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Hilfe hab die Nähmaschine meiner Freundin gekillt zahlt das die Versicherung auch?

Das ist mir so arg. Hab mir über das Wochenende eine Nähmaschine ausgeliehen und sie funktioniert nicht mehr. Sie ist ein Geschenk der Oma meiner Freundin zu deren Hochzeit gewesen.

Kann ich das bei der Haftpflicht angeben ich kann mir eine Reparatur nicht leisten?

Wenn ja was schreib ich da am besten?

LG

10 Antworten

Bewertung
  • bille
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich denke auch, das wird eher schwierig, wenn du sie nicht z.B. hast fallen lassen. Aber könntet ihr es nicht mit folgendem Trick versuchen: Deine Freundin ruft bei ihrer Versicherung an, sie hätte deine gekillt und dann hört ihr, was sie dazu sagen. Dann wüsstet ihr aus erster Hand, ob und wann deine Versicherung zahlen würde, wie du es melden müsstest. Es ist leider so, dass es auf die genaue Formulierung ankommt, denn die Versicherungen bauen alle Fallstricke ein, um sich drücken zu können.

    Quelle(n): eigene leidvolle Erfahrung
  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn Deine Fahrlässigkeit an dem Defekt schuld war dann schon. Z.B. Motor überlastet, Faden falsch eingefädelt, was runtergeworfen oder abgebrochen, etc.

    Wenn der Defekt beim bestimmungsgemässen Gebrauch auftrat, dann nicht. Dann besteht ja bei Dir keine Haftpflicht, also tritt auch die Versicherung nicht ein.

    Edit: Seid Euch darüber im Klaren, dass Versicherungen Schadensgutachter haben. Wenn sie die Maschine anfordern und bei der Untersuchung kommt heraus, dass das Schadensbild nicht zum Schadensbericht passt, wird Anzeige wegen Versicherungsbetrugs erstattet.

  • vor 1 Jahrzehnt

    für geliehene Sachen tritt eine Haftpflichtversicherung in der Regel nicht ein, aber ich kenne einen anderen Fall: Da wurde ein Gegenstand, der der Wohnungseigetümerin gehörte, beim Besuch der Freundin - durch die Freundin - aus Versehen vom Tisch gestossen oder sonst wie schwer beschädigt. DAFÜR trat dann die H-Versicherung der Freundin ein..;o)

  • vor 1 Jahrzehnt

    rede da mal mit deinem versicherungsvertreter drüber..wenn er halbwegs normal ist, wird er dir schon erzählen, wie man die sache schaukeln kann.

    Quelle(n): mein versicherungsvertreter
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Schaden ist meist ein Stueck Faden oder Flausch, das im unteren Gehaeuse (kann mich an das deutsche Wort dafuer nicht erinnern), unter der Naehplatte, festgesetzt hat. Eine einfache Wartung der Maschine wird das Problem loesen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Sie sie dir geliehen hat, zahlt die Versicherung nicht. Verliehene Gegenstände: da zahlt die Haftpflicht nicht.

    Du musst Sie schon versehentlich aus dem Fenster geworfen haben. Oder die Cola drübergekippt haben und jetzt ist die Elektronik hin ... Aber du wirst doch deine Versicherung nicht über´s Ohr hauen wollen ...Tstststs.

  • Anonym
    vor 6 Jahren

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  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, das kannst Du sofern Du die Maschine nicht vorsätzlich ausser Kraft gesetzt hast.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du eine Haftpflichtversicherung haßt ja

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Versicherung wirds das, solltest du schreiben, dass sie irgendwann nichtmehr ging, wahrscheinlich nicht bezahlen. Du musst angeben, dass die Nähmaschine ausversehen kaputtgegangen sei.

    Leider musst du wahrscheinlich auch eine Rechnung hinschicken, für die du das geld zurückerstattet haben willst, weshalb du wohl die Nähmaschine doch reparieren lassen müsstest; aber das Geld bekommst du wahrscheinlich wieder.

    Damit die Versicherung bezahlt muss das ganze wie gesagt wie ein "unfall" aussehen, d.h du gibst an ausversehen Wasser auf die Nähmaschine gekippt zu haben oder ähnliches.

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