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Wieviel Erbe Pflichtteil steht mir als Tochter zu?
Der Vater ist umgekommen, die Frau lebt in Scheidung mit ihm, die Eltern leben beide noch, dem Bruder des Opfers wurde im Testament ALLES überschrieben.
Wieviel Erbe steht dem eintzigen Kind als Pflichtteil zu???
9 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbes.
http://dejure.org/gesetze/BGB/2303.html
Wenn die Scheidung noch nicht eingereicht wurde, dann ist ebenfalls die Ehefrau Pflichtteilsberechtigt. Dann würde das Erbteil 25 % betragen (gesetzliches Erbe der Tochter 50% und der Ehefrau 50%) Wenn die Ehefrau als Erbberechtigte ausscheidet, dann beträgt das gesetzliche Erbe der Tochter 100 % und somit der Pflichtteil 50% . Ich würde aber auf jeden Fall einen Anwalt befragen.
- KlausLv 7vor 1 Jahrzehnt
Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also wenn kein Testament vorhanden wäre. Das sind in Deinem Fall die Hälfte von 50 %, also 25 %.
- SpassvogelLv 5vor 1 Jahrzehnt
Zuerst einmal mein aufrichtiges Beileid. Meine Frau ist auch Einzelkind und ihr standen 50% zu. In das Erbe wurden auch Schenkungen an die Erbberechtigten der letzten 10 Jahre mit einbezogen. Ausser Geburtstag und so.
Ich denke aber der Knackpunkt bei dir wird die Ehefrau sein. Gehe zu einem Anwalt, die noch Ehefrau könnte auch Ansprüche anmelden. Und ich denke das wäre nicht in deinem Sinne.
Aber was meinst du mit : Vater verstorben und Eltern leben beide noch. Meinst du damit die GroÃeltern, denen steht kein Pflichtteil zu.
Lasse das Testament auch auf Richtigkeit prüfen, oftmals ist es ungültig weil falsch aufgesetzt
- veit56211deLv 5vor 1 Jahrzehnt
Dein Anwalt kann Dich beraten bezüglich Erbschein,Nachlaà und Termin.
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- LeneLv 6vor 1 Jahrzehnt
Wenn der Vater umgekommen ist, können nicht beide Eltern noch leben - oder sind die GroÃeltern gemeint?
Wenn die Scheidung noch nicht durch ist:
Gesetzliche Erbteile: Eine Hälfte Frau, andere Hälfte Kind.
Pflichtteil: Die Hälfte dieser Hälfte.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Vor dem Bruder erben lt. Gesetz in D. die Ehefrau und Kinder.
Da Dein Vater noch nicht geschieden war ist das eheliche Vermögen zu halbieren.
Von diesen 50%(Erbmasse) erben m.E. je die Frau zur Hälfte also- 25%- und die Kinder zur Hälfte-25%..
Die Nochehefrau behält also 75%(50% war ihres + 25% Erbe vom verstorbenen Nochehemann), die Kinder 25%.
Das Testament muà die gesetzliche Erbfolge sichern. Ansonsten muà es angefochten werden.
Ein Gang zum Rechtsanwalt sollte sich lohnen.
Der Bruder dürfte leer ausgehen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Als Moslem nur die Hälfte. Bist ja ein Mädchen und die sind nur die Hälfte wert.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn im Testament steht, dass alles der bruder bekommt, dann bekommt alles der bruder, leider!
lg olli