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Kann ein Mensch in Deutschland verurteilt werden,ohne Chance zu haben sich zu verteidigen?(Aus Kosten Gründen)?
Guten Abend,
mir ist heute eine Frage aufgekommen:
kann man z.B. zu Freiheitsstrafe verurteilt werden, ohne dass ein Gericht (Sitzung) zu stande kommt, da derjenige( der Verurteilte) nicht genung Geld hatte, Gerichtskosten zu begleichen und den Antrag für die Gerichtskostenhilfe aus welchem Grund auch immer abgelehnt worden ist.
Also kann ein Mensch in Deutschland verurteilt werden, ohne Chance zu haben sich zu verteidigen?
Vielen Dank.
8 Antworten
- ?Lv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ich hatte mal einen Fall im Mietrecht. Ich habe mich von meinem Mann getrennt. Er hat die Wohnung behalten, ich habe nicht drin gewohnt. Er hat die Miete nicht gezahlt, also bekam ich keine Kündigungsbestätigung sondern einen ganz netten Brief von einem Anwalt. Dann gingen die Anwaltschreiben erstmal hin und her. Dann erhielt mein Ex eine Räumungsfrist von drei Monaten. Gerichtstermin stand. Vier Tage vorher erhielt ich vom Amtsgericht eine Prozesskostenablehnung mangels aussicht auf Erfolg. Währe ich hingegangen hätte mich das ein Haufen Extrageld gekostet. So bekam ich dann das Urteil schriftlich zugeschickt. Mit Zins und Zinseszins...waren das fast 9000 Euro. Meine Anwaltskosten nicht mitgerechnet.
Wie das im Strafrecht aussieht keine Ahnung.
- Slovak08Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Ãber Prozesskostenhilfe (PKH) kann gem. § 114 ff. ZPO einkommensschwachen Personen eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren gewährt werden. PKH kommt in Verfahren vor den Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichten in Betracht, wenn eine Verfahrenspartei wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die Anwalts- und Gerichtskosten für den Prozess aufzubringen. In Strafverfahren kann nur Nebenklägern Prozesskostenhilfe gewährt werden. Die Prozesskostenhilfe trägt der Staat. Sie ist eine spezialgesetzlich geregelte Einrichtung der Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege und dient der Umsetzung der Rechtsschutzgleichheit.
Anders ist das beim Strafprozess. Der Pflichtverteidiger wird dem Beschuldigten vom Staat nicht kostenlos zur Seite gestellt. Ãhnlich wie im Zivilprozess entscheidet das Gericht im Urteil, wer die Kosten des Verfahrens am Ende zu tragen hat. Wird der Angeklagte verurteilt, so hat er die Kosten zu tragen (anders in aller Regel im Jugendstrafverfahren). Wird der Angeklagte freigesprochen, so muss die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten zahlen. Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn ein Pflichtverteidiger beigeordnet war. Wichtige Besonderheit: Der Pflichtverteidiger kann dann seine Honoraransprüche gegen die Staatskasse geltend machen, der Staat holt sich das Geld später vom Verurteilten zurück. Pflichtverteidigung ist also keine kostenlose Verteidigung auf Staatskosten, zusammen mit den Gerichtskosten muss der Verurteilte zu einem späteren Zeitpunkt dafür aufkommen.
- vor 1 Jahrzehnt
nein, das geht nicht, notfalls bekommt er einen pflichtverteidiger und die gerichtskosten werden vom staat übernommen
- sagabonaLv 5vor 1 Jahrzehnt
>nein, das geht nicht, notfalls bekommt er einen pflichtverteidiger und die gerichtskosten werden vom staat übernommen
Beides gibt es nicht selbstverständlich, sondern beides ist an Bedingungen geknüpft. Selbst wenn Haftstrafen gefordert werden, dann wird einem nicht immer ein Pflichtverteidiger bestellt:
http://dejure.org/gesetze/StPO/140.html
Und wenn das Gericht auch rechtswidrigerweise keinen Bock darauf hat, dann ist das evtl. eben so.
