetzgebende Instanz, die dieses Kriegsvölkerrecht für alle verbindlich beschließen und seine Befolgung überwachen und ggf. durchsetzen konnte; aber es haben sich im Wesentlichen doch alle daran gehalten, und zwar aus zwei Gründen:

    1. sie fühlten sich trotz aller machpolitischen Gegensätzen demselben Kulturkreis zugehörig;

    2. keine europäische Macht war stark genug, den gesamten Kontinent zu beherrschen, und wer in einem Krieg siegte, mußte damit rechnen, in einem anderen zu verlieren; also lag es durchaus im wohlverstandenen Eigeninteresse, sich an die Regeln zu halten, damit man im Zweifelsfalle auch von den anderen Schonung erwarten konnte.

    Dieses Kriegsvölkerrecht hat übrigens nur für die Kriege der europäischen Mächte untereinander, nie für ihre Kolonialkriege in Übersee gegolten.

    Die Regeln der zivilisierten Kriegführung sind seit der Mitte des 19.Jahrhunderts in zwischenstaatlichen Verträgen festgeschrieben worden, von denen insbesondere die Genfer Konventionen und die Haager Landkriegsordnung zu nennen sind. Hierzu kannst Du unter folgenden Links bei Wikipedia einiges lesen:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Genfer_Konventionen

    http://de.wikipedia.org/wiki/Haager_Landkriegsordn...

    Bis zum heutigen Tag hat es weitere internationale Vereinbarungen gegeben, um besonders grausame Waffen zu ächten und zu verbieten. Hierzu kannst Du ebenfalls bei Wikipedia unter folgendem Link einiges finden:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Ge%C3%A4chtete_Kriegs...

    Innerhalb Europas sind die Regeln der zivilisierten Kriegführung bis zum Ende des 19.Jahrhunderts im Wesentlichen befolgt worden. Im 1.Weltkrieg hat es jedoch bereits schwerwiegende Verstöße dagegen gegeben, insbesondere:

    1. den Einsatz von Giftgas an den Fronten

    2. die britische Hungerblockade gegen Deutschland (1 Million verhungerte deutsche Zivilisten)

    3. den türkischen Völkermord an den Armeniern (über die Zahl der Todesopfer gibt es nur Schätzungen, sie liegen zwischen 300.000 und 1,5 Millionen)

    Der 2.Weltkrieg wurde als totaler Krieg geführt, und zwar von allen Seiten (britisch-amerikanischer Bombenkrieg gegen die deutsche Zivilbevölkerung, deutscher Vernichtungskrieg im Osten, Holocaust, alliiertes Kriegsziel "bedingungslose Kapitulation Deutschlands und Japans," amerikanische Atombombenabwürfe auf Japan). Ein Krieg, der die Vernichtung bzw. totale Unterwerfung des Gegners zum Ziel hat, entartet fast zwangsläufig auch in der Wahl seiner Mittel zum totalen Krieg.

    @Yen: auch Partisanen sind „Zivilisten, die äußerlich durch Zivilkleidung nicht erkennbar“ sind, das galt auch für die Partisanen des 2.Weltkrieges. Partisanen kämpfen aus dem Untergrund und aus dem Hinterhalt heraus. Um eine wirksame Unterscheidung zwischen Soldaten und Zivilisten zu ermöglichen, fordert das Kriegsvölkerrecht, daß Soldaten als solche auch äußerlich deutlich erkennbar sein müssen. Im Wesen des Partisanenkrieges liegt es jedoch, daß er genau das vermeidet. Im Grunde genommen benutzen Partisanen die (eigene) Bevölkerung mehr oder weniger als lebende Schutzschilde. Darum ist Partisanenbekämpfung nach den Regeln des Kriegsvölkerrechts nahezu unmöglich. Um Partisanen abzuschrecken und in die Knie zu zwingen, haben reguläre Armeen oft zu Vergeltungsmaßnahmen gegen die Zivilbevölkerung oder gegen Kriegsgefangene Zuflucht genommen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Alles nur kein Hasenpanier!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Deutschland darf gemäß seiner Verfassung keinen Angriffskrieg führen. Daher spricht die Regierung im Moment ja nicht von "Krieg" in Afghanistan, obwohl es einer ist. Im Verteidigungsfalle darf natürlich auf die gesamten Resourcen der Streitkräfte zurückgegriffen werden. Einschränkungen gibt es zumindest völkerrechtlich in Bezug auf bestimmte Waffen (z.B. Splitterbomben) oder Verhaltensweisen (z.B. Folter).

