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Darf die USK/FSK ....?
Inhalte aus Spielen und Filmen schneiden, ohne AUSDRÜCKLICH darauf hinzuweisen?
Kürzen an sich ist schon assi genug und völlig inakzeptabel, aber dann die Kunden noch ohne jegliche Hinweise blind verstümmelte Versionen kaufen zu lassen ist echt abartig. Man könnte es wenigstens auf die, durch die genannten Einrichtungen, sowieso verunstalteten Film und Spielecover schreiben um auf das Ausland auszuweichen zu können. Aber nein, erst nach dem Kauf merkt man plötzlich: Das ist ja geschnitten was ich da gekauft habe.
Bei Spielen informiert man sich ja vorher eher, ob es uncut ist oder nicht, aber wer geht bei Filmen denn bitteschön davon aus, dass sie geschnitten sind o.O
3 Antworten
- netpirat32Lv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Damit hat die USK/FSK in direkter Weise nichts mit zu tun.
(außer, das es eben gesetzliche Richtlinien durch die K- Stellen gibt, die eingehalten werden müssen).
So werden in Deutschland, Spiele und Filme bereits im Vorfeld vom entsprechenden Verlag, bzw. Co-Entwickler entschärft. Sie sind bereits im Vorfeld dazu verpflichtet, wenn Spiele & Filme für den deutschen Markt tauglich sein sollen.
Das nennt man LOKALISATION. So werden z.B. amerikanische Spiele & Filme nicht nur in deutsche Sprache übersetzt, sondern zu gewaltvolle Inhalte auch entweder angemessen reduziert oder gänzlich rausgeschnitten.
Du kannst stets davon ausgehen, das du in Deutschland immer eine leicht bis stark entschärfte Version eines brutelen Films oder Spiels zum Opfer fallen wirst.
Ehrlich gesagt, finde ich dies bezüglich mancher Spiele aber auch ganz gut so ;-)
p.S.:
Das Problem verschiedener Kulturkreise wird durch die Erweiterung des Begriffs "Übersetzung" Rechnung getragen: Spiele werden (neuerdings) lokalisiert. Das Ergebnis einer optimalen Lokalisierung ist nicht als Übersetzung erkennbar, sondern zeigt sich als vermeintlich deutsches Produkt, mit deutscher Kultur und deutschem Denken.
- RicciHouseLv 6vor 1 Jahrzehnt
Die USK/FSK schneidet überhaupt nichts,das machen die einzelnen Hersteller(die dürfen das) selber.
- vor 1 Jahrzehnt
Nein. Würden sie nicht darauf hinweisen, würden sie den Kunden täuschen. Das ist strafbar.
Allerdings ist der Begriff "ausdrücklich" umstritten und in manchen Fällen nicht klar definiert.
Wenn Sie glauben, dass hier nicht ausdrücklich oder gar nicht auf die gekürzte Fassung hingewiesen wurde, so würde ich Ihnen empfehlen sich an den Kundenschutz zu richten, diese können Ihnen in der Angelegenheit bestimmt weiterhelfen ;)
Viel Glück, Mialo