Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

anzeige wegen sexueller belästigung in der disco?

hallo,

ich wurde zu unrecht wegen sexueller belästigung angezeigt. angeblich hätte ich ein mädl am schenkel gestreichelt und ihr dann irgendetwas gesagt. ich wurde vom türsteher aus der disco befördert und durfte draussen auf die polizei warten die mich dann zur polizeistation gefahren hat. dort wurde ein alktest gemacht (0,7 mg) und meine personalien aufgenommen, und ich durfte aussagen.

da ich das mädl noch nie gesehen habe und sie auch nicht sexuell belästigte, habe ich das so auch vor der polizei wieder gegeben. es wurden dann noch fotos von mir gemacht, dann durfte ich wieder gehen.

das problem ist das ich keine zeugen habe, ich war zwar mit einem freund in der disco aber der war zum zeitpunkt der angeblichen tat nicht bei mir, ausserdem war ich betrunken dies wurde auch im protokoll vermerkt.

was erwartet mich jetzt?

gruss

m.

Update:

das problem ist das das mädl einen "zeugen" hat, ich aber nicht. ich hatte auch keine möglichkeit mit den beiden zu reden, wie gesagt habe ich sie vorher noch nie gesehen.

wann höre ich denn das 1. mal was vom anwalt / polizei? wielange dauert sowas

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ohne dir jetzt zu Unterstellen das du im Suff gegrabscht hast, ist das eine sexuelle Nötigung. Diese wird mit Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu 3 Jahren geahndet.

    Deine Trunkenheit schützt dich da nicht. Selbst das um die Schultern, Hüfte fassen, wenn von der Probandin nicht gewünscht, ist eine sexuell Straftat.

    Du wirst Post von der Staatsanwaltschaft bekommen entweder ein Strafbefehl, Einstellung des Verfahrens oder Strafprozess.

    Da du mit nix außer Trunkenheit und ohne Zeugen bist, such dir erst mal einen Strafverteidiger der kann dich eingehender beraten, wie das hier stattfindet.

    merke: Gucken aber nicht Anfassen.

    bb

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hast du vielleicht vorher was angestellt und jemand ist sauer auf dich? Vielleicht versucht dich jemand in die Pfanne zu hauen. Aber ohne Zeugen keine Chance das Gegenteil zu beweisen...leider...

    Erwarten wird dich nicht viel. Ich war mal bei der Polizei, weil mich wirklich jemand sexuell belästigt hat und die haben nur gesagt solange nichts schwerwiegendes passiert ist können sie nichts machen. Also keine Panik, das wird fallengelassen oder wenn s ganz blöd läuft, dann vielleicht kleine Strafe, aber das ist echt unwahrscheinlich weil ja die Anschuldigung doch recht klein ist...

    Such dir mal ne neue Disco - mit korrekten Leuten und stell die Tussy mal zur Rede! Aber nur mit Zeugen, dass es nicht noch schlimmer wird...

    Kopf hoch, Shit happens

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Betrinke dich nie in der Disko. Alkohol löst nur die Hemmung, aber man sollte sich nicht betrinken, um nicht als Vollidiot bei den Mädels anzukommen.

    Wenn dir das nächste Mal ein Mädchen blinzelt oder irgendwelche Signale schickt, dann erst ansprechen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da hat eine Suse geträumt, sie sei interessant. Kommt öfter vor - auch hier bei YC! Wird vermutich eingestellt.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • eine Einstellung wegen Nichtigkeit

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also, ich würde mal sagen, dass da möglicherweise eine Klage wegen Sexueller Nötigung auf dich zukommt. Das Gericht sieht sich die Beweislage an und urteilt dann. So wie sich das anhört bist du ganz klar im Nachteil, Kumpel. Tut mir leid.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Frage ist , ob Mädl und der Zeuge auch Betrunken waren.

    Sie Sie Verwandt, Freunde , Ehe etc ?

    Wollen Sie dich aus bestimmten Grunden in die Pfanne hauen ?

    Steckt jemand anders da hinter, dich zu ärgern ?

    hast vieleicht Feinde ? Neid ?

    Lass Aktenansicht über Anwalt, lege einfach Widerspruch ein , geht auch ohne Anwalt.

    Mache 2 Anzeigen gegen den, der Strafanzeige erstatten hat, Rufmord , Verleumd. etc.

    Auch gegen Zeugen, dass die falche Angaben bei der Polizei gemacht zu haben.

    Aussage gegen Ausage, die Sache wird eingestellt, da die Polizei und Staatsawaltsschaft genug anders zu tun hat.

    Sie haben ohne deine willen die Fotos gemacht, dies ist auch Strafbar.

    Warum haben Sie die Bilder gemacht, dies war vieleicht vorher schon geplant dich in die Pfane zu hauen ??????

    Wir das Verfahren gegen Dich eingestellt, dann verlange von Gegenseite die Kosten dein Anwaltes.

    Sie werden dann niemals eine falsche Anzeige machen, bevor sie Polizei anrufen, werden sie 10 mal überlegen.

    Ich kenne ein Fall ein madl hat mit jemad geschlafen und nacher wollte sie 500:00 € haben, als der man nicht zahlen wollte, hat sie wegen Vergewaltigung Anzeige erstatten.

    Der man ist zu Anwalt gegangen, der Anwalt hat es dem Richter überzeugt, wie die Frau Medl illegaler weise Gelder verdient, dann musste sie nacher selber mit eine Straanzeige rechnen.

    Hat sie gelassen , dass du ihr Schenkel gestreichelt hast ? wenn ja , dann war sie einverstanden.

    Vieleicht wollte sie mit dem Freund ( Zeuge ) geld von dir ?

    Gehe zu Anwalt oder eine sozialberatungsstelle.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nicht viel und außerdem muss die Polizei DIR die Schuld beweisen und nicht du musst deine Unschuld beweisen. Wenn es also keine Zeugen gibt, wird die Sache eingestellt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    STUBENARREST !

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Zeugen da sind die den Missbrauch bestätigen dann hast du schlechte Karten, wenn nicht dann steht Aussage gegen Aussage.

    Mfg

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.