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Rechnung Zeitarbeit ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung unvollständig? Österreich?

Ich hoffe mir kann jemand helfen.

Heute habe ich von einem Kunden eine E-Mail erhalten, welche besagt, dass unsere Rechnung unvollständig sei und das Zahlungsziel somit erst nach Eingang einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes beginne. Anzumerken ist noch, dass das Zahlungsziel unter den normalen Umständen bereits überschritten ist.

Es ist zwar kein Problem die Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten, aber ist die Aussage des Kundens richtig, dass das Zahlungziel erst nach eingang dieser Bescheinigung beginnt? Ich kann mir dies kaum vorstellen, da eine solche Vereinbarung nie schriftlich mit dem Kunden getroffen wurde. In den AGB ist ebenfalls nichts derartiges beschrieben. Ich habe dies in den 6 Jahren meiner Berufspraxis noch nie erlebt. Anzumerken ist noch, dass der Kunde aus Österreich stammt, gilt dort ggf. eine andere Regelung als in Deutschland?

Da es sich um einen höheren Geldbetrag handelt, ist die rechtzeitige Zahlung der Löhne an ca. 20 MA durch diese Verzögerung stark gefährdet.

Über euer Feedback wäre ich sehr dankbar. Idealerweise mit Quellenangabe bzw. entsprechendem Gesetzestext.

1 Antwort

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Unbedenklichkeitsbescheinigung hat nichts mit der Verpflichtung eines Kunden zur Zahlung einer fälligen Rechnung zu tun.

    Es ist nur ein fauler Trick um die Zahlung weiter zu verzögern; als nächstes verlangt er dann eine Zollbescheinigung für den Grenzübertritt oder so was.

    mfG gw38

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