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Schimmelbefall in einer Wohnung der "Gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft", (Vorsicht, lang)?

huhuu

ich schreibe im Auftrag meiner Freundin.

meine Vor-Info:

Meine Freundin Claudia wohnt seit über 4 Jahren in einer 2 Zimmer-ErgeschossWohnung von der "Gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft Unterhaching.

Das Schlafzimmer geht zur Straße raus, und die Kammer auf den Hausflur. Bei beiden Wänden ist auf der andren Seite das öffentliche Treppenhaus. Die Aussenwand geht zur Straße.

Claudia hat im Februar 09 eine neue Niere bekommen, und war vorher 4 Jahre Dialyse-pflichtig, d.h: jeden Abend Bauchfell-Dialyse zu hause. Das hat sie in ihrem Schlafzimmer gemacht.

Der jetztige Schimmelbefall ist der 3. dieser Art.

Den 1. hat sie gemeldet, und nach dem Besuch vom Hausmeister, der einen leeren Wäscheständer, im Schlafzimmer, stehen sah (Claudia trocknet ihre Wäsche entweder auf der Terrasse oda im Wäschetrockner im Allgemeinkeller).und gleich sagte, das dasWäsche-trocknen im schlafzimmer daran schuld ist!!!

Sie selbst behandelt mit Schimmelex und einem dann einen Luftentfeuchter benutzt. Befall war nur im Schlafzimmer.

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Den 2. Befall haben wir (ihre Mutter und ich) im Schlafzimmer UND in der Abstellkammer entdeckt, während sie im KH Grosshadern lag, Ende Juni. Wir haben alles ausgeräumt und die Regale entsorgt. Das Metallreagl in der Abstellkammer war fest an die Mauer geschraubt..hatte gerostet.

Das Regal im Schlafzimmer ist auch ein Metallregal, hat aber nicht gerostet. an der Aussenwand standen 2 grosse Schränke und ein schwarzes offendes Bücherregal, dahinter war alles voller Schimmelteppich..die Schränke und dasRegal haben wir entsorgt, die Wäsche allesamt durchgewaschen, und im Trockner getrocknet...

Die Freundin der Mutter hat der Frau G. (ich darf hier wohl keine Namen schreiben, nehm ich mal an..? ), der zuständigen Dame Bescheid gegeben, die schickte zuerst den Hausmeister und den Architekten, die kamen und meinten, nachdem sie die Dialyse-Maschiene gesehen hatten (die stand noch im Schlazimmer, war noch nicht abgeholt worden) :

"ist ja wohl klar, ihre Krankheit ist schuld, sprich falsche Lüftung und DialyseMaschine...!!!"

Und die beiden hatten nicht mal eine Messgerät oder sonstwas dabei! Er meinte:"er hat das gefühlt"

Den Maler mussten Claudia selber zahlen, der machte alls korrekt, und behandelte den Schimmel an den 3 Wänden, und malte mit einer extra-schimmelfarbe (weiss grad nicht, wie die heisst), alles.

Die Mama und ich haben dann alles wida hingestellt und neue offene Regale an die Wände gestellt.

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Den 3. Befall haben wir vor 3 Wochen entdeckt, die GLEICHEN Stellen, in der Kammer UND im Schlafzimmer !!!

Wir haben den Maler angerufen, der kamm auch dann gleich und schaute sich die Sache an, und meinte leicht schockiert, er hat seine Arbeit normal gemacht, das liegt auf KEINEM Fall an ihr, sondern an der Wand"

Eine Erleichterung für meine Freundin, dass sie endlich mal nicht "schuld" ist....;)

Claudia hat sofort der Frau G. Bescheid gegeben, die wollte uns den Architekten schicken...

