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Kann man angezeigt werden, weil man bei eBay zu billig verkauft?

Hallo,

mir hat man eine Mail geschickt, dass man mich anzeigen will, weil ich Aufsteckbürsten für Oral-B Zahnbürsten zu billig verkaufe und so "den Markt kaputt mache"...

Das geht doch nicht oder? Es gibt doch keine mindestgrenze

7 Antworten

Bewertung
  • Jerry
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Es gibt einige Artikel, die zu einem Mindestpreis bei ebay verkauft werden müssen, zum Beispiel Zigaretten oder Bücher mit Preisbindung. Daß das für Zahnbürsten gelten sollte, halte ich aber für ausgeschlossen. Ignorier die mail.

    Nachtrag: Auch bei gewerblichen Verkäufern ist es natürlich bei den meisten Artikeln kein Problem, niedrigere Preise zu verlangen als die Konkurrenz.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein , wenn Du privat Verkäufer bist und nicht diesen Artikel in großen Mengen verkaufst.

    Wenn größere Mengen von Privat -Verkäufern , angeboten werden , darf Ebay einschreiten , auch das Finanzamt und Juristen tummeln sich munter bei Ebay herum .

    Einige Gewerbliche Verkäufer haben schon hohe Strafen zahlen müßen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn es keine Fälschungen Diebesgut oder ähnliche verbotene Dinge sind nein.

    Solltest Du mehr als haushaltüblich verkauften bist Du , zumindest für das Finanzamt ein gewerblicher Verkäufer.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Freie Marktwirtschaft. Sowas kann man nicht anzeigen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    oral B ist eine marke

    udn ich glaune das diese geschützt ist und du ein Gewerbe brauchst um diese zu verkaufen

  • .**.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Markenrechtsverstoß kann ich da nur sagen. Oral-B ist eine Marke, die sich dagegen wehren kann, dass ihre Produkte bei ebay verramscht werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein! Man kann allerdings dafür sorgen, dass man nicht beliefert wird. Ist schon bei allibert Spiegelschränken passiert. Der vorhandene Bestand ist aufgekauft worden und das wars dann!

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