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,Deine Frage ist ein wenig unklar.-In einer Kriegssituation d.h.im Verteidigungsfall alle Waffengattungen zum Schutze der Bevölkerung bzw der Freiheit.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    In einer Kriegssituation können in angemessenen Fällen sämtliche Waffen benutzt werden um den Gegner auszuschalten bzw. kampfunfähig zu machen, auch Tötungswaffen. Ausnahme: Massenvernichtungswaffen.

    Nur, derzeit führen wir keine regulären Kriege mehr von Armee zu Armee. Das macht die Situation ungleich schwieriger im Vergleich zu WK I. und WK II. Selbst eine hochgerüstete Armee ist fast hilflos gegen Zivilisten, die äußerlich durch Zivilkleidung nicht erkennbar als Selbstmordattentäter Zivilisten missachtend Attentate begehen. Im II. WK gab es Partisanen, die man irgendwann greifen und eliminieren konnte. Heute haben wir es mit teils vermummten Selbstmördern zu tun, die fast gar nicht zu greifen sind. Damit sind Kriege kaum noch zu gewinnen. Es sei denn man kalkuliert größere Kollateralschäden an unschuldigen Zivilisten mit ein. Wenn mit der Vernichtung dieser Tanklaster bei 142 Toten 50 Taliban draufgingen, ist unter dieser Voraussetzung die Taliban eines Tages auszuschalten, der Abschuss legitim.

    Unsere Soldaten sind da nicht ein Aufbautrüppchen, sondern im Krieg gegen Taliban. Letztlich hängen die einer Religion an, die bereits Attentate in Europa durchführte. Schon daher ist der Abschuss auch legitim. Niemand kann vorher hingehen und gucken, wieviel Zivilisten sich in der Gefahrenzone aufhalten. Hat in WK I. und WK II. auch keiner gemacht. Frag mich was hier so herumgetätert wird wenn dort ein echter Krieg ist?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Jugoslawienkrieg:

    http://www.servus.at/kanal/nato/80tage.htm

    ...Der Einsatz von uranhältiger Munition ist von der UN-Menschenrechtskommission verurteilt worden...

    Es gibt aber noch andere Kriegsmittel die gegen jegliche ethischen Grundsetze verstoßen!

    Dazu gehören unteranderem Clusterbomben, die zuvor genannten uranhaltige Geschosse, biologische sowie chemische und Radioaktive Kriegsführung...

    In einem Kriegsfall werden alle Mittel von den hiesigen Millitärs genutzt!

    mfg

    nachtrag: http://www.tolmein.de/politik,internationales-rech...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die grundsätzlichen Verhaltensweisen sind im humanitären Völkerrecht geregelt. Darüber findest du im Net eine Fülle an Informationen. Ansonsten wird zumindest in D mit sog. Mandaten Umfang, Ausrüstung, Aufträge, max. Maßnahmen festgeschrieben. Sehr problematisch, wie das Beispiel Afghanistan/Kundus/Tankfahrzeuge zeigt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Beziehst Du das auf Afghanistan? Da gilt das Bundestagsmandat.

    Im 2. Weltkrieg galten eigentlich die Genfer Konventionen, nur (Un-)Menschen wie Hitler und Stalin hat das herzlich wenig gestört. Auch das Bombardement zivilier Objekte (=die deutschen und japanischen Städte) war danach verboten.

    Und ansonsten macht das Militäe doch sowieso, was es will!

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