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unsere tochter soll mit der bahn schwarz gefahren sein, müssen wir die rechnung bezahlen?

eine erste rechnung haben wir überhaubt nicht bekommen, dann folgte eine zweite mit mahngebühren. die adresse und der name meiner tochter stimmt - bis auf die hausnummer. wir wohnen in "Laubweg 2 B " die rechnungen aber waren addressiert an " Laubweg 6 " es wurde keine angabe gemacht, von wo nach wo sie schwarz gefahren sein soll. eine entsprechende passkontrolle wurde nicht gemacht, da in dem schreiben auch keine weiteren angaben zum pass (nummer) gemacht wurden.

16 Antworten

Bewertung
  • Gaston
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ach lupo - natürlich stellen Postboten auch schlecht oder falsch adressierte Briefe zu.

    Bei uns in der Siedlung werden dauernd Briefe falsch adressiert und die kommen dennoch an - nur bei einer gerichtlichen Zustellung wäre das wirklich kritisch.

    Aber zur Sache.

    Zuerst, was sagt euere Tochter dazu. Ist sie schwarz gefahren oder nicht? Hat sie eine Monatskarte oder sonst eine Zeitkarte?

    Wenn ja, dann würde ich mich mal mit der entsprechenden Stelle der Bahn kurzschließen.

    Sollte sie schwarz gefahren sein und es nicht erzählt haben, könnte sie ja auch eine falsche Anschrift angegeben haben (das kommt nicht so selten vor), damit der Brief nicht ankommt und nicht alle Postboten sind da motiviert genug, auch zu suchen.

    Ist das wirklich ein offizieller Bahnbrief? Dann sollen die sich mal äussern wann und wo Deine Tochter erwischt worden sein soll.

    Tot stellen ist in diesem Fall die schlechteste Lösung. Solche Fälle löst man entweder über direkte Kommunikation oder mit einem Rechtsanwalt (wenn man 'ne Rechtsschutzversicherung hat). Alles andere verteuert die Sache.

    Übrigens gehen alle Verkehrsunternehmen erst mal davon aus, dass jemand der keine Fahrkarte hat auch schwarz fährt. Man muss dann schon selbst tätig werden und das Gegenteil beweisen.

    Quelle(n): Verkaufe Fahrkarten für den ÖPNV
  • kurt j
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    nicht reagieren bringt nichts, je nach kosten erst einmal einspruch einlegen, aber kann der erste brief nicht abgefangen worden sein von der tochter?, nur eine vermutung, rede mit der tochter und mache sie auf die eventuellen konsequenzen aufmerksam, denn es kann teuer werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    jo Gaston und Kurt haben Recht ..."tot" stellen kann fatal ausgehen .

    Meine Jüngste ist vor Jahren auch beim "Schwarzfahrten" erwischt worden .Hier in LE bekommt man keinen 2. Brief .Man bekommt in der Bahn die Quittung und nach 4 Wochen die Mahnung die gleich in der doppelten Höhe ist ...Meine Lütte stritt erst alles ab ,dann gab eine Freundin zu das sie am WE in die Citx gefahren sind und erwischt wurden ,die Schülerkarte war aber nur für Mo - Fr.

    Der "Spass " hat mich dann über 200 € gekostet

    Ein Einspruch lohnt sich nur ,wenn zu diesen Zeitpunkt deine Tochter 100 % nicht mit der Bahn gefahren sein kann .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde mal bei der Bahn anrufen und prüfen, ob die Mahnung tatsächlich von denen ist.

    Zweitens würde ich mit der Tochter reden. Ist sie wirklich schwarz gefahren, bekommt sie die Mahngebühr+Rechnungsbetrag halt vom Taschengeld oder ähnlichem abgezogen, das wäre doch die natürliche Konsequenz. Schwarzfahren halte ich nicht wirklich für ein schlimmes Delikt, aber wenn man das Risiko eingeht und erwischt wird, sollte man auch persönlich die Verantwortung übernehmen.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wie alt ist denn die Tochter? Was sagt sie dazu? Das ist für mich das Entscheidende.

    Grundsätzlich haften Eltern für Ihre Kinder.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn sie erwischt wurde, hat sie die erste Rechnung gleich mitbekommen.

    Um das zu klären, hilft der Weg zu den Verkehrsbetrieben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Eine Rechnung ist nicht erfolgt? Allerdings kommt die Mahnung nicht aus der Glaskugel. Also muß wohl eine Erfassung der Daten erfolgt sein. Die Mahnung braucht nicht erneut den Verstoß zu verzeichnen. Das wird die Tochter sicher auch so "nachvollziehen" können.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Weiß deine Tochter, das sie erwischt wurde ???

    Wenn sie sich gar nicht daran errinern kann, auf gar keinen Fall zahlen !

    Das is eine Abzocke, undzwar eine sehr schlecht organisierte, wenn da nur steht, dass man zahlen soll. Falls sich deine Tochter daran errinern kann, würde ich zu dieser Firma ( Deutsche Bahn etc......) fahren und dort erst mal nachfragen.

    lg

  • .**.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Was sagt denn Deine Tochter dazu? Wenn sie tatsächlich schwarz gefahren ist, solltest Du diesen Fehltritt nicht auch noch gutheißen, in dem Du Dich auf die fehlenden Paßangaben berufst und deshalb die Zahlung verweigerst. Normalerweise bekommt man den ersten Zahlschein bei der Kontrolle mit. .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Erst einmal müsste deine Tochter ja wissen wann sie schwarz gefahren ist.

    Ich würde mich an eurer Stelle mit der Bahn in Verbindung setzen und wenn sie nicht schwarz gefahren ist , um Aufklärung bitten.

    Eigentlich ist es ja so das die Kontrolleure alles ganz genau aufschreiben, wo wer erwischt wurde.

    Nicht reagieren bringt nicht viel , sondern nur noch mehr Ärger.

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