Jaaa fragt sich nur, was die gute Frau für ein Zeitempfinden hat, denn letzte Woche kam dann nicht mal der Architekt selbst, sondern schickte einen Mann, der Fotos machte, und die Bilder weiter geben wollte

Das momentane Ende vom Lied ist: heute kam ein Brief von Frau G.:

Frau G. hat dei Malerfirma beauftragt mit der Sanierung. meine Freunde soll dasRegal im Schlafzimmer nochmal entfernen...

ihr zuständiger Arzt meinte am Dienstag, das es "wahnsinng gefährlich ist, noch dazu für eine Frau mit ruhig gestelltem Immunsystem (damit die Spenderniere nicht abgestossen wird! ), am Besten schnell ausziehen oda Mietminderung beantragen.

nun meine Frage:

Was können wir tun?

Gibts eine Möglichkeiten ohne die 3-Monatige Kündigungsfrist auszuziehen...jeder Tag, den sie da bleiben muss, macht mich krank...

In einem Mieterverein ist sie noch nicht. Hat das jetzt noch Sinn?

Ganz abgesehn davon schlägt sich Schimmel auf die Lungenbläschen nieder, bei normalen gesunden Menschen.

Da möchte ich erst gar nicht wissen, was es für Auswirkungen bei Immungeschwächten Menschen hat. *grusel*

Ich mache mir wirklich sehr grosse Sorgen um meine Freundin, sie schläft jetzt seit gut 3 Wochen im WZ auf der Couch, weil sie die Nase immerzu verstopft hat, und Übelkeit plus Ducrhfall hat, wenn sie im Schlazimmer schläft. Die Kammer haben wir ausgeräumt, und alles ins Schlafzimmer gestellt.

Sämtliche Kleidung hat ihre Mama mitgenommen und wäscht sie gerade durch, und alles wird im trockenem WZ gestapelt. ;)

mein Frage,

hat sie iiiirgendeine Chance, ohne Kündigungsfrist (3 Monate) rauszukommen...?

soo, ich hoffe, ich habe nichts vergessen, bitte ansonsten fragen..

lieben Dank, Angelica

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ihr solltet mal beim Mieterbund anrufen oder da mal einen Beratungstermin vereinbaren.

    Es ist ja so, dass ein Mieter diesen Mangel der Genossenschaft bzw Gesellschaft melden muss. Das Beste ist dann immer gleich eine Frist zu setzen, bis wann dieser Mangel beseitigt sein soll. Wenn diese Frist verstreicht, kann man ganz getrost auch einen Anwalt für Mietrecht einschalten. Der regelt das dann ganz schnell.

    Aber der Mieterbund hilft auch in solchen Fällen. Aber leider werden sie dafür auch einen Betrag X verlangen. Ganz umsonst wird das wohl auch nicht sein. Aber wenn ihr den Mieterbund einschaltet oder einen Anwalt, dann seid ihr bzw deine Freundin auf der sicheren Seite und auch im Recht!

    Leider schieben Vermieter gerne das falsche Lüften oder das Wäschetrocknen als Grund für den Schimmelbefall vor. Aber so falsch lüften kann man gar nicht (außer man macht nie die Fenster auf).

    Deine Freundin sollte sich auf jedenfall rechtliche hilfe an die Seite holen.

    Übrigens, falls sie durch die Krankheit nicht berufstätig ist, dann bekommt sie beim Anwalt Beratungskostenbeihilfe und im Fall einer Klage auch Gerichtskostenbeihilfe.

    Außerdem: Wenn sie eh im Recht ist, dann fallen die Kosten für eine Klage nachher dem Beklagten zu.

    Eine gute Beratung kann nicht schaden!!!

