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Kann der Urlaub gestrichen werden?
Seit ca einem Monat habe ich 2 Tage genehmigten Urlaub. Ich gehe auf ein Konzert und habe ein Hotel gebucht.
In meiner Firma ist eine Kollegin krank, wo ich gerade Ersatz leiste. Ich selbst bin nur Auszubildende (3. Lehrjahr), habe aber mittlerweile so was wie einen festen Arbeitsplatz. Jetzt habe ich heute erfahren, dass mein Arbeitgeber mir meinen Urlaub streichen will (der übrigens in einer Woche wäre und ja auch nur 2 Tage beträgt). Die Karten habe ich, Hotel ist gebucht, Fahrkarte habe ich ja auch...
Wie sieht die Rechtslage aus?! Kann er mir den streichen?!
10 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Grundsätzlich kann einmal genehmigter Urlaub, nicht mehr zurückgenommen ( gestrichen ) werden. Man kann dich bitten den Urlaub nicht anzutreten und dir im Gegenzug die anfallenden Kosten, wie Hotel, Konzertkarten u.s.w bezahlen. Das dein Arbeitgeber dich für deine anfallenden Kosten zu entschädigen hat, ist rechtlich geregelt.
Selbst wenn du trotz Aufforderung nicht in Urlaub zu gehen, deinen genehmigten Urlaub antrittst, dürfen dir dadurch keine Nachteile ( Arbeitsrechtlich ) entstehen.
Unter Abwägungen aller Güter, mußt du entscheiden ob du in Urlaub gehst oder nicht. Doch vorher würde ich das Gespräch mit dem "Chef" suchen, um Abzuklären, wie er sich das vorstellt und ob es möglich ist einen Kompromiss zu erreichen.
Sollte er sich auf nix einlassen, also ersatzloses Streichen deines Urlaubs und keine Kostenübernahme deiner Auslagen, dann gehe in Urlaub denn er kann dir garnix.
bb
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn er es genehmigt hat (und Du es beweisen kannst) - kann er es trotzdem streichen, ABER er muss Dir dann die entstehenden Kosten ersetzen (Hotelstornierung, Wert der Konzertkarten, wenn diese nicht zu verkaufen sind usw.).
Ich würde ihn darauf hinweisen, dass Dir und damit auch ihm Kosten entstehen.
- DemeterLv 5vor 1 Jahrzehnt
Das ist nicht unkritisch. Wenn betriebsbedingt eine Lage eintritt, in der ohne Dich nichts mehr geht, dann sollte das möglich sein. Dann hättest Du aber Anspruch auf Entschädigung für die entstandenen Kosten.
Darüber hinaus gibt es auch Gerichtsurteile, die etwas anderes sagen:
- ProfessoressaLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ja, er kann ihn Dir streichen, muß aber, wenn er schriftlich eingereicht und genehmigt wurde, Dir die Karten und die Unterkunft bezahlen.
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- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Da es sich um eionen genehmigten Urlaub handelt, kann er streichen, muss aber Deine Auslagen (Karten Reise Hotel ) übernehmen mache deinen chef darauf aufmerksam.
- vor 1 Jahrzehnt
Ja er kann, wenn es dringend betrieblich erforderlich ist. Die Karten sind dann zu erstatten.
Guter Rat, ich würde auf meinen Arbeitgeber bzw. dessen Vertreter zu gehen, mit ihm darüber sprechen und es auf keinen Konflikt anlegen. Meist findet sich ein Weg, wo dann beide Seiten mit einem Lächeln auseinander gehen.
Gern oder aus Spaß macht kein Vorgesetzter oder Arbeitgeber so etwas.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hallo!
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die Präferenzen der linken Seite sind einige zusätzliche Optionen, wie
Parkplatz, Pool, Sauna, etc.
Ich versichere Ihnen, dass dies der beste Ort fand ich, und es ist gut so.
P.S.
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Gute Suche
- vor 1 Jahrzehnt
er kann
die firma hat vorrang, denn wenn das unternehmen nicht fortgeführt werden kann, weil passendes personal fehlt, kann das unternehmen in konkurs gehen und wird geschlossen und das wird seitens deines chefs verhindert, indem er dich einsetzen will. wenn du nicht mitziehen willst dann wird dir gekündigt. entscheident ist nicht wie groß eine firma ist, es geht ums prinzip die fortführung des betriebs, weil die firma auch weiterhin dein gehalt / lohn zahlen will.
ist leider so