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darf meine ex mir verbieten meine tochter zu sehen?
darf meine ex mir verbieten meine tochter zu sehen, nur weil sie meine neue freundin nicht leiden kann? wir haben das gemeinsame sorgerecht und wir haben gemeinsam eine kleine süsse tochter, jedoch weigert sie sich sie mir zu geben, wenn meine neue freundin bei mir ist und da sie bei mir wohnt, gibt mir mein kind garnicht mehr! was soll ich machen und wie ist in der hinsicht die rechtsprechung? es gibt doch kein gesetz, welches mir verbietet, mich neu zu verlieben!!! ich vermisse meine tochter einfach tierisch!!! freue mich über jede antwort, die mir hilft! danke!!!!
7 Antworten
- blasius95Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
selbstverständlich kann sie dieses tun .
sie macht es über das jugendamt und gericht , gründe dafür sind aber sehr oft gelogen wie auch
bei mir vor 20 jahren .
alkohol+ drogensucht , unzuverlässigkeit usw . reichen da als begründung aus .
habe mich auch an das jugendamt gewendet , ich war weder irgendwo gemeldet als alki oder
in der arbeit unzuverlässig , auch nicht vorbestraft .
ich bekam binnen 14 tagen wieder mein besuchsrecht , also konnte ich meine beiden kinder wieder abholen .
ich bekam unangemeldet vom jugendamt besuch in meiner wohnung als ich meine kinder hatte ,
die nachbarn wurden auch befragt .
das jugendamt hat mir die besten zeugnisse ausgestellt .
ich hätte mit deren hilfe sogar die kinder haben können , also das alleinige sorgerecht .
dafür wurden sogar meine eltern besucht und befragt , wegen der unterbringung und erziehung der kinder .
also wer nix versucht hat bereits verloren .
- LE-TinaLv 6vor 1 Jahrzehnt
nein natürlich darf dir deine Ex nicht den Umgang mit deiner Tochter verweigern ,auch wenn du einen neue Freundin hast.
wende dich zur Not ans Jugendamt
- vor 1 Jahrzehnt
Sie darf dir nur verbieten, wenn du schlecht für das Kind bist (Dogen, Alkoholproblem etc.). Und sogar dafür braucht man erst ne Genehmigung vom Staat.
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- Wilhelm-TellLv 4vor 1 Jahrzehnt
Nein das darf Sie sicher nicht,wende Dich ans Jugendamt.Ganz wichtig immer sachlich und ruhig bleiben.Auch wenn es manchmal schwer fällt.
- whyskyhighLv 7vor 1 Jahrzehnt
nur wenn das familiengericht es so entscheidet
wende dich an das familiengericht
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein, natürlich darf sie dir rechtlich gesehen nicht verbieten dein Kind zu sehen, wenn ihr gemeindsames Sorgerecht hat. Dafür wurde das doch so festgelegt mit dem Sorgerecht. Da haben neue Freundinnen auch keinen Einfluss drauf.