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Wie erhält man einen Räumungstitel?
Man liest im Netz viel von den Bedingungen für Räumungstitel - aber wie entsteht so ein Räumungstitel überhaupt? Gibt es da eine Verhandlung oder was passiert da?
4 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Also ganz so einfach wie manche Menschen glauben mögen ist das nicht. Wenn Du einen Räumungtitel erstreiten willst, musst Du es vor Gericht tun. Dazu musst Du einen Anwalt beauftragen, der bei Gericht versuchen kann, diesen Titel zu erlangen. Der Richter der diesen Titel erteilen soll, will aber bevor er das tut, genau wissen aus welchen Gründen, er einen solchen Titel erteilen soll. Sehr oft wird bei einer solchen Verhandlung das Begehren abgelehnt. Es gibt aber Gründe die so einen Titel rechtfertigen. Aber selbst wenn der Richter einem solchen Begehren zustimmen möchte, kann es geschehen, dass die Rechte des Gegners Vorrang haben und der Räumungstitel wertlos würde. Es kommt auf die Vereinbarungen im Mietvertrag an und welches Vergehen des Mieters, gegen die Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses spricht. Hier werden immer die Gründe auf beiden Seiten gegeneinander aufgewogen. Um direkt auf Deine Frage zu antworten. Ja es gibt eine Verhandlung zur Klärung der Rechtmäßigkeit, eines solchen Begehrens. Aber Vorsicht oft gilt das Sprichwort außer Spesen nichts gewesen.
- Ruth SLv 6vor 1 Jahrzehnt
Das einfachste ist Du klagst die rückständige Miete per
Mahnbescheid ein.
Der Mieter zahlt dennoch nicht.
Jetzt hast Du durch ein Gericht einen Räumungsurteil zu erwirken.
Mit diesem Räumungsurteil kannst Du einen Gerichtsvollzieher beauftragen, die Wohnung zu räumen.
Dann hast Du erst mal eine Vorauszahlung von Euro 5.000,00 bis
10.000,00 an das Gericht zu bezahlen.
Das ist für die Kosten von Abtransport der Möbel und einer Einlagerung der Möbel.
Diese Kosten kannst Du hernach wieder beim säumigen Zahler
einklagen, zahlt dieser nicht, einen Offenbarungseid beantragen.
Dieser Titel sichert für dreiÃig Jahre Dein Recht dein Geld einzuklagen, heisst es bezahlt zu bekommen.
Wer ständig den Gerichtsvollzieher vor seiner Türe hat, zahlt dann doch irgend wann mal.
Für den Schuldenmacher fallen jedes Mal neue Kosten an, die mit Zins + Zinseszins
fällig werden.
Die ganz Asozialen mit kriminellen Hang, sind die Ausnahme.
Eine Räumungsklage wird auch in der Schufa registriert.
Das ist für Schuldenmacher, wie ein Schraubstock, ob sie ein Hndy, Möbel, oder ein Auto kaufen wollen.
Ehrlichkeit lohnt, ist förderlicher und hilfreicher.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ein Titel ist ein durch Gerichtsurteil entstandener Anspruch.
- vor 1 Jahrzehnt
wenn z.b. der mieter mit 3 monatsmieten in verzug ist das steht aber im BGB Bürgerlichen Gesetz Buch drin.
wenn es unstimmigkeiten bei zahlungen gegeben hat. kann eine hauptverhandlung anberaumt werden, um durch ein zivlilverfahren eine klärung herbeizuführen