Um sich dagegen zu wehren braucht man evtl. wieder einen Anwalt und muà Rechtmittel einlegen, die teils fristgebunden mit 7 Tagen sind. Und wenn der Anwalt Fehler macht oder mit Staatsanwaltschaft und Richtern zusammenarbeitet (das gibt es auch).
"Die Rechtsgeschichte lebt" Interview mit Prof. Wesel:
....In der Tat glaube ich aber, dass in der Anwaltschaft im Vergleich zu anderen Berufen überproportional viele Fehler gemacht werden. Das habe ich kritisiert. Ursache für diesen Umstand ist vor allem, dass Juristen eben nicht primär als Anwälte, sondern als Richter ausgebildet werden. Und im Ãbrigen kommt dann die eingangs erwähnte Motivation, die nicht auf Gerechtigkeit, sondern auf Umsatz und Einkommen gerichtet ist, hinzu.
Richter Nescovik, BGH: "Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. ...Die Sonderrichter im Dritten Reich sind mit demselben Qualifikationsbegriff groà geworden wie die Richter von heute."
Rechtsanwalt Rolf Bossi: "Die deutschen Strafgerichte sind so ungerecht, dass man die Urteile auch auswürfeln könnte."
Unseriöse Anwälte nutzen Notlagen aus:
http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/23/0,1872,795...
>Also kann ein Mensch in Deutschland verurteilt werden, ohne Chance zu haben sich zu verteidigen?
Auch wenn hier Gerichtsverfahren durchgeführt werden, dann bedeutet das ja nicht, dass man eine Chance haben muà sich verteidigen zu können, wenn die Richter das nicht wollen und zwar ganz besonders im Ansehen der Person oder weil diese befangen sind.
Dagegen ist kaum was zu machen:
http://www.youtube.com/watch?v=Vm3OAmHZOw0&
http://justiz.ju.funpic.de/juristenzitate.htm
Sehr beliebt dafür sind Protokollfälschungen:
Beschluà des LG-Bielefeld von Richter Heinz GaÃmann (14Ns43Js943/06-38/07) über eine Protokollergänzung für Ergebnisse der Hauptverhandlung
Auf der anderen Seite mag es zwar noch zu einem oder 2 Gerichtsterminen kommen aber soweit Anwaltszwang notwendig wird zB. in der Revision sieht es dann schlecht aus.
Und wenn man aus den Gründen nicht in Revision gehen kann, dann kann man auch keine Verfassungsbeschwerde einlegen und auch keine Beschwerde beim EuGH, weil der Rechtsweg nicht ausgeschöpft worden ist.
Dagegen hat auch das Bundesverfassungsgericht nichts einzuwenden:
http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizi...
Bei kleineren Straftaten kann es auch sein, dass einem ein Strafbefehl zugesendet wird. Der wirkt dann wie ein Mahnbescheid und wenn die Frist versäumt ist um dagegen Einspruch einzulegen, dann wird man halt bestraft.
Das Menschen sich strafbar machen, die sich bei Anwaltszwang von einem Anwalt vertreten lassen ist auch gemäà Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Landesjustizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter NRW vollkommen in Ordnung:
http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/19406
(Dazu sei zu sagen, dass das von Angela Merkel geschriebene zum gröÃten Teil richtiger Quatsch ist auch bezüglich des Rechtsberatungsgesetzes, denn was nie so war kann logischerweise auch nicht so bleiben müssen:
http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizi...
Knast für Mittellose, die sich bei Anwaltszwang anwaltlich vertreten lassen:
http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizi...
Wer sich über Rechtsbeugung in der Justiz beschwert, dh. auch innerhalb eines Strafverfahrens, dem stehen keine Grundrechte und Menschenrechte mehr zu. Je schlimmer die rechtlichen Verfehlungen der Gerichte und Juristen und je beweisbarer diese sind um so weniger Rechte hat der Bürger geltend zu machen:
http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizi...
Für Bürger besteht dann auch von vornherein kein Anspruch mehr auf einen unbefangenen Richter und damit auf ein faires Verfahren:
20 K 8180/08, kein Anspruch auf ein faires Verfahren bei rechtlichen Verfahren:
http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizi...
