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Ist es ein Verbrechen sich in unverschluesseltes WLAN einzuloggen?
Entschuldigt meine Rechtschreibung aber am iPod kann man so schlecht tippen :d. Ist es ver boten sich in ein unverschlusseltes WLAN Netz einzuloggen? Weil auf meinem schulweg gibt's hunderte davon, und mein iPod Touch verbindet sich immer mit den. Ich denke das die leute selber schuld sind wenn sie das nicht verschluesseln aber ich weiß ja nicht wie das rechtlich so aussieht. Danke fuer eure antworten
Danke für eure Antworten.Werd dann wohl mal besser das WLAN ausstellen.
Schließlich will ich nicht die Grünen treffen ;)
Danke für eure Antworten.Werd dann wohl mal besser das WLAN ausstellen.
Schließlich will ich nicht die Grünen treffen ;)
14 Antworten
- RLLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Nein - ein "Verbrechen" ist es nicht, aber ein "Vergehen".
Im deutschen Strafrecht werden gemäß § 12 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) als Verbrechen alle die gesetzlich normierten Delikte bewertet, bei denen eine Strafandrohung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe besteht (z. B. Raub, Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Brandstiftung, schwerer sexueller Missbrauch, Rechtsbeugung).
Delikte mit Androhung einer geringeren Mindeststrafe werden gemäß § 12 Abs. 2 StGB als Vergehen bezeichnet.
Nur weil etwas "nicht abgeschlossen " ist, darf man es nicht einfach widerrechtlich nutzen oder wegnehmen.
- SecretsLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ja ist es,
nur weil manche es nicht verschlüsseln, hast Du noch lange keine Berechtigung dich dort einzuloggen.
Erst jetzt wird ein Urteil des AG Wuppertal (22 Ds 70 Js 6906/06, nachzulesen in NStZ 3/2008, Seite 161) bekannt, das das so genannte Schwarz-Surfen unter Strafe gestellt hat. Das Besondere dabei: Einerseits handelte es sich um ein unverschlüssltes WLAN, andererseits wurden auch Datenschutzrechtliche Regelungen herangezogen. Das Urteil verdient Beachtung wie Kritik.
- vor 1 Jahrzehnt
Es ist im rechtlichen Sinne kein "Verbrechen". Aber korrekt ist es nicht. Dürfte wahrscheinlich als Betrug einzustufen sein. Geschädigt wird derjenige, der für die WLAN-Verbindung etwas bezahlen muss.
Unter Betrug versteht man im strafrechtlichen Sinn ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter in rechtswidriger Bereicherungsabsicht das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so irreführt, dass es sich selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt.
Strafgesetzbuch § 263 - Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ein nicht abgeschlossenes Auto darf man ja auch nicht stehlen oder einfach so benutzen.
Quelle(n): kleines erklärendes Beispiel - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- vor 1 Jahrzehnt
Ja, leider. Es ist strafbar.
Bekomme demnächst auch einen ipod touch, und wollte surfen..
Naja.
Ließ das mal. Hier wurde einer verurteilt, weil er sich in ein unverschlüsseltes Netzwerk eingeloggt hat -.-
http://www.goldberg.de/newsarchiv/page_20080627095...
Aber wenn man überlegt..
Wir selbst möchten es doch auch nicht, dass sich jemand in unser Netzwerk einhacked, und was anstellt. D:
lg. XD
- PiznelkeLv 6vor 1 Jahrzehnt
Dein I Pod verbindet sich nicht einfach so, der will immer eine Erlaubnis von Dir !!! Das heißt Du nutzt wissentlich ein fremdes W-LAN auch wenn unverschlüsselt ist finde ich das mies von Dir.
Wenn Du ins Internet willst dann hock Dich zu MC D. da kannste jeden Tag eine Stunde gratis surfen. Legal.
Gruß Piznelke
- M. ''L.'' R.Lv 5vor 1 Jahrzehnt
Nein ist es nicht!
b) offene Netze
Als Daten im Sinne der Norm kommt bei unverschlüsselten Netzen naturgemäß kein WEP-Schlüssel in Betracht, da ein solcher gerade keine Verwendung findet. Daher kann allenfalls auf die IP-Adresse abgestellt werden. Allerdings ist bei einem unverschlüsselten WLAN gerade keine Vorkehrung speziell zu dem Zweck getroffen worden, den Zugang Unbefugter zu erschweren oder zu verhindern. Der Router teilt dem verwendeten Client auf simple Anfrage eine IP-Adresse zu. Eine wie auch immer geartete Hürde muss der Nutzer dazu nicht überwinden, von Einschalten seines Rechners innerhalb der Funkreichweite des Routers einmal abgesehen. Angesichts der Tatsache, dass WLAN-Geräte ab etwa 20 Euro für jedermann frei zugänglich sind, kann die Übertragung per Funk als solche ebenfalls nicht als Zugriffsschutz angesehen werden. Daher kommt bei unverschlüsselten Netzen eine Strafbarkeit aus § 202a StGB mangels besonderer Sicherung der Daten nicht in Betracht.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ob's legal oder illegal ist war mir in der früheren Wohnung egal. Fand ein schnelles, unverschlüsseltes WLAN dort ob im Hause oder Nachbarhaus, null Ahnung. Meine Verbindung war Sch ... langsam. Da hab ich ab und zu das schnelle genommen. Mundraub sozusagen. Nix passiert, sind dann umgezogen.
- vor 1 Jahrzehnt
Solange der Inhaber nichts davon weiß, wäre es ein "Verprechen" :-D
Im ernst jetzt, frage am besten den Inhaber um Erlaubnis, dann bist Du auf der sicheren Seite!
Damit es Dir nicht so ergeht wie diesem hier - Centurio! :-)
Siehe auch hier: