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Kündigung per Email erhalten?

Es geht um folgendes:Meine Freundin wurde am 30.11.2009 fristlos gekündigt, sie war bzw ist in der Ausbildung. Die Probezeit wäre am 1.12.2009 "überstanden" sag ich mal.

Kann der Arbeitgeber per E-Mail kündigen? Wenn zb auch ein Anhang von einer eingescannten Kündigung dabei ist? Dies war der Fall. Ich habe schon von einigen gehört, das eine Kündigung immer per Schriftform erfolgen muss, darunter versteh ich, etwas handfestes, ein Schreiben, das man in die Hand nehmen kann..

Wie ist das denn nun genau?

Danke im voraus.

Update:

Das ding is einfach, wenn das nicht rechtens ist, kann er sie nicht so schnell kündigen weil sie Die post noch nicht hat, und ab morgen muss er dann erstens eine frist setzen und zweitens einen Grund angeben, und grade diesen hat er ja nicht ;)... Danke nochmal motte :)

Update 2:

Danke auch an all die anderen, vorallem der Link war auch sehr hilfreich!!!

Das hat uns echt einigen Ärger erspart :)

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    auch in der probezeit gibt es eine kündigungsfrist von mindestens 14 tagen.

    der einzige vorteil bei ner kündigung in der probezeit ist, das man keine begründung angeben muss.

    per email ist nicht rechtskräftig. deine freundin sollte innerhalb von sechs wochen klaGe MITTELS ANWALT mit originalvolmacht) beim arbeitsgericht einreichen und mindestens eine abfindung aushANDELN.

    bei vergleich zahlt sie anwalt selbst . bei gewonnenem rechtsstreit ihrerseits der arbeitgeber

    BESTEHE AUF EIN ARBEITSZEUGNIS. SOFORT.

    Quelle(n): war jahrelang personalleiterin (nur 1 prozess)
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Eine Kündigung MUSS schriftlich erfolgen!

    Als Zustellungsbeweis per Einschreiben.

    E-Mail Kündigung kannste grundsätzlich "knicken".

    Jedes Arbeitsgericht würde sich darüber schlapplachen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Eine Kündigung auch in der Probezeit muss immer schriflich erfolgen laut den Gesetzen des Arbeits Recht. Eine Nachricht per E mail ist also juristisch besehen keine Kündigung.

    Quelle(n): AfG.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Also:

    Es ist aus zu schließen, dass das ein richtiges Verhalten ist. Kündigungen müssen schriftlich auf Papier vorhanden sein. Ist das gleiche wie bei einem Arbeitsvertrag, den hat sie ja auch nicht per E-Mail bekommen.

    Sie sollte bei ihrer Arbeitsstelle anrufen und dort nachfragen, ob sie die Kündigung schriftlich bekommen wird. Vielleicht ist da auch dann irgendwas falsch gelaufen. Was ich jedoch nicht denke.

    Greez Motte :)

    Immer noch viel Glück für deine Freundin :)

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  • kurt j
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    da während der probe zeit noch kein rechtsgültiger Arbeit vertrag besteht brauch der arbeitgeber sie nicht einmal zu informieren sondern kann nach ablauf der probe zeit sie bei arbeitsbeginn ohne grund nach hause schicken

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich glaube in der Probezeit nich,da reicht auch ein Anruf!

    Erst im festen Arbeitsvertrag,da muss es schriftlich erfolgen!

    Bin aber auch kein Jurist,kann nur schaetzen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich denke, das es rechtens ist....bei einer Kündigung während der Probezeit muß ja auch kein Grund erwähnt werden....und wenn sie selber kündigen wollte, geht das sogar mündlich...

    LG

    upps....das stimmt nicht!! sieh mal hier:

    http://www.advocat24.de/user_files/rechtstipps/rec...

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