Auch hat der Bürger nicht immer einen Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht: http://justiz.ju.funpic.de/
Sonders sogar auch mal im Gegenteil:
http://www.justizirrtum.info/forum/posts/4326.html
Auf der anderen Seite erklären die Politiker und fas alle Juristen natürlich, dass jedem entsprechende Rechte zustehen, dass man diese achtet und diese feiern sich dafür im Dienste der gesamten Menschheit tätig zu sein untereinander und das wird in der Presse natürlich stets vorgeführt.
Zu jeder Zeit sitzen etwa 4000 Menschen unschuldig in deutschen Gefängnissen und etwa 100 bringen sich dort jedes Jahr um. In den Medien wird verbreitet, dass wir in Deutschland einen Kuschelknast hätten und die Bedingungen verschlechtert werden müssen und damit läÃt sich auch noch gut Politik machen!
Zur gleichen Zeit halten sich die Oberen mit Hilfe der in Deutschland von der Politik abhänigen Justiz straffrei oder man kann sich dort frei kaufen:
Kinderschänder werden nicht verurteilt, bestraft oder theraphiert, CDU weiÃt deswegen Kritik an Landesjustizministerin Müller-Piepenkötter NRW zurück:
Das wird in der Presse und vor Gericht überall ausposaunt:
Betonte doch der Präsident der Stuttgarter Anwaltskammer Peter Ströbel während des ersten Prozesses extra noch, dass die Anwälte "der Berufsstand sind, dessen Selbstverständnis es ist, den Armen und Entrechteten zu helfen": http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/hamme...
In der Praxis geht es dann anders:
"Teures freies Recht für zahlungskräftige Rechtsuchende.
Beratungshilfe zu teuer für Deutschland
ZDF Mona Lisa, Recht zweiter Klasse für arme Bürger
"Hamburger Erklärung:, Weniger Rechtsstaat für Arme?"
"Die Rechtsgeschichte lebt" Interview mit Prof. Wesel:
...Die Wenigsten wollen in der Welt Gerechtigkeit durchzusetzen. Vielmehr steht die individuelle Karriere im Mittelpunkt. http://justiz.ju.funpic.de/
Für die mit der Politik verquickten Justiz ist in Deutschland in der Praxis nichts unmöglich:
Frank Fasel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 9. April 2008:
Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor "meinesgleichen"
Quelle(n): http://www.youtube.com/watch?v=Vm3OAmHZOw0& http://www.youtube.com/watch?v=VkXK6r7tBt8 http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/19/0,1872,711... http://justiz.ju.funpic.de/ http://justiz.ju.funpic.de/juristenzitate.htm http://www.beschwerdezentrum.org/fernsehen.htm - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- MaicaLv 4vor 1 Jahrzehnt
Also kein Mensch darf in Deutschland verurteilt werden, ohne Chance zu haben sich zu verteidigen.
Und eine Gerichtsverhandlung gibt es immer.
- LeneLv 6vor 1 Jahrzehnt
Freiheitsstrafe? Dann handelt es sich ja um Strafrecht. In einer Strafverhandlung hat man das Recht auf einen Pflichtverteidiger. Gerichtskosten trägt (erst einmal) der Staat.
- GerechtigkeitLv 7vor 1 Jahrzehnt
Also kann ein Mensch in Deutschland verurteilt werden, ohne Chance zu haben sich zu verteidigen?
Eindeutig ja, kenne einen Fall persönlich.
Man soll es nicht glauben, aber in diesem Staat ist alles möglich!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nicht nur wegen Kosten-Gründen auch aus allen anderen Gründen!
Die Rechtssprechung in Deutschland ist zur reinen Willkür avanciert! Reine Willkür ist meines Erachtens ein Straf-Delikt! Die in deutschen Gerichten vertretenen Verbrecher nutzen aber diese Methode, um sich unliebsame Leute, die an ihren Stuhl sägen könnten, vom Hals zu halten!