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Wie erhält man einen Räumungstitel?

Man liest im Netz viel von den Bedingungen für Räumungstitel - aber wie entsteht so ein Räumungstitel überhaupt? Gibt es da eine Verhandlung oder was passiert da?

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Also ganz so einfach wie manche Menschen glauben mögen ist das nicht. Wenn Du einen Räumungtitel erstreiten willst, musst Du es vor Gericht tun. Dazu musst Du einen Anwalt beauftragen, der bei Gericht versuchen kann, diesen Titel zu erlangen. Der Richter der diesen Titel erteilen soll, will aber bevor er das tut, genau wissen aus welchen Gründen, er einen solchen Titel erteilen soll. Sehr oft wird bei einer solchen Verhandlung das Begehren abgelehnt. Es gibt aber Gründe die so einen Titel rechtfertigen. Aber selbst wenn der Richter einem solchen Begehren zustimmen möchte, kann es geschehen, dass die Rechte des Gegners Vorrang haben und der Räumungstitel wertlos würde. Es kommt auf die Vereinbarungen im Mietvertrag an und welches Vergehen des Mieters, gegen die Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses spricht. Hier werden immer die Gründe auf beiden Seiten gegeneinander aufgewogen. Um direkt auf Deine Frage zu antworten. Ja es gibt eine Verhandlung zur Klärung der Rechtmäßigkeit, eines solchen Begehrens. Aber Vorsicht oft gilt das Sprichwort außer Spesen nichts gewesen.

  • Ruth S
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Das einfachste ist Du klagst die rückständige Miete per

    Mahnbescheid ein.

    Der Mieter zahlt dennoch nicht.

    Jetzt hast Du durch ein Gericht einen Räumungsurteil zu erwirken.

    Mit diesem Räumungsurteil kannst Du einen Gerichtsvollzieher beauftragen, die Wohnung zu räumen.

    Dann hast Du erst mal eine Vorauszahlung von Euro 5.000,00 bis

    10.000,00 an das Gericht zu bezahlen.

    Das ist für die Kosten von Abtransport der Möbel und einer Einlagerung der Möbel.

    Diese Kosten kannst Du hernach wieder beim säumigen Zahler

    einklagen, zahlt dieser nicht, einen Offenbarungseid beantragen.

    Dieser Titel sichert für dreißig Jahre Dein Recht dein Geld einzuklagen, heisst es bezahlt zu bekommen.

    Wer ständig den Gerichtsvollzieher vor seiner Türe hat, zahlt dann doch irgend wann mal.

    Für den Schuldenmacher fallen jedes Mal neue Kosten an, die mit Zins + Zinseszins

    fällig werden.

    Die ganz Asozialen mit kriminellen Hang, sind die Ausnahme.

    Eine Räumungsklage wird auch in der Schufa registriert.

    Das ist für Schuldenmacher, wie ein Schraubstock, ob sie ein Hndy, Möbel, oder ein Auto kaufen wollen.

    Ehrlichkeit lohnt, ist förderlicher und hilfreicher.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Titel ist ein durch Gerichtsurteil entstandener Anspruch.

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn z.b. der mieter mit 3 monatsmieten in verzug ist das steht aber im BGB Bürgerlichen Gesetz Buch drin.

    wenn es unstimmigkeiten bei zahlungen gegeben hat. kann eine hauptverhandlung anberaumt werden, um durch ein zivlilverfahren eine klärung herbeizuführen

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