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Muss eine Bank ein konto eröffnen?

Hi Leute,

meine Fragen:

1) Ich habe gehört dass eine Sparkasse in einigen Bundesländern dazu verpflichtet ist JEDEM ein Konto zu eröffnen. dies konnte ich mir auch schon durch gesetzestexte elbst bestätigen. Was ich allerdings nicht herausfand war: Ist dies auch in Baden-Würtemberg der Fall?

(Antwort bitte mit verweis auf das entsprechende Gesetz. o.ä.)

2) Desweiteren kam mir zu Ohren dass ab 2010 Jede Bank dazu VERPFLICHTET ist jedermann ein Konto zu eröfnnen. Ich kenne die selbstverpflichtung der Banken dazu, diese wird aber oft gebrochen. meine Frage bezieht sich auf eine gesetzesrechtliche Regelung. Also ist dies wirklich der Fall? (auch hier die Antwort bitte mit Verweis auf den entsprechenden gesetzestext. o.ä.)

Ich bitte darum dass die Antworten ernst gemeint bleiben und bedanke mich dann jetzt schonmal für eure Hilfe. (Die genauen Angaben benötige ich deshalb, weil ich das für die Berufsschule wissen muss.....und nach stundenlangen suchen im Netz und BGB immernoch nicht klüger bin ;))

Danke!

Update:

Das mit der Selbstverpflichtung ist mit schon klar. ich emine ob es Gesetze für 2010 gibt die die Banken zur kontoeröffnung "zwingen"

(diese Selbstverpflichtung wird ja oft gebrochen)

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    da ich auf so eine Frage heute schon geantwortet habe schicke ich dir den Link hier her

    http://de.answers.yahoo.com/question/index;_ylt=As...

    Ja ab Juli 2010

  • Anonym
    vor 4 Jahren

    Die können das nicht nur so machen, die MÜSSEN das sogar, weil jeder Verein mindestens einen volljährigen Vertreter im Vorstand braucht. Der wiederum kann EUCH dann ermächtigen, im Namen des Vereins Verträge abzuschließen, aber andersrum geht das nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also, ich denke ich kann dir weiter helfen ;)

    zu 1) Nicht nur jede Sparkasse, sondern auch jede private Bank ist dazu verpflichtet, einer Person, die ein Konto wünscht auch eins einzurichten. Es ist ganz egal, in welchem Bundesland, überall ist das gleich geregelt. Konten sind für den Zahlungsverkehr und jeder Mensch hat das Recht, an diesem teil zu nehmen. Ich kann dir jetzt keinen Gesetztestext oder ähnliches geben, aber schua doch mal in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen rein, die müssstest du ja haben,da die vor kurzemneu rausgeschickt worden sind wegen dem neuen Gesetz im Zahlungsverkehr.

    zu 2) Wie man schon aus 1)vielleicht schon erahnen konnte: auch jetzt schon sind alle Banken verpflichtet, Personen, die ein Konto wünschen, eins einzurichten. Meistens wollen Banken Kunden ja kein Konto einrichten,wenn sie Schufaeinträge haben, die die Banken jedesmal vor Kontoeröffnung prüfen (der Kunde muss im Vorhinein davon Kenntnis nehmen und die Schufaklausel unterschreiben). Sollte nun eine Eidelstädtische Versicherung vorliegen (Insolvenz) oder irgendwelche Gerichtsbeschlüsse etc, sagen viele Bankangestellte, dass ein Konto unter solchen Vorraussetungen nicht möglichist. Stimmt aber nicht. Wenn der Kunde wirklich darauf besteht ein Konto einzurichten, dann wird auch eins eingerichtet. Gesetzlich nennt sich das dann "Konto für Jedermann". So sollte man das dem Kunden nicht verkaufen, da es doch meines Erachtens minderwertig herüber kommt. Deswegen nennt man diese Kontoart "Konto auf Guthabenbasis". Heißt: Der Kunde kann nicht ins Soll geraten und ihm wird meistens auch keine EC - Karte ausgestellt mit der er im Laden bezahlen kann, sondern eine Kundenkarte, mit der er in der Bank KTO-Auszüge ziehen kann und Geld abheben kann.

    Huiuiuiui... ganz schön viel Text.. :D ich hoffe, ich konntedir helfen, wenn noch Fragen bestehen, schreib einfach eine Mail an mich ;)

    Liebe Grüße

    Quelle(n): Ausbildung zu Bankkauffrau
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  • Lucky
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein guthaben konto in jedemfall!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, es gibt kein Gesetz. Und keine Bank ist verpflichtet, einem Antragsteller ein Konto zu eröffnen. Das führt in der Praxis dazu, dass viele Menschen in diesem Land kein Konto haben und auch keines bekommen können. Sie können also nicht am allgemeinen Zahlungsverkehr teilnehmen, sondern müssen ihre Zahlungen durch Bareinzahlungen abwickeln, was extrem hohe Gebühren u.a. verursacht.

  • Fankle
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich muss TamTam widersprechen.

    Es gibt kein Gesetz auf Bundesebene, das Banken verpflichtet, ein Konto fuer jeden einzurichten! In Deutschland leben geschaeatzt 100000 Erwachsene ohne Konto. Es gibt die Selbstverpflichtung, aber die ist nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben steht.

    Vielleicht gibt es Gesetze in einzelnen Laendern, die Banken in die Pflicht nehmen. Von dem neuen Gesetz ab 2010 habe ich nichts gehoert.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Muss sie nicht, denn wenn die Schufaauskunft negativ ist, dann ist es Ermessenssache der Bank demjenigen überhaupt ein Konto zu geben. Es könnte ja sein dass dann die Bank auch noch Unkosten hat und das wollen sie alle vermeiden.

    gruß

    Franky

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