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ergänzende Leistungen bei geringen Verdienst?

Guten Abend,

mein Sohn ist 19 Jahre und ist in der Ausbildung und seit längerem mit eigener Wohnung an seinem Ausbildungsort. Seine Freundin ist im Sommer 2009 ausgezogen, er wohnt noch in dieser Wohnung.

Kann er ergänzende Leistungen Alg II (wegen geringen Verdienst) bei der ARGE in Chemenitz beantragen?

Wer kann mir da rechtlich eine gute Auskunft geben?

Update:

Hab ich je in meiner Frage erwähnt, dass die Wohnung zu groß wäre? Ich glaube, manche überfliegen nur die Fragen....

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Beantragen kann er die Leistungen. Die Frage ist nur, ob er auch etwas erhält.

    Normalerweise stehen einem Leistungen zum Lebensunterhalt sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung zu. Sollte der Lohn nicht ausreichen um das alles zu bezahlen stehen ihm auch Leistungen zu.

    Eventuell kann aber die ARGE fordern, dass er in eine günstigere Wohnung umzieht. Falls es ganz schlimm kommt, fordern sie, daß er wieder zu seinen Eltern zieht, da unter 25.

    Aber versuchen sollte er es auf jeden Fall.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wer eine übergroße Bleibe beibehält, hat keine Aussicht auf Zusatzleistungen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn die Wohnung zu groß ist, bekommt er nichts. Er wird umziehen müssen.

    Sagt mal, was glaubt ihr eigentlich was der Staat alles zahlen soll? Entweder arbeiten gehen oder umziehen. OMG

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