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Be Wa fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Erbe Ablehnen -> Rechtslage / Frist?

Guten Abend, ich habe grade davon erfahren, dass eine Tante meiner Großmutter, zu der ich, und sogar meine Mutter absolut 0 Kontakt hatten verstorben ist.

Wie sich herausgestellt hat war diese Frau bis über beide Ohren verschuldet und ihre Tochter hat das Erbe nach 4 Wochen abgelehnt. (6 Wochen Frist)

Nun fällt der Nachlass auf den nächsten Verwandten über, welches wiederum meine Großmutter wäre. Diese hat wird das Erbe mit Sicherheit auch ablehnen, hat allerdings nur noch 2 Wochen Zeit dafür?

Nach meiner Großmutter folgt meine Mutter, und dann ich.

Natürlich wird niemand bereit sein das Erbe anzutreten, aber der Staat schreibt meines Wissens vor, dass man das Erbe akzeptiert wenn man nicht innerhalb der 6 wöchigen Frist ablehnt.

Nur wie stellen die sich das Ganze vor?

3 Personen haben nun 2 Wochen Zeit um ihr Erbe abzulehnen, bei mir ist das kein Problem, wenn ich mal nicht in die Uni gehe stört das niemand, aber ob sich meine Mutter so kurzfristig Zeit nehmen kann ist fraglich.

Und wie wäre das ganze wenn man nicht mal von seinem "Glück" weiß und 6 Wochen später dann erfährt dass man als Student auf einmal mit nem Haufen Schulden da steht?

Gruß.

Update:

Der Tochter der Frau wurde auf dem Gericht gesagt, dass sie uns informieren müsste und das Gericht keine Informationen versendet, da sie nach dem Ablehnen den Namen meiner Großmutter angegeben als nächsten Verwandten.

Die Verstorbene war die Schwester des Vaters meiner Großmutter, damit die "Verwandtschaft" klar ist :)

Update 2:

Ach ja und es wurde anscheinend gesagt, dass es nicht reicht einfach nur ein Schreiben aufzusetzen, man müsste ganz klar vor dem Nachlassgericht ablehnen.

Was für meine Mutter, welche im Ausland arbeitet eigentlich so gut wie unmöglich ist, in der Frist.

3 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das Erbe muss innerhalb von sechs Wochen NACHDEM MAN VOM TODESFALL erfahren hat abgelehnt werden. Also könnt Ihr Euch darauf berufen nichts davon gewußt zu haben, da ihr ja eh keinen Kontakt hattet. Das Gericht wird Euch anschreiben und dann beginnt erst die 6 Wöchige Frist. Allerdings könnt ihr auch alle zusammen beim Notar oder dem zuständigen Gericht, das Erbe ablehnen. So würdet ihr Kosten sparen, denn dann würde die Bearbeitungsgebühr nur einmal verlangt werden.

    zum Nachtrag:

    Die Gerichte sind verpflichtet die Erben zu benachrichtigen. Keinen Verwandten darf man damit beauftragen. Zumal auch nur die schriftliche Mitteilung belegen kann, dass ihr Kenntnis von Todesfall hattet.

    Die Frist beträgt sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland gehabt hat oder wenn sich der Erbe bei dem Beginn der Frist im Ausland aufhält.

    http://dejure.org/gesetze/BGB/1944.html

  • wow
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    die Frist beginnt ab Kennnis über den Todesfall sowie Kenntnis darüber, daß man als Erbe in Frage kommt, also in der Regel ab Benachrichtigung durch das Nachlassgericht.

    Das Ausschlagen einer Erbschaft ist allerdings an eine Form gebunden und muß lt. Gesetz notariell erledigt werden. Die Kosten dafür halten sich im Rahmen (ca 15,00 Euro)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei mir war das so das ich vom Nachlaßgericht angeschrieben worden bin und ab den Erhalt des Schreibens vom Nachlaßgericht erst lief die sechs Wochen Frist zu annehmen oder ablehnen.

    Ich denke mal das es bei Euch dann auch so ist.

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