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Ist eine Cafeteria verpflichtet, PET Flaschen zurückzunehmen, die sie nicht selbst verkauft?

Die Cafeteria verkauft andere Getränke in PET Flaschen, auf die auch Einwegpfand gezahlt wird, und hat zusammen mit dem Verzehrbereich definitiv mehr als 200qm Fläche (laut Wikipedia entscheidend für die Einschränkung der Rücknahmepflicht; s.u.). Allerdings ist der Verkaufsraum durch eine verschiebbare Glaswand abgetrennt. Des Weiteren ist eine Küche angeschlossen, die sich zusammen mit dem Verkaufsraum innerhalb der Glasumwandung befindet.

Mir stellt sich nun die Frage, ob nun die kleine Fläche des abgetrennten Verkaufsraums, mit oder ohne Küche, oder der gesamte Bereich der Cafeteria für die Rücknahmepflicht entscheidend ist (unter 200qm kann die Rücknahmepflicht eingeschränkt werden). Der Verkaufsraum alleine bringt es m.E. nicht auf die 200qm. Aber der Frage gehe ich gesondert nach.

Ist eine derartige Cafeteria nun verpflichtet, auch Artikel zurückzunehmen, die sie zwar nicht selber führt, von deren Materialart sie aber andere Getränke im Sortiment hat.

Danke!

Update:

Ämm, danke Dipsy, aber das hilft mir gerade genau gar nicht weiter... Und zur Info: ich bin gebürtiger Westdeutscher, habe den Fall der Mauer noch entfernt miterlebt.

Update 2:

Ach ja, und bei der Aussage, die Wessis seien alle unzurechnungsfähig geht mir die Hutschnur auf. Du willst niemanden beleidigen, tust es aber trotzdem, und scherst alle über einen Kamm. Ich fühle mich beleidigt. Dank solcher Aussagen wäre ich dankbar gewesen, wäre die Mauer stehen geblieben. Denk nächstes Mal nach, bevor du schreibst.

Antwort gemeldet...

Update 3:

Sie führt PET Flaschen der Größe, jedoch nicht der Marke im Sortiment.

Es ist also, wenn ich das richtig verstanden habe, nun ausschließlich davon abhängig, ob die Verkaufsfläche größer als 200qm ist und was dazu gezählt wird.

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn sie eine Rücknahme haben , was sie bei Verkauf ja auch haben müssen, müssen sie alle zurück nehmen.

    mfG gw38

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn sie diesen Flaschentyp (Marke, Größe,...) im Sortiment führt JA - sonst nicht.

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