    Quelle(n): Schimmelbefall Nach dem BGB ist es dem Mieter erlaubt das Mietverhältnis wegen gesundheitsgefährdender Schimmelpilzbildung durch Feuchtigkeit, fristlos zu kündigen. (BGB §§ 569 Abs. 1, 578 Abs. 2 Satz 2) Da es heute jedem klar ist, dass großflächige Schimmelbildung eine hohe Gesundheitsgefährdung darstellt ist sich die Rechtssprechung bezüglich des fristlosen Kündigungsrechts des Mieters einig. Dem Vermieter dieses Recht allerdings verwehrt, da dieser für den Zustand der Mietsache verantwortlich ist und sich durch die Unterlassung seiner Pflichten als Vermieter, das Recht verschaffen darf, den Vertrag selbst zu kündigen. (Amtsgericht Köln, Urteil vom 19. März 2001, Az: 206 C 29/00 / Bundesgerichtshof, Urteil vom 17. Dezember 2003 – XII ZR 308/00)
  • vor 1 Jahrzehnt

    Es ist immer wieder erstaunlich was sich Mieter alles so gefallen lassen.

    Zunächst müsst ihr keine Mietminderung beantragen, sondern am besten schriftlich den Mangel dem Vermieter melden. Ab diesem Zeitpunkt könnt ihr bereits die Miete mindern!

    In diesem Schreiben solltet ihr eine Frist zur Beseitigung des Schimmels (bzw. der Mängel) setzen. Nach fruchtloser Fristverstreichung dürft ihr selbst Angebote einholen und danach den Schimmel von der Firma beseitigen lassen. Die Kosten müsst ihr zwar vorstrecken, könnt diese aber direkt von der Miete abziehen. Geregelt wird dies unter § 536a BGB.

    Vermieter behaupten immer, dass falsches Lüftungsverhalten oder sonstige Verdunstungen im Zimmer Schuld für Schimmel seien, Tatsache ist aber, dass der Vermieter die Beweislast trägt.

    Seit ihr also sicher, dass es nicht an euch liegt könnte ihr so verfahren wie oben beschrieben.

    Eine außerordentliche Kündigung wegen Schimmels ist zwar grundsätzlich möglich, dennoch würde ich mich ohne Gutachten nicht darauf berufen.

    Deine Freundin muss die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten. Unter gewissen Umständen könnte sie per Zurückbehaltungsrecht die Miete zurückhalten.

    Die Mietminderung hängt von der Beeinträchtigung ab. Dazu gibt es Schätzwerte die immer im Einzelfall anzuwenden sind. Ob hier 20% oder 40% - von der Bruttowarmmiete - gemindert werden kann, kann ich nicht beurteilen.

    Auch sollte sie die Kosten vom ersten Maler wieder zurückverlangen, da diese Reparaturen - wenn kein Verschulden des Mieters vorliegt - Sache des Vermieters sind.

    Gemindert wird immer ab dem Zeitpunkt an dem der Mangel gemeldet wurde. Wenn telefonisch reklamiert wurde, braucht man einen Zeugen der dies notfalls bestätigen kann. Ansonsten besser alles schriftlich!

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • vor 1 Jahrzehnt

    hole Hilfe beim Gesundheitsamt. Erklärt das Amt, dass die Wohnung für Frau C unbewohnbar ist, ist eine fristlose Kündigung möglich. Sonst kommt es später auf einen Richterspruch an. Vermieter informieren, dass der Maler nicht reicht. Es muss ein anderes Problem vorliegen. Schimmelhygrometer (Conrad o.a.) in der Wohnung aushängen und damit regelmäßig richtig Lüften. Mehr heizen. Der Vermieter muss den Schaden beseitigen lassen. Ob er die Kosten auf den Mieter abwälzt, steht zunächst auf einem anderen Blatt Es muss von einem Fachmann geklärt werden, wodurch der Schaden kommt. Ein Maler ist nur für kleine Schäden zuständig

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn ihr alles belegen könnt und vielleicht noch ein Gutachter zu Rate gezogen wird, kann die Wohnung sofort gekündigt werden. Einem kranken Menschen kann man nicht zumuten in so einer Wohnung zu bleiben. Außerdem ist es unmöglich die Erkrankung dafür verantwortlich zu machen.

    Notfalls müsst ihr einen Anwalt aufsuchen. Ich glaube aber nicht das dieses nötig ist.

    Gute Besserung an deine Freundin!

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