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Latein frage ob das so richtig geschrieben ist?
Latein frage ob das so richtig geschrieben ist bzw. ob man das so als Wahlspruch schreiben kann „numquam condonare nec numquam oblivio“
soll heißen „niemals vergeben (und) niemals vergessen“
da ich einen translator benutzt habe kam ich auf verschiedene Schreibweisen ...nur welche ist nun die richtige ??
Danke im voraus
mfg
4 Antworten
- Deus ex MachinaLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Zunächst formal-grammatikalisch:
@UpsXXXfull hat nicht unrecht. "nec numquam" ist die doppelte Negation (auf schlau: "Litotes"), das stilistisch zu einer intensivierten Position führt; z.B. auch "Non nescio ..." auf deutsch: "Ich weiß ganz genau ..." - Sein Vorschlag, das "nec" fortzulassen, ist brauch- und daher annehmbar. Willst Du das "nec" hingegen beibehalten, muß darauf "umquam" folgen, damit Du sprachlich auch das ausdrückst, was Du gedanklich zum Ausdruck bringen möchtest.
Sodann zum Vokabular:
(a) "condonare" bedeutet zwar auch: "jdm. (Schulden) erlassen", zumeist aber trägt es die Bedeutung des Überlassens, (Ver-) Schenkens. Das hängt auch mit der Vieldeutigkeit des deutschen Verbums "vergeben" zusammen (ich gehe recht in der Annahme, daß der translator die Bedeutungsnuance "geben, verteilen" gespeichert hat); in Deinem Spruch aber hat "vergeben" vielmehr die Bedeutung von "verzeihen" - dies bedeutet auf Lat. soviel wie "ignoscere" oder "veniam dare".
(b) Anstelle von "oblivio" kann der Infinitiv "oblivisci" gesetzt werden.
@Mrs. Dramaqueen... 's Vorschlag ist grammatisch falsch: "vergessen" in dieser Paraphrase heißt korrekt: "ex memoria deponere"; aber dies klänge für einen Wahlspruch zu sperrig.
@Mrs Drama...: Ruhig, maß- und taktvoll bleiben.
Im PONS steht unter dem Lemma "memoria" u.a.: "aliquid ex memoria deponere" (wortwörtl.: "etwas aus dem Gedächtnis ver- oder herauslegen" = vergessen), was ja auch Sinn macht, denn nicht das Gedächtnis ("memoria") wird verlegt, sondern etwas, das man im Gedächtnis hält (vgl. eben "memoria (Abl.!) tenere").
Der Ausdruck "memoriam alcis rei deponere" findet sich unter dem Lemma "deponere" - es sollte im Genetivus explicativus also auch angegeben werden, das Sich-Erinnern WORAN unterlassen/ aufgegeben wird. Ohne die Angabe im Gen. expl. entstünde der Eindruck, daß auf das Gedächtnis/Sich-Erinnern verzichtet würde - oder die fehlende Angabe (als Ellipse) müßte aus einem Kontext heraus erschlossen werden (der aber, weil es keinen Textzusammenhang gibt, nicht vorhanden ist).
Darüber hinaus bin ich mir auch ziemlich sicher, daß die Verbformen im Satz "niemals vergeben, niemals vergessen" Partizipien sind und auf einen Passiv hindeuten:
[Etwas (Bestimmtes) wird/ist] niemals vergeben ...
Dieses Etwas also wird niemals aus der Erinnerung entfernt (und nicht die Erinnerung selbst niemals wird entfernt, was ja der Fall wäre bei "memoria deposita").
Also:
"numquam ignotum nec ex memoria depositum"
Da mir das mit "deponere" aber alles zu sperrig klingt, kurz und knackig:
"numquam ignotum numquam oblitum"
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
mir geht eher das oblivio auf den nerv
oblivio ist ein subsantiv, ergo steht da: niemals vergeben und nicht niemals die Vergessenheit
am besten sagste: numquam condonare nec umquam memoriam deponere (oder klingt auch gut: numquam condonare, numquam memoriam deponere)
@ den Besserwisser: memoriam deponere ist ein feststehender Ausdruck ;) soviel dazu.