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Wie sieht es Versicherungstechnisch und rechltich mit folgendem Fall aus?

Nehmen wir einfach mal an ich beschlisse Ende es Monats meinen Job aufzugeben, und Arbeitslos melde ich mich auch nicht, weil ich einfach mal ohne Sorgen tun und lassen will worauf ich Lust habe.

Sagen wir eine mehrwoechige Fahrradtour durchs Land.

Nun zu den einzelnen Punkten.

Da ich ja nicht versichert bin, zahle ich ja auch keine Beitraege in jegliche Versicherung ein.

Wenn mir jetzt was passiert, oder ich einfach nur mal zum Zahnarzt muss, bezahle ich dann selber?

Abgesehen davon wuerde ich im geschilderten Fall zu Hause wohnen.

Wie sieht der Staat das im rechlichen Sinne?

Da wir ja ein Sozialstaat sind nehme ich an, das ich trotzdem nicht untergehe, oder?

Wenn die Frage ungenau ist, sagt mir bitte was ihr noch wissen wollt.

Freue mich auf eure Antworten.

9 Antworten

Bewertung
  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du kannst tun und lassen, was Du willst. Wenn Du keinen Job hast und vom Ersparten leben willst, kein Problem. Die Krankenversicherung kannst Du freiwillig fortführen oder Dich privat versichern. Das solltest Du auch tun, sonst bist Du nicht versichert. In eine Renten- oder Arbeitslosenversicherung zahlst Du natürlich in der Zeit nicht ein.

    Wenn Du irgendwann dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen willst, meldest Du Dich arbeitssuchend. Wenn Du bis vor 12 (?) Monaten eingezahlt hast, hast Du auch noch Ansprüche auf ALG 1, ggf. nach einer Sperrfrist, weil Du selbst gekündigt hast. Dann musst Du aber auch Anstrengungen unternehmen, wieder einen Job zu finden, die Fahrradtour solltest Du beendet haben.

    Findest Du keinen Job und hast keine Ansprüche mehr auf ALG1, so wird ALG2 für Dich einspringen. Allerdings hast Du auch hier Pflichten. Bei ALG 1 oder 2 wirst Du wieder sozialversichert.

    Der Staat lässt keinen hängen aber Du musst Deine Beiträge schon leisten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nachtrag zu toxy:

    Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Tarif für "freiwillig gesetzlich Versicherte", ist also anders als vorher einkommensunabhängig.

  • vor 1 Jahrzehnt

    in deutschland herrscht seit anfang 2007 krankenversicherungspflicht. so einfach austreten geht also nicht (frag mich nicht, wie genau das rechtlich durchgesetzt werden kann, wenn du dich da einfach verweigerst)

    du muesstest die beitraege aus eigener kasse zahlen, solange du ersparnisse hast. (wie auch immer deren hoehe dann berechnet wird)

    offensichtlich verfuegst du ja ueber ersparnisse. solange die da sind hilft dir hartz nicht. ausserdem wuerden die dich zum arbeitsamt wegen alg1 schicken.

    wenn du gar nix mehr hast, springt der staat mit alg 2 ein. also ca 350 euro/monat plus miete (bis zu einer festgesetzten hoehe) plus krankenversicherung.

    aber mal angenommen du hast es geschafft die kv zu kuendigen und bekommst ne blinddarmentzuendung und musst operiert werden. schnell, weil akut also keine zeit mehr um antraege zu stellen, dann sieht das schlecht aus. alles was arge macht passiert immer erst ab antragsdatum. alles vorher geht auf deine kappe. dann hast du ein paar tausend euro (ca 2000 fuer die op, plus aufenthalt) am hals fuer das krankenhaus.

    da ist also schon ein gewisses risiko...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du weder arbeitest noch selbst deine Versicherungen bezahlst, bist du auch nicht versichert. Der Staat mischt sich da nicht ein - das ist deine Privatsache.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    da du ja vorhast, nach der Auszeit wieder versicherungspflichtig zu arbeiten, wirst du die Krankenkassenbeiträge bis zu vier Jahre zurück nachbezahlen müssen, und zwar mit Zinsen!

    Von was auch immer. Ist denen egal. So ist das Gesetz der Versicherungspflicht.

    Wenn du also nicht reich bist und keinen super bezahlten Job in Aussicht hast, gilt: einmal raus aus der Versicherung = immer raus aus der Versicherung.

    Quelle(n): bin seit Anfang des Jahres ohne KV, mußte aber auch noch nicht zum Arzt.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Du wirst nur im Notfall behandelt und nur wenn es Deiner Gesundheit gefährlich werden kann.

    Darüber hinaus gibt es keine Behandlung. Diakonie vielleicht, Kloster, Medizinischer Dienst. und nur wenn es Lebensbedrohlich wird muss dir geholfen werden.

    Der Sozialstaat sichert Dein Überleben und eine Grundsicherung deiner menschlichen Bedürfnisse.

    Das ist nicht sehr viel, wenn dir das reicht? Nur du musst es dir beantragen und das regelmäßig. Sonst gibts nichts.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Und wie bezahlst Du Deine Miete?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Also, wenn du dich weigerst, weiterhin den Staats-Pflichten nachzukommen, wird der Staat dich wegsperren, schlimmsten Falls verrecken lassen! Wegsperren wird er dich, z.B. in eine Geschlossen in der Psychiatrie, auch wenn du völlig gesund bist! Er macht es einfach!

    Ansonsten Versicherungen handeln strikt nach den Gesetzen des Staates und deshalb wirst du von denen auch nichts erwarten können! Sie haben die Vorgehensweise des Staates voll in ihre Dienstleistung integriert! Versicherungen sind eigentlich Betrüger , weil ihre Verträge immer nach den Gesetzen und Gummi-Paragraphen des Staates auslegbar sind und sie deshalb vom Staat immer Recht bekommen werden!

  • Mike M
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    -->Zahnarzt: Du zahlst erstmal selber, kannst aber versuchen dir eine Beihilfe oder alles vom Sozialamt zu holen. Allerdings wird der Zahnarzt Dir eine Rechnung schicken.

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