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Habe ne Frage bzg. ner Freundin die ihrer Meinung nach Illigeal in DE ohne Visum geheiratet hat?!?

Also folgendes: Meine Freundin ist gebürtig in Bulgarien geboren worden, hat irgendwann in DE ihren noch-Mann kennen gelernt, irgendwann wollten se heiraten dass Standesamt hat aber gesagt ohne gültiges Visum können wir das nicht machen, letztendlich hat das Standesamt aber das Auge zugedrückt und sie heiraten lassen trotz keinem gültigem Visum. Jetzt lebt sie schon seit 5 Jahren in DE hat mittlerweile auch eine Aufenthaltserlaubnis, in der Ehe ist ein Kind von jetzt 4 Jahren entstanden, jetzt fragt sie sich ob dadurch dass das Standesamt damals das Auge zu gedrückt hat, die Ehe damit Illegal und ungültig ist!

Folgendes ist noch dass sie sic fragt wenn es Illegal ist, ob sie dann auch dass alleinige Sorgerecht für die 4 Jährige Tochter hätte?

Und ob sie wenn es Illegal ist, wieder ausreisen müsste?

Was sagt ihr dazu? Freue mich über Antworten!

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wer Dich als "Freund" hat, kommt garantiert ohne Feinde aus!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das fehlende Visum beeinträchtigt die Rechtmäßigkeit der Ehe nicht! Aus diesem Grund kann die Ehe weder für ungültig erklärt oder angefochten werden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, eine Behörde hat ihr die Erlaubnis gegeben und da sie nun verheiratet ist hat sie auch alle rechte und Pflichten als Bürger dieses Staates übernommen.

    Die Ehe ist gültig, so kommt sie nicht aus der Sache heraus. Insoweit wird sie auch nicht das alleinige Sorgerecht bekommen.

    Wer A sagt muss auch B sagen und kann sich nicht nur die Rosinen aus dem Kuchen picken.

    gruß

    Franky

  • kurt j
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    das das standesamt ein auge zugedrückt haben soll halte ich für einen scherz, denn sie muss eine Aufenthaltserlaubnis vorweisen können, und zu guter letzt wird soviel ich weiß von jedem ausländer der hier heiraten möchte ein "Ehefähigkeits-zeugnis" verlangt und dieses bekommt sie nur aus der alten heimat, so das sie nicht noch in der heimat verheiratet ist und somit bigamie begeht. ergo die heirat ist gültig und sie bekommt nach sieben jahren die unbeschränkte aufenthalts erlaubnis wenn sie noch die alte (Bulgarische) Staatsbürgerschaft besitzt

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  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn das Kind in Deutschland geboren ist hat es die deutsche Staatsbürgerschaft. Also muß die Mutter nicht ausreisen.

    Wenn man verheiratet war besteht immer gemeinsames Sorgerecht, ausser eine Seite bekommt es Gerichtlich aberkannt.

  • NoName
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    warum will sie denn nich nahc Bulgarien :) sie ist doch bestimmt stolz auf ihre Herkunft und da is es auch warm ^.^ gibt wohl kein harz 4 wa :D?

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