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Abmahnung Urheberrechtsverletzung bei azureus - 450 Euro zahlen?
Hallo,
heute bekomm ich doch einen Brief von den RAen Nümann und Lang aus Karlsruhe, dass ich bei azureus am 15.09. diesen Jahres um 15: irgendwas Uhr die Top 100 Single Charts runtergeladen haben soll.
Die Abmahnung bezieht sich nur auf ein Lied von Chulcha Candela (schreibt man das so????) Irgend was mit "schöner Tag".
Hab mal gegoogelt und massenweise Sachen gefunden, die mit den Anwälten und so zu tun haben.
Hat von euch jemand sich schon mal erfolgreich gewehrt?
Lg
Mir ist gerade mal aufgefallen, dass die Vollmacht des Rechteinhabers rund 2 Monate nach dem angeblichen Tatzeitpunkt erteilt wurde.
Wie geht denn das wohl? So lange werden Ipadressen doch gar nicht gespeichert, dass die Anwälte dann noch was hätten finden können, selbst, wenn wir wirklich was runtergeladen hätten.
Hier: Tatzeitpunkt angeblich 15.09.09, Datum Vollmacht vom Rechteinhaber: 10.11.2009
4 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
warte ein bisschen...normalerweise hören die auf, wenn man sich von denen nicht einschüchtern lässt. denn solche dubiosen unternehmen haben in der regel nicht den "mumm" vor gericht zu gehen. wenn allerdings irgendwann mal ein gerichtlicher bescheid kommt, solltest du zahlen.
LG cs93bbg
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich hab auch ein bisschen gegoogelt und bin auf folgende Seite gestoÃen:
http://www.recht-hat.de/filesharing/?gclid=CPDBwIr...
Lies Dir die Seite mal durch; da sind einige Fälle aufgelistet, in denen die RA Nümann und Lang unangenehm aufgefallen sind und deren Abmahnungen abgeschmettert wurden.
Am Besten, Du wendest Dich an die Kanzlei dieser Seite.
- RileyLv 5vor 1 Jahrzehnt
wenn du das Lied tatsächlich runtergeladen hast, musst du auch zahlen. wenn nicht, dann nimm dir einen Anwalt und versuch zu beweisen, dass du es nicht getan hast, denn irgendwo müssen die ihre Information ja herhaben (gespeicherte IP-Adressen)